Steuerreform ist besiegelt: Was die Bürger davon haben

Die SPÖ-Abgeordneten bejubeln die Steuerreform, für die Oppositionellen ist sie kein „Meilenstein“, sondern ein „Kieselstein“.
2016 wird die Lohnsteuer gesenkt: Wer wie profitiert – und welche Steuern steigen.

Für die Regierung ein "Meilenstein", für die Opposition ein "Kieselstein": Das ist die Steuerreform, die SPÖ und ÖVP gestern im Nationalrat beschlossen haben – und die ab 2016 gilt. Das Volumen: fünf Milliarden Euro. Der KURIER zeigt auf, wie die Bürger profitieren – und wie die Entlastung finanziert wird.

Tarifreform

Steuerreform ist besiegelt: Was die Bürger davon haben
Statt drei gibt es sechs Lohnsteuer-Stufen. Der Eingangssteuersatz wird von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt, der Höchststeuersatz steigt von 50 auf 55 Prozent (siehe Grafik). Jeder Bürger kann online berechnen, wie viel mehr ihm netto bleibt (Link: http://tinyurl.com/p3pomjb).

Negativsteuer

Diese Sozialversicherungsgutschrift für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von weniger als 11.000 Euro wird erhöht: von 110 auf 400 Euro. Für 2015 werden bis zu 220 Euro ausbezahlt – im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 2016. Ab 2017 gibt es bis zu 400 Euro. Kleinpensionisten bekommen erstmals eine Steuergutschrift: 55 Euro 2016, maximal 110 Euro ab 2017.

Familien

Der Kinderfreibetrag, den es seit 2009 gibt und mit dem Menschen mit mehr als 11.000 brutto jährlich entlastet werden, wird angehoben: Ab 2016 gibt es 440 Euro (statt 220) bzw. je 264 Euro, wenn ihn beide Elternteile beanspruchen.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird teils von 10 auf 13 Prozent angehoben: für lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, Futtermittel, Holz, Jugendbetreuung, Luftverkehr, Bäder, Eintrittskarten für Kinos, Theater, Opern, Museen, Tiergärten. Die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen steigt erst am 1. April 2016 .

Kapitalertragsteuer

Diese Steuer wird von 25 auf 27,5 Prozent erhöht – ausgenommen sind Sparbücher und Girokonten.

Grunderwerbsteuer

Werden Immobilien innerhalb der Familie vererbt oder verschenkt, wird die Grunderwerbsteuer künftig nach dem Verkehrswert (statt dem dreifachen Einheitswert) berechnet – und die Steuer wird gestaffelt. Unter 250.000 Euro fallen 0,5 Prozent Steuer an, für Vermögensteile zwischen 250.000 und 400.000 Euro sind es 2 Prozent. Für Vermögensteile darüber sind 3 Prozent Steuer zu zahlen. Ein Beispiel: Bekommt ein Kind das Elternhaus (Wert: 500.000 Euro) übertragen, muss es 7750 Euro Grunderwerbsteuer zahlen (derzeit 3000 Euro).

Registrierkassen

Betriebe mit einem Jahresumsatz über 15.000 Euro netto oder solche, die ihr Geschäft überwiegend in bar bzw. mit Bankomatkarte abwickeln, müssen ab 2016 eine Registrierkasse haben. Spätestens bis 1. Jänner 2017 muss eine Sicherheitssoftware installiert sein, um Manipulation bei den Umsätzen zu verhindern. Wer zwischen 1. März 2015 und 31. Dezember 2016 eine Kasse anschafft, bekommt eine staatliche Prämie von 200 Euro; bis zu 2000 Euro können vorzeitig abgeschrieben werden. Kunden müssen den Kassenzettel mitnehmen. Sanktionen für jene, die ihn nicht vorweisen können, gibt es aber nicht.

Steuerausnahmen

Kosten für Wohnraumbeschaffung und Altersvorsorge können ab 2016 nur noch fünf Jahre lang abgeschrieben werden, wenn bereits Kreditverträge oder Lebensversicherungen bestehen. Kosten für neue Verträge können nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Bankgeheimnis

Dieses wird de facto abgeschafft, weil ein zentrales Konto-Register angelegt wird. Darin sind alle Konten von Firmen und Privatpersonen registriert (Name und Konto-Art, keine Umsätze). Bei Verdacht auf Steuerbetrug darf die Finanz in die Konten hineinschauen, wenn dies ein Richter genehmigt.

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