SPÖ will Banken-Diskriminierung Älterer gesetzlich verbieten lassen

Pensionistin zählt Bargeld
SPÖ kritisiert Kreditprobleme, Entzug von Bankkarten, Streichung von Überziehungsrahmen bei älteren Menschen.

Die SPÖ will Diskriminierungen älterer Menschen durch Banken gesetzlich unterbinden lassen. Das sollte im Gleichbehandlungsgesetz und zusätzlich in Artikel 7 der Bundesverfassung verankert werden, hieß es am Mittwoch vor Journalisten. Konsumentenschutzsprecher Christian Drobits und Pensionistenverbandspräsident Peter Kostelka verwiesen auf Probleme Älterer bei Krediten oder durch Entzug von Bankkarten. Altersdiskriminierung gebe es auch bei privaten Unfallversicherungen.

Ältere würden häufig trotz Sicherheiten keinen Kredit bekommen, nämlich wenn die statistische Lebenserwartung kürzer als die Kreditlaufzeit sei, kritisierte Kostelka in einer Pressekonferenz. Dabei berufe man sich auf das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG), während es etwa in Deutschland auch dann einen Kredit geben könne.

"Das fordern wir ein. Auch Ältere haben Bedarf, einen Kredit zu bekommen." Durch die "schnöde" Behandlung seitens des Bankenapparats würden ältere Menschen, die etwa ein Bad sanieren oder eine Heizung tauschen müssten, womöglich in die Hände von "Kredithaien" getrieben und müssten dort "irrwitzige Zinsen" bezahlen.

Drobits sagte, das Thema habe sich in den letzten Monaten zugespitzt, er habe zahlreiche Briefe und Anrufe Betroffener erhalten. Es sei "erkennbar, dass ab einem gewissen Alter der Pensionist nicht unbedingt als Kunde gewünscht wird". Ab dem Stempel "Pension" hätten viele nicht mehr den gleichen Zugang zu Bankdienstleistungen wie davor jahrzehntelang im Arbeitsleben.

Sterbefall vor Ende der Kreditlaufzeit

Banken würden aufgrund der Sterbetafel oft keinen Kredit mehr gewähren oder auch keine Kontorahmenerhöhung. Allein aufgrund des Alters könne es mit 70 oder 75 eine Streichung oder Kürzung des Überziehungsrahmens geben oder es werde die Kredit- bzw. Debitkarte entzogen, ergänzte Kostelka.

Für eine Verankerung des Verbots von Altersdiskriminierungen im Gleichbehandlungsgesetz werde die SPÖ einen Antrag im Parlament vorbereiten, kündigte Drobits an. Bisherige Absichten in diese Richtung seien auch daran gescheitert, dass die Wirtschaft bzw. Teile der ÖVP "das nicht machen wollen".

Zudem sollten ältere Menschen auch unter den Schuldnerschutzschirm schlüpfen können, forderte der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher. Denn wenn ein Kredit durch eine Bank abgelehnt werde, bräuchten sie eine Überziehung ihres Kontos, die aber aktuell im Schnitt 10,6 Prozent Überziehungszinsen pro Jahr koste - bei nur 0,01 Prozent Einlagezinsen auf Guthaben.

Gleichbehandlung von Älteren gefordert

Auch Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec (ÖVP) machte sich am Mittwoch für eine Ausweitung des Gleichbehandlungsgesetzes auf ältere Menschen stark. Aktuell werde es nur auf die Arbeitswelt angewendet, sollte aber auch für Bankgeschäfte und Versicherungen gelten.

Kostelka bezeichnete es auch als unzumutbar für 80-Jährige, auf Internet-Banking angewiesen zu sein oder primär dort Anträge stellen zu sollen, wo doch diese Altersgruppe nur zu 30 Prozent einen Internet-Zugang habe und nicht jeder Kinder oder Enkerln, die dabei behilflich sein könnten.

"Ich verstehe den spanischen Kollegen sehr sehr gut", meinte der SPÖ-Pensionistenvertreter, angesprochen auf die von einem pensionierten Arzt initiierten Rentnerproteste gegen Online-Banking. Als Negativ-Beispiel nannte er auch die ÖBB, wenn Bahnkarten mit den günstigsten Tarifen nur mehr übers Internet erhältlich seien, "das ist diskriminierend". "Schritt für Schritt für Schritt" würden Älteren ihre Rechte weggenommen, "wir brauchen hier eine zweite Me-Too-Bewegung", so Kostelka.

Zu privaten Unfallversicherungsverträgen kritisierte Kostelka, dass darin stehen kann, dass ab dem 70. oder 75. Lebensjahr eine dem Versicherungsnehmer im Leistungsfall zustehende Versicherungssumme nicht mehr einmalig, sondern in Form einer laufenden Leibrente ausgezahlt werde - "in der Hoffnung, sich Teile ersparen zu können".

Volksanwaltschaft eingeklinkt

Ins Versicherungsthema hatte sich auch die Volksanwaltschaft eingeklinkt, obwohl sie hier keine direkte Prüfkompetenz hat. Auf Basis einer Vereinbarung mit der Wirtschaftskammer Österreich kann sie aber Versicherungsbeschwerden an die Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) des Fachverbandes weiterleiten, und die werden dort prioritär behandelt. Das sieht eine Vereinbarung von Volksanwalt Werner Amon mit dem Fachverband der Versicherungsmakler vor. Ähnliches soll mit den Banken folgen, hieß es seitens der Volksanwaltschaft erst Anfang Februar.

Ältere sind wichtige Bankkunden

Die Bundessparte Bank und Versicherung in der WKO betonte am Mittwoch, ältere Menschen seien besonders wertgeschätzte Kunden und Kundinnen der heimischen Geldinstitute. Gerade auch für die Anliegen Älterer und ihre spezifischen Finanzierungsbedürfnisse seien die Banken "um maßgeschneiderte Lösungen bemüht".

Sollte es in Einzelfällen Unklarheiten geben, bestehe dafür seit Herbst 2020 ein erfolgreicher Mechanismus zwischen dem überparteilichen Seniorenrat und der WKO-Bundessparte Bank und Versicherung, der rasche und unbürokratische Abhilfe im aufsichtsrechtlichen Rahmen schaffe, so Bundesspartengeschäftsführer Franz Rudorfer.

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