Kopftuchverbot: Deutschtrainerin in Graz wehrt sich

Die freie Dienstnehmerin des BFI will sich an die Gleichbehandlungskommission wenden.

Eine Deutsch-Sprachlehrerin aus Graz wehrt sich gegen die Entscheidung des Berufsförderungsinstitutes Steiermark, die Mitarbeitern das Tragen religiöser Symbole untersagt. Die als freie Dienstnehmerin am BFI tätige Muslima will gegen das Verbot klagen.

"Das Kopftuch ist für mich Teil meiner Identität, das ist Teil meiner religiösen Praxis als Muslimin", sagte die Sprachlehrerin am Berufsförderungsinstitut gegenüber dem ORF. Demnach plane die Frau, sich an die Gleichbehandlungskommission zu wenden.

Ihr sei ausdrücklich nahegelegt worden, das Kopftuch abzulegen, "damit die Aufträge vom BFI weiter stattfinden können", wie die Frau zitiert wurde. Sie werde "auf jeden Fall weiter vorgehen, weil es ist ein Schlag ins Gesicht der muslimischen Frauen". Mit dem neuen Leitbild gehe das BFI Steiermark "als Bildungsinstitution im Spannungsfeld der Migration den Weg der weltanschaulichen und religiösen Neutralität", sagte BFI-Steiermark-Geschäftsführer Wilhelm Techt gegenüber der APA. Im Zentrum stehe dabei "ein Lernklima, dass von den humanistischen Werten, der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, der Rationalität und der Säkularität sowie, darauf aufbauend, vom Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie, der Menschenrechte" achte. Der angekündigte Schritt der Trainerin beunruhige ihn nicht: "Wir lassen uns gerne überprüfen, ob wir das Neutralitätsgebot einhalten", so Techt.

Kommentare