"Trick": ÖVP und FPÖ nehmen Opposition ein Minderheitenrecht

Drozda unter Beschuss der ÖVP
Türkis-Blau nutzte für Burgtheater-Prüfung ein Minderheitenrecht - Opposition damit vorerst blockiert.

Bemerkenswerter Schachzug im Parlament: Mit der Dienstag eingebrachten Prüfung des Burgtheaters haben ÖVP und FPÖ der Opposition bis auf Weiteres die Möglichkeit genommen, eine weitere Rechnungshofprüfung in Auftrag zu geben. Obwohl die Koalition die Prüfung des Staatstheaters auch mit ihrer Mehrheit hätte beschließen können, hat sie dafür nämlich ein Minderheitenrecht benutzt, das auf maximal drei gleichzeitige Prüfungen begrenzt ist.

Zur Erklärung: Das Parlament hat zwei Möglichkeiten, den Rechnungshof mit einer Sonderprüfung zu beauftragen: Entweder per Beschluss mit Koalitionsmehrheit oder wenn eine Minderheit von 20 Abgeordneten das wünscht. Wesentlicher Unterschied: Das Minderheitenrecht ist auf maximal drei parallele Prüfungen begrenzt.

Koalition bremst Oppositionsparteien aus

Dieses Kontingent ist nun ausgeschöpft. Denn eine noch von den Grünen angestoßene Untersuchung des Informationsaustausches zwischen Finanzämtern läuft noch, und die SPÖ hat am Dienstag die Prüfung der Generalsekretäre in den Ministerien in Auftrag gegeben.

Der ÖVP-Klub begründete das Vorgehen auf APA-Anfrage einerseits mit der zeitlichen Eingrenzung des Prüfansuchens und andererseits damit, dass die Prüfung eine Fortsetzung des ersten Rechnungshofberichts zum Burgtheater sei - und die habe Wolfgang Zinggl (früher Grüne, nun Liste Jetzt) ebenfalls per Minderheitenrecht in Auftrag gegeben. Tatsächlich wurde die damalige Prüfung aber nicht von Zinggl, sondern von Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) beauftragt.

Zinggl: Nimmt uns Kontrollmöglichkeit

Jetzt-Klubchef Zinggl kritisiert das Vorgehen der Koalition daher vielmehr als Versuch, der Minderheit Kontrollmöglichkeiten zu nehmen: "Es ist relativ einfach: Die Regierungsfraktionen wollen offensichtlich auch hier die Usance verletzen, dass dieses Instrument als Minderheitenrecht genutzt wird."

Der Rechnungshof hat am Mittwoch betont, dass man neue Prüfungen auch ohne formales Antragsrecht der Opposition einleiten könnte. Der Rechnungshof gestalte sein Prüfprogramm weiterhin so, wie er es für richtig halte, sagte Sprecher Christian Neuwirth am Mittwoch.

"Dass durch die eingebrachten Anträge das Recht der parlamentarischen Minderheit nun für eine gewisse Zeit verwirkt ist, mag formal richtig sein. De facto kann die Präsidentin des RH aber jederzeit Themen und Anregungen, die aus Sicht des Rechnungshofes wichtig sind, aufgreifen", so der Rechnungshof-Sprecher.

 

ÖVP und FPÖ wollen mit der Prüfung die Zeit des heutigen SPÖ-Bundesgeschäftsführers Thomas Drozda als Geschäftsführer der Burgtheater GmbH durchleuchten lassen. Es geht um den Zeitraum von der Ausgliederung 1999 bis zum Geschäftsjahr 2008/09.

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