Trotz Corona-Infektion soll mit Maske bald alles möglich sein

Trotz Corona-Infektion soll mit Maske bald alles möglich sein
Ab 1. August könnte Rausgehen - und vor allem ins Büro gehen - trotz Corona erlaubt werden. AK-Arbeitsrechtsexperte hält davon wenig.

Inmitten der Teuerungs- und Energiekrise könnte man ja fast vergessen, dass auch die Bedrohung durch die Corona-Pandemie nach wie vor nicht abgewendet ist. Am kommenden Mittwoch wird sich die Bundesregierung beim Sommerministerrat nun aber genau damit beschäftigen. Besprochen werden sollen etwa die Teststrategien (auch für die Schulen) und, dass man sich beim Setzen der Maßnahmen wieder an Prognosen für die Spitals- und Intensivauslastung orientieren will, statt an bloßen Fallzahlen.

Im Gesundheitsministerium arbeitet man indes an einer neuen Verordnung, mit der man Verkehrsbeschränkungen statt der Quarantäne einführen möchte. Der entsprechende vierseitiger Entwurf liegt dem KURIER vor. Fix sei aber noch nichts. „Die Idee ist, eine Möglichkeit zu schaffen, Verkehrsbeschränkungen anstatt von Quarantäne einzusetzen, um künftig Personalengpässe zu vermeiden“, heißt es aus dem Ministerium.

Die konkreten Pläne: Grundsätzlich sollen Infizierte ab 1. August fast alles machen können, wenn sie symptomlos sind: einkaufen, ins Bad gehen, in die Disco – und vor allem: arbeiten. Die einzige Auflage ist bei alledem das Tragen einer FFP2-Maske. Das gilt auch für Personen, die in sogenannten „vulnerablen Settings“ arbeiten, also etwa im Spital oder im Pflegeheim.

Kommentare