Sozialhilfe: "Integrationsphase" soll auch für Österreicher gelten

Zu der von der Bundesregierung geplanten Reform der Sozialhilfe gibt es aktuell noch keinen konkreten Entwurf, die innerkoalitionären Verhandlungen stehen noch vor dem Start. Fix ist allerdings laut Sozialministerium, dass die vorgesehene "Integrationsphase" nicht nur für Zuwanderer, sondern für alle Anwärter gelten soll - auch für österreichische Staatsbürger. Dies sei schon aus Gründen der Gleichbehandlung nötig, hieß es aus dem Sozialministerium zur APA.
Die Pläne der Regierung für die "Sozialhilfe NEU" wurden bereits im Regierungsprogramm grob skizziert, ohne allzu konkret zu werden. Die dort festgehaltene Einführung einer "Integrationsphase" zielt freilich dennoch auf Zuwanderer ab - vorwiegend auf Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte - und soll die Integration fördern.
"Integrationsbeihilfe" statt Sozialhilfe
Laut den im Regierungsprogramm festgehaltenen Vorhaben soll es am Beginn keine Sozialhilfe geben, sondern lediglich eine "Integrationsbeihilfe". Diese bis zu drei Jahre gehende Phase soll ein Programm für Arbeit und Deutscherwerb beinhalten.
Bisher war stets die Rede davon, dass das dreijährige verpflichtende Integrationsprogramm mit der für Herbst angekündigten Reform der Sozialhilfe verschränkt werden soll. Betroffen sein sollten demnach Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene sowie Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit, hatte es geheißen.
Wer beispielsweise Deutsch- oder Wertekursen unbegründet fernbleibt oder sich nicht beim AMS meldet, habe bei der Integrationsbeihilfe, die man währenddessen erhält, "mit klaren Abstrichen zu rechnen", sagte etwa Ende August Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP).
Pläne noch unkonkret
Das Vorhaben zur Neugestaltung der Sozialhilfe ist nach wie vor wenig konkret, auch liegen die Vorschläge in der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition teils doch noch etwas auseinander. Konsens ist, dass möglichst eine Vereinheitlichung der in den Bundesländern teils unterschiedlichen Leistungen geschaffen werden soll.
Einer der Diskussionspunkte ist etwa die Frage der Kinderzuschläge, diese sollen ebenfalls möglichst einheitlich gestaltet werden. Die ÖVP, aber auch die NEOS, peilen bundesweit eine Staffelung an: Für jedes weitere Kind soll es weniger Geldleistung geben als für das erste.
SPÖ für "Kindergrundsicherung"
Die SPÖ plädiert für die Herausnahme der Kinder aus der Sozialhilfe und denkt an einen Umbau in Richtung einer "Kindergrundsicherung" mit einem verstärkten Fokus auf Sach- statt Geldleistungen. Auch dazu gibt es bisher weder Konsens noch detaillierte Vorschläge.
Geprüft wird derzeit vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts, welche Varianten verfassungsrechtlich halten könnten.
VfGH kippte Staffelung der Kindersätze 2019
Für Kinder gelten aktuell je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Im 2019 geschaffenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) waren ursprünglich Höchstsätze für Kinder vorgesehen: Als Grundlage diente der Netto-Ausgleichszulagenrichtsatz (2025: 1.273,99 Euro).
Für das erste Kind betrug der Höchstsatz laut dem damaligen Gesetz 25 Prozent der Ausgleichszulage, für das zweite Kind 15 Prozent und für das dritte und jedes weitere Kind 5 Prozent. Diese Regelung wurde im Dezember 2019 vom Verfassungsgerichtshof gekippt, da diese als Schlechterstellung von Mehrkindfamilien und damit als verfassungswidrig bewertet wurde.
Die Kinderrichtsätze werden daher aktuell von den Ländern selbst festgelegt, es gibt keine Vorgabe des Bundes mehr. Eine gleich hohe Geldleistung für jedes Kind gibt es im Burgenland, in Kärnten, Salzburg und Wien. In den anderen Bundesländern werden die Leistungen mit zunehmender Kinderanzahl niedriger, z.B. bereits ab dem zweiten Kind in Niederösterreich und Oberösterreich bzw. ab dem dritten oder vierten Kind in Tirol bzw. Vorarlberg. In Wien beträgt der Zuschlag pro Kind aktuell 326,44 Euro und damit am höchsten, in Vorarlberg mit 232,13 Euro am niedrigsten.
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