Wie die Ministerratsvorlage dann konkret in neue Gesetzestexte gegossen wird, werden die weiteren Verhandlungen in den kommenden Monaten mit Staatsanwälten, Richtern, Anwälten und Justiz-Experten zeigen.
Die ÖVP pochte jedenfalls darauf, gleich ein ganzes Paket an Reformen (liegt dem KURIER vor) in Umsetzung zu bringen. Wobei einige Punkte von der ÖVP aufs Tapet gebracht werden, die die Rechte der Beschuldigten verbessern sowie komplexe Verfahren beschleunigen würden. Eine Reform, die vor allem Strafverteidiger freuen würde. Sie klagen seit vielen Jahren, dass vor allem bei Wirtschaftscausen die Verfahrensdauer überschießend ist.
Bundesstaatsanwalt fix
Was jedenfalls nach den Verhandlungen nun fix zu sein scheint, ist, dass ein Bundesstaatsanwalt eingesetzt wird. Der Bundespräsident soll ihn ernennen, aber in welchem Modus, ob das Parlament mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit den Bundesstaatsanwalt wählt und wie lange die Amtszeit sein wird (ob sechs Jahre, wie von der ÖVP gefordert oder 12 Jahre), darauf konnte man sich noch nicht einigen. In der Regierungsvorlage heißt es dazu: "Die Bundesstaatsanwaltschaft soll möglichst unabhängig und nicht auf Zuruf arbeiten. Daher ist abzuklären, auf welche Dauer das Organ bestellt werden soll, um die Unabhängigkeit bestmöglich zu gewährleisten“.
Auch wie eine vorzeitige Abberufung ausschauen könnte, muss noch geklärt werden.
Einig ist man sich offenbar, dass die rechtliche Verantwortung und parlamentarische Kontrolle der Weisungsspitze erhalten bleibt.
Detto noch nicht einig ist man sich bei der Organisationsstruktur: Hier geht es um die Frage, ob die Bundesstaatsanwaltschaft als unabhängige Dienststelle des Justizministeriums oder als eigenes Organ einzurichten ist. "Zudem muss das Verhältnis der bestehenden Strukturen zum neuen System geklärt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden.“ Damit ist etwa eine Abklärung der Kompetenzen zur Generalprokuratur gemeint.
Schneller ermitteln
Wenn es nach der ÖVP ginge, dann sollte neben der Einrichtung des Bundesstaatsanwaltes auch die Rolle des Richters im Verfahren gestärkt werden, insbesondere bei Entscheidungen über grundrechtsintensive Eingriffe etwa über den Beschuldigten-Status. Auch hier scheint man, eine gemeinsame Linie gefunden zu haben. In der Ministerratsvorlage heißt es dazu: "Ermittlungsverfahren sollen unabhängig und ohne öffentlichen und politischen Druck geführt werden können. Dabei gilt es ein Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu berücksichtigen, die Pressefreiheit zu schützen und gleichzeitig mediale Vorverurteilungen zu vermeiden.“
Geht es nach den Vorstellungen der ÖVP, soll es künftig Rechtsschutzbeauftragte für bestimmte Ermittlungsformen geben. Bestes Beispiel: bei Hausdurchsuchungen oder Sicherstellungen.
Durch den medialen Fokus auf die „clamorösen“ Fälle kommt es häufig zu einer Vorverurteilung. Um das zu verhindern, wollen die Türkisen ein Verbot der überschießenden Auswertung von privater und geschäftlicher Kommunikation. Bei Ex-Novomatic-Chef Harald Neumann wurden am Handy beispielsweise seine Gehaltspläne gefunden. Diese Notizen landeten, obwohl sie nichts zur Klärung der Vorwürfe beitragen, im Untersuchungsausschuss.
Auch Akten-Leaks sollen bald Geschichte sein. Das Verbot der Veröffentlichung soll nach deutschem Vorbild eingeführt werden. Faksimile und wortwörtliche Zitate wären dann für Medien tabu. Da die Ermittlungen langwierig sind, sollen die Verteidigungskosten im Falle der Einstellung des Verfahrens vom Staat übernommen werden.
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