Toter Rekrut: Alles richtig gemacht - sagt Bundesheer

Radetzkykaserne Horn im Waldviertel (Symbolbild).
Im Fall des Rekruten, der nach einem Hitzemarsch ums Leben gekommen war, konnte die eigens eingesetzte Kommission keine Versäumnisse auf Seiten des Bundesheeres feststellen. Die Vorwürfe würden jeglicher Grundlage entbehren.

Anonyme Vorwürfe nach dem Tod eines Gardesoldaten bei einem Marsch am 3. August in Niederösterreich, wonach Vorgesetzte Klagen von Rekruten ignoriert hätten, entbehren jeglicher Grundlage - zu diesem Urteil ist die interne Kommission nach Befragungen gekommen. Inhalte eines vorläufigen Berichts wurden am Freitag veröffentlicht. Die Ermittlungen dauerten an - auch jene der Staatsanwaltschaft Krems.

Begleitenden Maßnahmen - wie Adjustierungserleichterungen, keinerlei Zeitlimit, Ausrichtung des Marschtempos nach dem Langsamsten, Marschpausen, ausreichende Versorgung mit Flüssigkeit oder Abnahme der Ausrüstung - wurden "ebenso umfassend, zeitgerecht und richtig angewendet" wie die Rettungskette und "alle getroffenen Maßnahmen der Sanitätsversorgung", urteilte die Sonderkommission. Auch bei der Alarmierung des Notfallsanitäters sowie des Notarztes gab es keine Verfehlungen.

Behauptungen, dass bereits beim Marsch eines anderen Zuges am Tag davor mehr als 20 Rekruten bewusstlos geworden seien, hätten sich als haltlos erwiesen. Ebenso der Vorwurf, dass bei den Befragungen der Rekruten durch die Kommission deren direkte Vorgesetzte dabei gewesen seien, hieß es in einer Aussendung.

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