Der Ministerratsvortrag vom 24. Februar 2021 wirkt wie ein verstaubtes Relikt: Vereinbart haben Türkis und Grün damals die Einrichtung eines General- bzw. Bundesstaatsanwalts und die Stärkung der Beschuldigtenrechte. (Drei Tage vorher wurde übrigens das Infofreiheitsgesetz in Begutachtung geschickt, aber das ist eine andere Geschichte.)
Der Generalstaatsanwalt ist ein Lieblingsthema der Grünen, die Beschuldigtenrechte sind eines der ÖVP. Beide machen medial Stimmung für ihr Thema, miteinander kommen sie aber seit zwei Jahren kaum vom Fleck. Wobei die ÖVP den Grünen – mehr oder weniger offen – vorwirft, nur das eigene Thema zu forcieren und beim anderen nicht zu liefern.
Auch am Freitag heißt es aus dem Büro von ÖVP-Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, man warte immer noch auf einen Text mit Vorschlägen bezüglich Beschuldigtenrechte von Justizministerin Alma Zadić. Edtstadler sei jedenfalls „sehr motiviert“, wird betont.
Auf KURIER-Anfrage kontert jetzt das Zadić-Büro.
Das Justizministerium habe dem Koalitionspartner im vergangenen Jahr seine Überlegungen dargelegt, vor einer detaillierteren legistischen Ausarbeitung seien aber weitere Gespräche nötig, heißt es in der Stellungnahme.
Seit Jahresanfang habe man „zahlreiche Terminvorschläge“ übermittelt, der Koalitionspartner habe bisher keinen angenommen. „Dies steht einem raschen und konstruktiven Fortkommen beim wichtigen Thema Beschuldigtenrechte – wie auch bei der Generalstaatsanwaltschaft – leider im Wege.“
Nachsatz: „Aus unserer Sicht können die Verhandlungen jederzeit gemeinsam fortgesetzt werden.“
Grünes Thema: Generalstaatsanwalt
Es sei ein „zentrales Anliegen, die Unabhängigkeit der Justiz über die laufende Gesetzgebungsperiode hinaus langfristig abzusichern“. Gemeint ist damit wohl, dass derzeit ja die grüne Ministerin über Vorhaben der Staatsanwaltschaften entscheidet – aber ungewiss ist, wer diesen Job in Zukunft übernimmt.
Die Weisungsspitze soll nun auf eine unabhängige Stelle ausgelagert werden. Bei zentralen Punkten liegen ÖVP und Grüne weit auseinander.
ÖVP-Thema: Beschuldigtenrechte
Ebenso bei den Beschuldigtenrechten. Das Zadić-Büro verweist in seiner Stellungnahme an den KURIER auf die Warnung von Staatsanwälten: Schränkt man die Handysicherstellung ein, könnten Ermittlungen bei organisierter Kriminalität, Kinderpornografie oder häuslicher Gewalt gefährdet werden.
„Aus unserer Sicht ist es dringend geboten, dass dem berechtigten Interesse der Bevölkerung an einem entschiedenen und wirksamen Vorgehen gegen diese Formen der Kriminalität Rechnung getragen wird.“
Klingt nach reichlich Gesprächsbedarf. Sofern sich ein Termin findet.
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