Was will die SPÖ an den Einbürgerungen ändern?
Derzeit kann man regulär nach zehn und in besonderen Fällen nach sechs Jahren Aufenthalt in Österreich die Staatsbürgerschaft beantragen. Die SPÖ will die Frist generell auf sechs Jahre verkürzen. Bei positivem Asylbescheid sei die Zeit im Asylverfahren anzurechnen. Statt der derzeitigen Prüfung soll es nur einen Lehrgang geben.
Und: Kinder, die hier geboren sind, sollen automatisch die Staatsbürgerschaft erhalten, wenn zumindest ein Elternteil fünf Jahre lang legal in Österreich gelebt hat.
„Legal hier gelebt“ – zählen also Asylwerber als Eltern dazu?
Ja, heißt es aus dem Büro von Arbeitsgruppen-Leiter Kaiser. Auch im Asylverfahren hält man sich legal hier auf. Diese Frage stelle sich aber gar nicht, wenn die Asylverfahren schneller abgeschlossen würden – fünf Jahre seien ohnehin zu lang.
Was stört den Tiroler SPÖ-Landesparteichef Dornauer?
Dornauer sieht das Geburtsortsprinzip kritisch. Kompliziert könnte es nämlich werden, wenn ein Baby mit der Geburt einen rot-weiß-roten Pass hat und die Mutter später einen negativen Asylbescheid bekommt.
Auf KURIER-Nachfrage erklärt er: Bei der Reform gehe es um Menschen, die seit mindestens sechs Jahren einen legalen Aufenthaltstitel haben, „nicht um illegal Aufhältige, nicht um Menschen in einem laufenden Asylverfahren und schon gar nicht um strafrechtlich verurteilte Personen“.
Der Landesparteichef erinnert an einen früheren SPÖ-Beschluss, „Integration vor Zuzug“, und schlägt vor, einen internationalen Vergleich der Regelungen auszuarbeiten – auch, um Druck aus der aufgeheizten Diskussion zu nehmen.
Die ÖVP warnt, dass durch die Erleichterungen auf einen Schlag 500.000 Menschen Anspruch auf einen rot-weiß-roten Pass hätten. Wie kommt man auf diese Zahl?
Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP), die während der Babypause von Ministerin Susanne Raab für Integration zuständig ist, warnte am Montag in der "ZiB2" vor 500.000 Anspruchsberechtigten.
Im Innenministerium rechnet man im KURIER-Gespräch vor: Laut Statistik Austria haben 2015 rund 642.000 Drittstaatsangehörige in Österreich gelebt. Davon könnten laut einer „Schätzung“, wie betont wird, 169.000 mittlerweile weggezogen sein.
Damit wäre man bei aktuell 473.000 Drittstaatsangehörigen, die seit mindestens sechs Jahren (eben seit 2015) hier leben und nach Senkung der Frist einen Anspruch auf eine Staatsbürgerschaft haben könnten. Für EU-Bürger gilt schon derzeit die kürzere Frist von sechs Jahren.
Dazu kämen noch Kinder, die hier geboren werden – was insgesamt die rund halbe Million Menschen ergeben soll, die Edtstadler nannte. 2020 wurden übrigens 17.199 Babys ohne österreichische Staatsangehörigkeit hier geboren.
Experten sagen, es geht nur um maximal 90.000 Personen ...
Das sind nur jene, die nach Senkung der Frist neu dazu kommen würden. Laut Statistik Austria gibt es exakt 90.264 Nicht-EU-Bürger, die seit sechs bis zehn Jahren hier registriert sind.
330.455 sind seit mehr als zehn Jahren hier und könnten die Staatsbürgerschaft schon nach geltendem Recht beantragen.
Voraussetzung ist aber, dass die Antragsteller unbescholten sind, Deutsch sprechen, ein Einkommen haben und eine Prüfung bestehen. Das erfüllen nicht alle.
2020 wurden 9.000 Menschen eingebürgert. Eine Zahl, die laut Innenministerium auch deshalb deutlich steigen würde, wenn man (nach SPÖ-Vorschlag) die Prüfung und die Bundesgebühren streicht.
Apropos Gebühren: Was kostet eine Einbürgerung?
1.115,30 Euro beträgt die Bundesgebühr für eine Einzelperson, dazu kommen je nach Land unterschiedlich hohe Gebühren. In Wien sind das 150, in Tirol 500 Euro. In der Steiermark berechnet sie sich am Jahresbruttoeinkommen und liegt zwischen 137,20 und 1.357 Euro.
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