Nächste Runde im Zuständigkeits-Pingpong: Wer ermittelt nun gegen Kronzeuge Schmid?
Das Pingpong um Kronzeuge Thomas Schmid geht in die nächste Runde - und schon zum zweiten Mal muss jetzt die Generalprokuratur als Schiedsrichter einschreiten.
Ausgangspunkt ist der Postenschacher-Prozess gegen den früheren ÖVP-Klubchef August Wöginger: Schmid sagte im März als Zeuge aus, Ex-Kanzler Sebastian Kurz ortete eine Falschaussage und zeigte Schmid an.
Die Staatsanwaltschaft Linz leitete im April ein Verfahren ein, fühlte sich dann aber doch nicht zuständig und trat das Verfahren an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ab.
Die WKStA fühlte sich auch nicht zuständig und legte die Causa im Mai der Generalprokuratur vor. Diese gab der WKStA recht: Linz sollte das Verfahren führen (lesen Sie hier).
Dann gingen zwei weitere Anzeigen gegen Schmid ein: Erstens eine anonyme Anzeige wegen Amtsmissbrauchs bei der Staatsanwaltschaft Wien. Zweitens ein ganzes Konvolut an Falschaussage-Vorwürfen bei der Staatsanwaltschaft Linz - wieder hieß der Absender Kurz.
Für den Amtsmissbrauchsvorwurf fühlte sich die WKStA sehr wohl zuständig und zog das Verfahren an sich. Was bedeutete, dass automatisch auch die anderen beiden Vorwürfe bei ihr landeten (mehr Details zu diesem Hin und her lesen Sie hier).
Laut Strafprozessordnung müssen Verfahren bei jener Behörde zusammengeführt werden, die das „höherrangige“ führt. Theoretisch. Und jetzt wird es spannend.
Neue Wende
Vor einigen Wochen hat die WKStA ihre Prüfung des Falschaussage-Konvoluts und der anonymen Amtsmissbrauchs-Anzeige abgeschlossen und einen Vorhabensbericht an ihre Oberbehörden geschickt. Nach so kurzer Prüfung darf man davon ausgehen, dass das Vorhaben lautet, keine Ermittlungen einzuleiten.
Übrig bleibt das Falschaussage-Verfahren, das - noch einmal zur Erinnerung - ursprünglich in Linz eingeleitet und schon einmal dorthin retourniert wurde. Dafür fühlt sich die WKStA noch immer nicht bzw. weiterhin nicht zuständig, das ist Ansichtssache.
Deshalb hat sie ihrer Oberbehörde, der Oberstaatsanwaltschaft Wien, die Causa vorgelegt. Und diese wandte sich zur Klärung am vergangenen Freitag an die Generalprokuratur.
Martin Ulrich, Sprecher der Generalprokuratur, bestätigt das am Montag auf KURIER-Anfrage: „Wir haben ja schon einmal geprüft und festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft Linz für das Verfahren zuständig ist. Jetzt prüfen wir - im Lichte der Tatsache, dass inzwischen neue Anzeigen eingegangen sind - erneut.“
Die ÖVP hat zuletzt kritisiert, dass die WKStA Verfahren gegen ihren Kronzeugen prüfen soll und der Behörde eine Befangenheit vorgeworfen (siehe oben).
Um eine etwaige Befangenheit gehe es bei der neuerlichen Prüfung durch die Generalprokuratur nicht, sondern nur um die Zuständigkeit laut Strafprozessordnung, wie Ulrich auf KURIER-Nachfrage erklärt.
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