Leser fragen,der KURIER antwortet

Die geplanten neuen Regeln bei Absetzbeträgen, Grunderwerbsteuer und Gebühren: Die Tipps der Steuerexperten.

Der KURIER antwortet – mit Hilfe von Steuerberater Reinhard Rindler (BDO Austria) und Rechtsanwalt Nikolaus Vasak. Auch das Finanzministerium lieferte Infos.

Ich habe einen Kleingarten samt Haus (40). Soll ich ihn wegen der höheren Grunderwerbsteuer 2015 überschreiben?

Derzeit würden für die Immobilie 582 Euro an Grunderwerbsteuer anfallen (2 Prozent vom dreifachen Einheitswert bzw. von 29.100 Euro). Ab 2016 wird die Steuer nach dem Verkehrswert (ca. 150.000 Euro; 0,5 Prozent) bemessen, das sind 750 Euro. 2015 wäre es also um 168 Euro billiger.

Wie erfahre ich den Verkehrswert meines Hauses, wenn ich es meiner Tochter gebe?

Eine Möglichkeit ist, ein Gutachten erstellen zu lassen. Das kostet allerdings rund 2000 Euro. Die Regierung denkt daher über Alternativen nach, z. B. über einen Immobilienpreisspiegel (z. B. für Regionen, Durchschnittsquadratmeter-Preise etc.).

Verteuern sich Gebühren, wenn die Grunderwerbsteuer künftig auch bei der Weitergabe in der Familie vom Verkehrswert bemessen wird?

Nein, die Grundbucheintragungsgebühr steigt nicht automatisch. Dafür müsste das Gerichtsgebührengesetz geändert werden. Experten gehen auch nicht davon aus, dass sich die Kosten für Vertragserrichtungen und Beglaubigungen erhöhen werden. Finanzminister Hans Jörg Schelling will über die Auswirkungen auf die Gebühren noch mit Justizminister Brandstetter reden.

Ich möchte heuer noch einen Kredit für einen Hausbau aufnehmen. Kann ich diesen steuerlich noch absetzen?

Ja, laufende Kreditraten können laut Finanzministerium abgesetzt werden – ab 2016 noch fünf Jahre lang. Dasselbe gilt für Lebens- und Krankenversicherungen. Verträge, die ab 2016 abgeschlossen werden, können aber nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Mein Mann und ich besitzen ein Haus auf einem Pacht-Grund (Wert: 500.000 Euro). Müssen wir Grunderwerbsteuer zahlen, wenn einer von uns beiden stirbt und der andere die zweite Haus-Hälfte erbt?

Ja, ab 2016 wären 0,5 Prozent von 250.000 Euro zu zahlen (1250 Euro). Derzeit fielen 2 Prozent vom dreifachen Einheitswert an Steuer an.

Kann ich die höhere Grunderwerbsteuer umgehen, wenn ich eine Schenkung auf mehrere Jahre aufteile?

Theoretisch ja, es ist allerdings anzunehmen, dass der Gesetzgeber Hürden einbauen wird. Im Finanzressort heißt es, diese Details stünden noch nicht fest.

Wo entlastet, wo belastet mich die Steuerreform? Leser fragen, der KURIER antwortet.

Kommentare