Land Salzburg schießt sich auf Banken ein

Schadenersatz: Finanzgeschäfte sollen zum Teil ungültig sein, weil Landtagsbeschlüsse fehlen.

In der Salzburger Spekulationsaffäre müssen sich die Banken jetzt warm anziehen. Anlässlich der Präsentation des aktuellen Finanzberichtes des Landes am Dienstag bestätigte Meinhard Lukas, Dekan der Juridischen Fakultät der Linzer Kepler Universität und Rechtsberater des Landes, dass er nicht nur Schadenersatzansprüche gegen die Deutsche Bank, dem größten Spekulationspartner Salzburgs, prüft.

Sein Untersuchungsauftrag umfasst auch rechtliche Schritte gegen alle übrigen 55 in- und ausländischen Banken, die mit dem Land Salzburg Geschäfte gemacht haben.

Dem Vernehmen nach besteht der begründete Verdacht, dass ein Teil der Spekulationsgeschäfte rechtsunwirksam sein könnte und infolge von den Banken rückabgewickelt werden müsste. Denn für zahlreiche Transaktionen dürften die erforderlichen Beschlüsse der Landesregierung beziehungsweise des Landtages fehlen.

Konkret geht es vor allem um die Bewilligungspflicht von Krediten für Spekulationsgeschäfte, die nicht im Landeshaushalt budgetiert sind, und von so genannten Sicherungsgeschäften und Vermögensverpfändungen, die zur Abdeckung von Spekulationsrisiken dienten, sowie um genehmigungspflichtige strukturierte Derivatgeschäfte (Zinswetten).

Brisantes Gutachten

Meinhard Lukas stützt sich bei seiner Prüfung auf ein 29 Seiten starkes Rechtsgutachten von Georg Lienbacher, Professor der Wirtschaftsuniversität Wien und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs – und das Gutachten birgt Sprengstoff. Laut Lienbacher decken die Spekulationsvollmachten, die die Salzburger Finanzlandesräte Wolfgang Eisl, Othmar Raus und David Brenner ab 2003 der Finanzabteilung ausgestellt haben, nur Geschäfte ab, die keinem Landesregierungs- bzw. Landtagsbeschluss unterliegen.

Mit anderen Worten: Ein Finanzlandesrat kann nicht mehr Rechte an seine Mitarbeiter übertragen, als er selbst hat. So ist laut Lienbacher im Gesetz klar geregelt, unter welchen Voraussetzungen Kredite von der Regierung bzw. vom Landtag abgesegnet werden müssen. Auch Wertpapiere und anderes Landesvermögen dürfen nur bis zu einer bestimmten Wertgrenze ohne Landtags-Bewilligung veräußert oder verpfändet werden.

„Wir fordern die Landesregierung auf, alle rechtlichen Mittel umgehend auszuschöpfen“, sagt Cyriak Schwaighofer, grünes Mitglied im Untersuchungsausschuss. „Aus meiner Sicht gibt es Zweifel, dass die angesprochenen Finanztransaktionen gültig sind.“

Indes hat das Land Salzburg sein Finanzportfolio weiter bereinigt und Risiken abgebaut. So wurden Wertpapiere um rund 279 Millionen Euro verkauft. Zu welchem Preis die Papiere ursprünglich angeschafft wurden, ist nicht bekannt. Auch wurden Darlehen in Höhe von 218 Millionen Euro zurückgezahlt. Der positive Saldo aus Schulden und Vermögen beträgt nun 64,3 Millionen Euro, im Februar waren es nur 35,3 Millionen Euro.

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