Inmitten der Teuerungs- und Energiekrise könnte man ja fast vergessen, dass auch die Bedrohung durch die Corona-Pandemie nach wie vor nicht abgewendet ist. Am kommenden Mittwoch wird sich die Bundesregierung beim Sommerministerrat nun aber genau damit beschäftigen. Besprochen werden sollen etwa die Teststrategien (auch für die Schulen) und, dass man sich beim Setzen der Maßnahmen wieder an Prognosen für die Spitals- und Intensivauslastung orientieren will, statt an bloßen Fallzahlen.
Im Gesundheitsministerium arbeitet man indes an einer neuen Verordnung, mit der man Verkehrsbeschränkungen statt der Quarantäne einführen möchte. Der entsprechende vierseitiger Entwurf liegt dem KURIER vor. Fix sei aber noch nichts. „Die Idee ist, eine Möglichkeit zu schaffen, Verkehrsbeschränkungen anstatt von Quarantäne einzusetzen, um künftig Personalengpässe zu vermeiden“, heißt es aus dem Ministerium.
Die konkreten Pläne: Grundsätzlich sollen Infizierte ab 1. August fast alles machen können, wenn sie symptomlos sind: einkaufen, ins Bad gehen, in die Disco – und vor allem: arbeiten. Die einzige Auflage ist bei alledem das Tragen einer FFP2-Maske. Das gilt auch für Personen, die in sogenannten „vulnerablen Settings“ arbeiten, also etwa im Spital oder im Pflegeheim.
Einigermaßen skurril: Während z. B. Altenpflegerinnen auch mit Corona-Infektion die Bewohner und Bewohnerinnen betreuen dürfen, dürfen diese nicht von infizierten Angehörigen besucht werden. Im Verordnungsentwurf wird außerdem empfohlen (aber nicht verpflichtend geregelt), dass infizierte Bewohner räumlich von nicht-infizierten getrennt werden sollen. Die infizierte Gruppe könnte (muss aber nicht) von positiven Pflegekräften betreut werden. „Eine räumliche Trennung positiv getesteter Personen darf jedoch nicht zu einer – einer Absonderung gleichkommenden – Isolation führen“, heißt es im Entwurfstext.
Infizierten-Teams
Wenn das Tragen der Maske nicht möglich ist (z. B. während der Schwangerschaft oder weil die Arbeitstätigkeit es nicht zulässt) und keine „sonstigen geeigneten organisatorischen oder räumlichen Schutzmaßnahmen“ getroffen werden können, darf der Arbeitsort nicht betreten werden. „Sonstige geeignete organisatorischen oder räumlichen Schutzmaßnahmen“ sind z. B. Homeoffice, Einzelbüros oder Büros bzw. Teams, die nur aus Infizierten bestehen. Innerhalb dieser „Infizierten-Büros oder -Teams“ sind dann keine Beschränkungen vorgesehen.
Die Frage sei bei alledem, ob man Covid wie eine Grippe bewertet oder wie eine meldepflichtige Infektionskrankheit, sagt Philipp Brokes, Arbeitsrechtsexperte bei der Arbeiterkammer. Die Verordnung gehe in Richtung Gleichsetzung mit einer Grippe. „Das ist aber eine Gratwanderung, weil Arbeitgeber grundsätzlich ja den Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter bestmöglich wahren müssen“, sagt Brokes. „Aber wir können aus der Verordnung nicht konkret entnehmen, welche Maßnahmen ein Arbeitgeber zu setzen hat.“ Für viele Betriebe werde das wohl eine Interessensabwägung sein, die laut Brokes eigentlich von Regierungsseite geregelt werden sollte. Die SPÖ, vor allem Wien, lehnt das Quarantäne-Aus ab.
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