Konfliktpotenzial: So will die ÖVP die WKStA umbauen
Die Pläne für die Einrichtung eines Bundesstaatsanwalts nehmen Formen an – allerdings gehen die Pläne von ÖVP und Grünen weit auseinander. Das zeigen zwei Ministerratsvorträge für die Sitzung am Mittwoch, die dem KURIER vorliegen.
Während Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) nur erste Eckpunkte nennt, gehen die Türkisen deutlich mehr ins Detail und fordern darüber hinaus eine Organisationsreform – und die enthält Konfliktpotenzial: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) würde, geht es nach der ÖVP, de facto zergliedert werden.
Die Organisation soll nach Idee der ÖVP aussehen wie folgt: An der Spitze der Staatsanwaltschaften soll ein Bundesstaatsanwalt stehen, darunter die vier Oberstaatsanwaltschaften, die es bereits in den Sprengeln der Oberlandesgerichte (OLG) in Wien, Graz, Linz und Innsbruck gibt. Darunter soll es „spezialisierte Staatsanwaltschaften“ geben. Der Knackpunkt: Diese sollen an OLG-Sprengeln eingerichtet und bundesweit für Cyber-Kriminalität, Korruption, Terrorismus und Wirtschaftsstrafrecht zuständig sein.
Derzeit gibt es eine „Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“ – und das ist eben die WKStA mit Hauptsitz in Wien und drei Außenstellen.
Aus einer Spezialbehörde mit Ablegern sollen nach Wunsch der ÖVP also vier spezialisierte Staatsanwaltschaften werden. Die WKStA in ihrer derzeitigen Form ist in dem Papier nicht einmal erwähnt.
Kernaufgabe
Eine völlige Zerschlagung der WKStA dürfte nicht möglich sein – es gibt internationale Verträge, die eine Korruptionsstrafbehörde zur Bedingung haben. Allerdings könnte man der WKStA die Wirtschaftsstrafsachen entziehen – und eben auf die vier „Spezialbehörden“ aufteilen. Die WKStA würde damit zu ihrem Ursprung zurückgeführt: 2009 wurde sie als Korruptionsstaatsanwaltschaft (KStA) gegründet, erst 2011 kamen die Wirtschaftsagenden dazu – und machen rund zwei Drittel aller ihrer Verfahren aus.
Der Vorschlag ist nicht ganz neu, vor einem Jahr wurde darüber spekuliert, auch der KURIER berichtete. Justizministerin Alma Zadić, damals noch frisch im Amt, drehte die Debatte rasch ab und stellte sich demonstrativ hinter die Korruptionsjäger.
"Faire Verfahren"
Dass die Idee jetzt von der ÖVP wieder aufgewärmt wird, verwundert nicht: Zuletzt tobten die Türkisen ob des Vorgehens der Korruptionsjäger rund um die Hausdurchsuchung bei Finanzminister Gernot Blümel.
In der Punktation enthalten sind auch Vorschläge zu Rechtsschutz und „Sicherstellung eines fairen Verfahrens“. So will die ÖVP etwa die Rolle des Richters bei „grundrechtsintensiven Eingriffen“ wie Hausdurchsuchungen stärken und die Regeln für den Rechtsschutzbeauftragten evaluieren. Zudem will sie Maßnahmen zur „Sicherstellung eines fairen Verfahrens“ gesetzlich verankern, dazu gehört etwa die Beschleunigung von Verfahren.
Die Standpunkte von ÖVP und Grünen
Zurück zur eigentlichen Idee, dem Bundesstaatsanwalt.
Vizekanzler Kogler traf am Montag Vertreter der Richter und Staatsanwälte-Vereinigung zum Austausch, danach wurden die Eckpunkte in einer Punktation festgehalten. Vieles ist noch offen, die Grünen wollen eine Arbeitsgruppe einrichten.
Hier die Kernpunkte aus dieser Punktation sowie aus dem grünen Ministerratsvortrag - und in der Gegenüberstellung die ÖVP-Standpunkte.
