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ÖVP kritisiert „Extrawurst“ für Kronzeuge Schmid

Die WKStA sei bei der Prüfung einer möglichen Falschaussage befangen. Fürlinger stellt Anfragen an die Ministerin.
PK ZU BUNDESSTAATSANWALTSCHAFT: FÜRLINGER (ÖVP)

Mit einer Kaskade von Anzeigen wurde Kronzeuge Thomas Schmid im Frühjahr nach seinem Auftritt im Postenschacher-Prozess gegen Ex-ÖVP-Klubchef August Wöginger überschüttet.

Nach einer Anzeige von Ex-ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz (mehr dazu hier) leitete die Staatsanwaltschaft Linz im April ein Verfahren wegen Falschaussage gegen den früheren Finanz-Generalsekretär und ÖVP-Intimus ein. 

Dann langte bei der Staatsanwaltschaft Wien zum selben Thema eine anonyme Anzeige wegen Amtsmissbrauchs ein. 

Und schließlich legte Kurz in Linz mit einem Konvolut weiterer Falschaussage-Vorwürfe nach.

Alle drei Causen liegen seit Juni bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Grund ist ein Pingpong der Zuständigkeiten, die immer noch nicht ganz geklärt sind.

Die WKStA hat in Bezug auf den Amtsmissbrauch und das Falschaussage-Konvolut kürzlich Vorhabensberichte bei ihrer Oberbehörde abgeliefert, wie eine Sprecherin bestätigt. Der Inhalt ist wie immer geheim.

Deshalb kann sich die WKStA-Sprecherin auf KURIER-Anfrage auch nicht zu einem Vorwurf, der diese Woche medial kolportiert wurde, äußern: dass die WKStA zwei Verfahren gegen ihren Kronzeugen einstellen will, ohne Zeugen vernommen zu haben.

Was das bereits laufende Verfahren zum Falschaussage-Vorwurf im Wöginger-Prozess betrifft, prüft die WKStA noch, ob sie zuständig ist.

Anscheinsbefangenheit?

Schmid wurde im Prozess in Linz, bei dem es in erster Linie um eine Personalbesetzung im Finanzamt Braunau ging, auch zu einer Besetzung in Freistadt befragt und meinte, er habe damit wenig bis gar nichts zu tun gehabt. Ein Ex-Finanz-Sektionschef sagte später als Zeuge, dass Schmid damals bei ihm interveniert habe.

Den Sachverhalt hat die WKStA bereits im Rahmen ihrer Ermittlungen zur Postenschacher-Causa geprüft, die Spur verlief aber im Sande. Jetzt soll die WKStA prüfen, ob Schmid sie in seinem Kronzeugen-Geständnis angelogen hat.

ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger kritisiert das: „Die Behörde müsste faktisch die Glaubwürdigkeit ihres eigenen Zeugen und damit ihre eigene Ermittlungsarbeit beurteilen.“ Und zieht daraus den Schluss: „Bricht der WKStA Thomas Schmid weg, dann bleibt von einem Monsterverfahren rein gar nichts übrig. Das ist keine Anscheinsbefangenheit mehr, sondern eine klare Befangenheit.“

In seiner parlamentarischen Anfrage will der ÖVP-Mandatar von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) wissen, ob sie den Anschein der Befangenheit teilt und welche Schritte sie zur Sicherstellung unbefangener Ermittlungen setzt.

Oberbehörde könnte Verfahren entziehen

Die WKStA sieht keinen Befangenheitsgrund im Sinne der Strafprozessordnung – und offenbar auch ihre Oberbehörde nicht. Die Oberstaatsanwaltschaft Wien könnte, wenn ein solcher Anschein bestünde, das Verfahren an eine andere Staatsanwaltschaft übertragen (wie in der Causa Pilnacek, die von Krems nach Eisenstadt wanderte).

In einer zweiten Anfrage hinterfragt die ÖVP die Rechtmäßigkeit von Schmids Kronzeugenstatus. „Es liegt der Verdacht nahe, dass von Teilen der Justiz für Thomas Schmid eine Extrawurst gebraten wurde“, so Fürlinger. Die Frist für die Beantwortung läuft bis 15. September.

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