Korruptionsbekämpfung: Justizministerin zieht Lehren aus Ibiza-Video

Korruptionsbekämpfung: Justizministerin zieht Lehren aus Ibiza-Video
Mandatskauf und das in Aussicht stellen von Regierungsaufträgen werden bestraft.

Am Jahrestag des Ibiza-Videos präsentierte Justizministerin Alma Zadic ihre Pläne zur Korruptionsbekämpfung. Am 17. Mai 2019 veröffentlichten Süddeutsche Zeitung und Der Spiegel jenes Video, das Heinz-Christian Strache zum Rücktritt veranlasste und das Aus für die ÖVP-FPÖ-Regierung brachte.

Das erste Mal seit ihrem Amtsantritt und seit der Corona-Zeit spricht Alma Zadic in ihrem Ministerium. "Die Rechtsstaatlichkeit ist eine Grundfeste der Demokratie", beginnt Zadic mit ihrem Statement und meint damit die Gedenktage des Staatsvertrages und der Zweiten Republik - aber auch einen ersten Jahrestag. 

"Nahezu fassungslos machte uns das Ibiza-Video", sagt Zadic. "Das sogenannte Ibiza-Video hat uns vor Augen geführt, was alles möglich ist." Das Video habe Österreich nachhaltig verändert, mit der demokratiepolitischen Dimension beschäftige sich fortan der U-Ausschuss. "Mit der rechtsstaatlichen Dimension beschäftigt sich das Justizministerium."

Wäre das möglich gewesen, was in dem Video besprochen wurde, sei Zadic oft gefragt worden. "Ja", gibt sich die Justizministerin die Antwort gleichsam selbst. "Einiges wäre möglich gewesen und manches war nicht einmal strafbar."

Nach derzeitiger Rechtslage ist es strafbar, wenn ein Regierungsmitglied einem Unternehmen verspricht, Regierungsaufträge zuzuschanzen und im Gegenzug parteipolitische Gefälligkeiten in Aussicht gestellt werden. In Zukunft soll eine Person bereits dann in Verantwortung zu nehmen sein, wenn sie nur als Kandidat (ohne bereits ein Amt innezuhaben) einem Unternehmen das in Aussicht stellt. Heinz-Christian Strache sprach in dem Ibiza-Video als FPÖ-Chef und noch nicht in Regierungsverantwortung von derlei Aufträgen.

Mandatskauf wird bestraft

Weiters soll beim "Mandatskauf" rigider vorgegangen werden, so Zadic. "Es kann nicht sein, dass sich Personen einen günstigen Platz auf einer Liste erkaufen können." Der Straftatbestand soll nun ausgeweitet werden auf  "denjenigen, der den Listenplatz erkauft, auf denjenigen, der die Zahlungen leistet und die Verantwortlichen der Wahlpartei", so Zadic.

Auch hier gab es Vorwürfe gegen die Freiheitlichen, wonach sich Oligarchen auf der Wahlliste der FPÖ einen Platz für einen Mittelsmann gesichert hätten. Ob diese Vorwürfe zutreffen, habe nicht ermittelt werden können, da das gegenwärtig gar nicht strafbar wäre, berichtete Zadic, ohne hier die Beteiligten zu nennen.

Der dritte Teil des Anti-Korruptionspakets betrifft einen Korruptionsbericht, der in den im Herbst erscheinenden Sicherheitsbericht mit eigener Statistik inkludiert werden soll. Zadic erhofft sich, aus der besseren Datenlage dann noch bessere Entscheidungen zur Korruptionsbekämpfung treffen zu können.

"Korruption ist ein Übel, das die Demokratie nachhaltig schädigt", so Zadic.

Pilnacek: Entscheidung am 31. Mai

Danach gefragt, ob Sektionschef Christian Pilnacek verlängert werden soll, sagt Zadic: "Mir wird von allen Seiten berichtet, dass die Zusammenarbeit jetzt gut funktioniert." Der Email-Verkehr zwischen Pilnacek und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft datierte aus dem Jahr 2019, dazwischen habe es Aussprachen gegeben. Die Entscheidung, ob Christian Pilnacek verlängert oder die Position neu ausgeschrieben werden wird, will die Justizministerin am 31. Mai bekanntgeben.

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