- Ernennung:
Die Grünen bezeichnen die neue Weisungsspitze als "unabhängige und weisungsfreie Oberstaatsanwaltschaft". Ihr Chef dürfe "kein politischer Akteur sein", sondern eine "untadelige, fachlich versierte Person, die über langjährige praktische Erfahrung als Richter oder Staatsanwalt verfügt" - und die "politischem Druck standhalten kann". Die Ernennung solle jedenfalls durch den Bundespräsidenten erfolgen. Wie das Bestellungsverfahren abläuft, lassen die Grünen noch offen.
Die ÖVP stellt sich vor, dass der Vorschlag für den Bundesstaatsanwalt durch eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erfolgt und der Bundespräsident diese Person dann ernennt. Was die persönlichen Voraussetzungen betrifft, will die ÖVP ähnliche Richtlinien wie bei Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes - etwa, was Berufserfahrung und Ausbildung betrifft. Zur Erklärung: Auch Rechtsanwälte können Verfassungsrichter werden.
- Amtszeit:
Die Grünen sprechen sich für eine einmalige Amtsperiode aus - es soll keine Möglichkeit zur Wiederbestellung geben. So will man verhindern, dass der Oberste Staatsanwalt "auf Zuruf" arbeitet.
Die ÖVP stellt sich eine Dauer von sechs Jahren vor, der Bundesstaatsanwalt soll dann ein Mal wiederwählbar sein.
- Abberufung:
Die Grünen wollen, dass eine vorzeitige Abberufung nur durch eine gerichtliche Entscheidung möglich ist. Sie wollen dadurch verhindern, dass durch "(politische) Drohungen mit einer vorzeitigen Abberufung Druck auf die Weisungsspitze ausgeübt werden kann.
Die ÖVP will, dass der Bundesstaatsanwalt durch eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat abgewählt werden kann. Außerdem soll der Bundesstaatsanwalt - ähnlich wie ein Bundesminister - durch den Nationalrat beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden können.
- Kontrolle:
Für die Grünen ist eine parlamentarische Kontrolle nur in Bezug auf abgeschlossene Strafverfahren denkbar - abgesehen von Kontrollrechten, die es bereits jetzt schon gibt. Jede Kontrolle darüber hinaus würde dem Ziel der Entpolitisierung der Weisungsspitze zuwiderlaufen, heißt es in dem Ministerratstext.
Die ÖVP will eine deutlich stärkere Kontrolle: Laut ihrem Ministerratsvortrag soll ein ständiger Unterausschuss des Justizausschusses im Parlament eingerichtet werden (ähnlich wie der Unterausschuss des Innenausschusses. An diesen Kontrollausschuss soll es ein "dichtes Berichtswesen" geben - freilich unter Einhaltung der Geheimhaltungsregeln. Zudem soll der Bundesstaatsanwalt ins System der U-Ausschüsse einbezogen werden.
- Organisation:
Laut Grünen soll die Oberste Staatsanwaltschaft das oberste Organ im Organisationsgefüge des Justizministeriums werden. Zu klären sei auch das Verhältnis zur Generalprokuratur - diese ist schon jetzt quasi die oberste Staatsanwaltschaft der Republik, allerdings mit anderen Aufgaben.
Auch aus ÖVP-Sicht soll der Bundesstaatsanwalt an der Spitze der Staatsanwaltschaften stehen, und zudem die Aufgaben der Generalprokuratur wahrnehmen.
Und wie geht es jetzt weiter? Auch hier gehen die Pläne auseinander:
Die Grünen bitten in ihrem Ministerratsvortrag darum, dass der Justizminister mit einer Novelle beauftragt wird. Die ÖVP will neben dem Justizminister (derzeit Werner Kogler, sonst Alma Zadic, derzeit in Mutterschutz) auch ihre Verfassungsministerin Karoline Edtstadler mit im Boot haben. Beide Minister sollen nun Gespräche mit Richtern, Staatsanwälten, Anwälten und Wissenschaftern starten.
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