Die Spenden der Premiqamed Group an die ÖVP im Ausmaß von 50.000 Euro sind ebenfalls in den Fokus der WKStA gerückt.
Nichtsdestotrotz – Strache steht jetzt in dieser Causa vor Gericht.
Zur Erinnerung: Seinem Freund Walter Grubmüller wird von der WKStA vorgeworfen, er habe als Eigentümer der Privatklinik Währing Strache bestochen, um eine Öffnung des Prikraf für die Privatklinik Währing zu erreichen.
Spitäler, die Teil des Prikraf sind, haben finanzielle Vorteile: Sie erhalten von den Sozialversicherungen Geld, sofern sie medizinisch notwendige Leistungen an Pflichtversicherte erbringen. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein Vertrag der Klinik mit der Wirtschaftskammer und der Sozialversicherung.
Grubmüller habe einerseits 2017 10.000 Euro an die FPÖ gespendet. Strache schaffte dann in den Regierungsverhandlungen die Aufnahme der Privatklinik Währing in den Prikraf.
Das Urteil gegen Strache – vor allem wenn Richterin Claudia Moravec-Loidolt Strache für schuldig befinden sollte – könnte weitreichende Konsequenzen für die Parteien haben.
Denn im Mittelpunkt der Vorwürfe steht nicht nur die Spende von 10.000 Euro sowie Chats zwischen Strache und Grubmüller während der Regierungsverhandlungen im Jahr 2017, sondern vor allem auch ein Initiativantrag aus dem Sommer 2017.
Damals war die FPÖ in der Opposition, es war Wahlkampf, und in solchen Zeiten ist es Usus, dass die Parteien in den letzten Nationalratssitzungen vor der Wahl jede Menge Initiativanträge einbringen. Sie sind Teil des Wahlkampfs, um politische Schwerpunkte zu setzen. Die FPÖ brachte damals einen Initiativantrag ein, wonach sämtliche Privatkliniken Zugang zum Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds erhalten sollen. Die Anklage geht davon aus, dass dieser Initiativantrag von Strache als Abgeordneter – und daher als Amtsträger – pflichtwidrig losgetreten wurde.
Da die FPÖ damals in der Opposition war, war dieser Antrag eigentlich wertlos, weil es klar war, dass er keine Mehrheit finden wird.
Genau in diesem Punkt steckt eine Art Gretchenfrage: Dass Abgeordnete Amtsträger sind, steht im Strafgesetzbuch. Nun stellt sich aber die Frage, ob ein chancenloser Initiativantrag schon als Amtsgeschäft gilt?
Folgt die Richterin der Argumentation der Anklage, könnte man infolge sämtliche Initiativanträge der Parteien scannen, ob einer dieser Anträge zum Vorteil eines Spenders gewesen wäre – selbst dann, wenn der Antrag im Parlament abgelehnt wurde.
Dann würde es für alle Fraktionen im Parlament brenzlig werden.
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