So weit ein normales Vorgehen einer kritischen Journalistin. Einer Strafverfolgungsbehörde lief dieser Artikel ordentlich gegen den Strich. Sie brachte gegen die Journalistin eine Anzeige wegen übler Nachrede, Verleumdung und das Vergehen der öffentlichen Beleidigung einer Behörde ein. (Strafmaß dafür ist fünf Jahre!)
Konkret handelt es sich um einen Clinch zwischen Staatsanwälten der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (die WKStA sieht sich als Eliteeinheit), die beispielsweise federführend in der Causa Casinos Austria ermitteln, und der "Presse"-Redakteurin Anna Thalhammer. Dass WKStA-Staatsanwälte eine Sachverhaltsdarstellung gegen eine Journalistin wegen eines kritischen Artikels einbringen, manifestiert eine neue Qualität.
Schon vor rund zwei Jahren kam Thalhammer in die Schlagzeilen, weil der damalige FPÖ-Innenminister Herbert Kickl das Handy von Thalhammer beschlagnahmen lassen wollte. Anlass waren ihre Recherchen zu den Vorfällen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.
Die Anzeige wurde von insgesamt fünf Oberstaatsanwälten eingebracht. WKStA-Chefin Ilse-Maria Vrabl-Sanda gab auch noch die Ermächtigung zur Strafverfolgung - also quasi ihren Sanktus für diese Vorgehensweise.
Die Anzeige nahm ihren Lauf und landete bei der Staatsanwaltschaft Wien, die den Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung prüfen musste.
"Recht der freien Meinungsäußerung"
Und nun wird die Causa wirklich delikat. Denn die Staatsanwaltschaft Wien stellt sich gegen die Ansicht ihrer Kollegen von der WKStA. Sie prüfte die Vorwürfe und kam zu dem Schluss: „Schon der Titel, aber auch der Inhalt des Artikels machen vielmehr klar, dass nach Ansicht der Verfasserin erst die darin besprochene Entscheidung des Obersten Gerichtshofs eine Änderung der bisherigen Praxis erforderlich macht (...) Bei einer am Recht der freien Meinungsäußerung nach Artikel 10 der Menschrechtskonvention orientierten Betrachtung erfüllt der in Rede stehende Artikel sohin keinen strafrechtlichen Tatbestand.“
In Anwaltskreisen verbreitet sich die Ablehnung der Anzeige bereits wie ein Lauffeuer. Top-Anwalt Kralik kommentiert auf Twitter: „Was für eine Ohrfeige für die WKStA. Sehr zart besaitet, wenn es jemand wagt Kritik zu üben, quasi Majestätsbeleidigung.“
Kein Kommentar von der WKStA
Ein anderer Spitzenanwalt, Oliver Scherbaum, sagt dazu: „Die Entscheidung der OStA spiegelt jahrelange Rechtsprechung zum strafrechtlichen Persönlichkeitsschutz wieder, sie verwundert daher nicht. Dass gerade aber die WKStA, die in Verteidigerkreisen bekannt dafür ist, nicht gerade zimperlich bei der Wahl ihrer Ermittlungshandlungen vorzugehen, im Fall von Kritik an ihrer eigenen Arbeit ihr Glaskinn offenbart, erstaunt dann doch.“
Und wie kommentiert die WKStA die Causa? „Es gibt keinen Kommentar.“
Denn: Nicht die Behörde hätte geklagt, sondern nur fünf Oberstaatsanwälte dieser Behörde.
Update vom 18.1.
Die Medienstelle der WKStA nannte es in einer schriftlichen Stellungnahme "nachvollziehbar", dass "die Wahl des Mittels, mit dem sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen unrichtige und ihrer Ansicht nach ehrenrührige Vorwürfe betreffend ihre Dienstpflichterfüllung wehrten, als nicht adäquat angesehen wird und nun zu entsprechendem Unverständnis geführt hat". Und stellte klar, dass "das Vorgehen keinesfalls als Mittel gegen jegliche Art von Kritik gemeint, sondern in den besonderen Umständen dieses Falles lag".
Diese Umständen waren laut der Stellungnahme, dass die WKStA-Mitarbeiter den Eindruck hatten, ihnen würde mit dem "Presse"-Artikel unterstellt, die Menschen-, Grund- und Freiheitsrechte missachtet zu haben. Und weder ihnen noch der WKStA als Dienstgeber sei "leider" die Möglichkeit zur Stellungnahme zu diesen Vorwürfen eingeräumt worden - und auch eine nachträgliche Klarstellung der WKStA-Medienstelle habe keinen Niederschlag in der "Presse" gefunden.
Ausdrücklich unterstrichen wird in der Stellungnahme, dass "die Pressefreiheit ein hohes Gut und als Stütze unserer demokratischen Gesellschaft zentral ist". Verantwortungsvolle Berichterstattung erfülle eine wichtige Aufgabe in der Demokratie, Journalisten "sollen die ihnen zukommende Funktion als objektiver 'Public Watchdog' stets wahrnehmen können. Das umfasst auch etwaige Kritik an staatlichen Institutionen, dort wo die entsprechenden Umstände dazu vorliegen." Auch die Staatsanwälte verstünden sich dem demokratischen Rechtsstaat sowie der Wahrung der Menschen-, Grund- und Freiheitsrechte verpflichtet.
In der Stellungnahme zu dem "Presse"-Artikel hatte die Pressestelle festgehalten, dass die WKStA "im Sinne der Strafprozessordnung ausschließlich Beweismittel zum Ermittlungsakt nimmt soweit sie den zu klärenden Tatverdacht betreffen. Nicht Verfahrensrelevantes aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich von Verfahrensbeteiligten in der Casinos-Causa hat die WKStA ebenso wenig zum Ermittlungsakt genommen wie eine Liste verdeckter Ermittler im BVT-Verfahren." Die WKStA sei sich der besonderen Sensibilität der Auswertungen und Aktenführung bewusst, wie man an den Schwärzungen der zum Ermittlungsakt genommenen Transkripte des Ibiza-Videos sehe.
Kommentare