Trotz Verbot: Trainerin darf mit Kopftuch unterrichten

Trotz Kopftuchverbot drohen Sprachtrainerin keine Sanktionen
Deutsch-Trainerin am Berufsförderungsinstitut in der Steiermark darf weiterhin mit Kopftuch unterrichten. Ein Gutachten der Universität Innsbruck soll Klärung bringen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach es Dienstgebern möglich ist, religiöse Symbole am Arbeitsplatz zu untersagen, wird vorerst am Bfi (Berufsförderungsinstitut) in der Steiermark nicht umgesetzt. Eine dort arbeitende Deutschtrainerin, die als bekennende Muslim mit Kopftuch unterrichtete, wollte ihr Kopftuch nicht ablegen und wandte sich an die Arbeiterkammer. Mit Erfolg. Trotz geltender Dienstanweisung - also Kopftuchverbot - wird die Trainerin weiter mit Kopftuch unterrichten können. Ein Gutachten der Universität Innsbruck, in Auftrag gegeben von der Arbeiterkammer, soll klären, ob das Kopftuchverbot tatsächlich umsetz- und sanktionierbar ist.

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