Korruption: "Lex Strache“ ist in Sicht

Ibiza-Video brachte türkis-blaue Regierung zum Fall
Bestechung im Wahlkampf: Korruptionsparagraf wird ausgeweitet – der KURIER erfuhr erste Details.

Unter die Bestimmungen zu Bestechung im Korruptionsparagrafen soll in Zukunft auch jemand fallen, der für ein politisches Amt kandidiert. Kommt Ihnen bekannt vor? Man könnte das Vorhaben des Justizministeriums auch „Lex Strache“ nennen.

Mit dem Gesetz will man die Lehren aus der Ibiza-Affäre ziehen, heißt es dort. Der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hatte sich ja vor der Nationalratswahl 2017 – die ihn schließlich zum Vizekanzler aufsteigen ließ – mit einer vermeintlichen Oligarchin, die vorgab, investieren zu wollen, über Gegenleistungen unterhalten.

Strafbar dürfte das nicht gewesen sein. Strache war damals ja noch kein politischer Amtsträger. Justizministerin Alma Zadić sieht darin (wie schon ihr Vorgänger Clemens Jabloner) eine Lücke im Strafrecht, die sie nun schließen will. Im Ministerium wird mit Hochdruck an einer Novelle gearbeitet. Zum Jahrestag der Ibiza-Affäre am 17. Mai dürfte sie aber noch nicht beschlussreif sein.

Zweite Änderung

Der Ex-FPÖ-Chef dürfte zudem Inspiration für eine zweite Gesetzesänderung gewesen sein: Stichwort „Mandatskauf“. EU-Parlamentarierin Barbara Kappel behauptete ja, Strache habe Ende 2018 von ihr 100.000 Euro verlangt, damit sie auf die Liste zur EU-Wahl kommt. Kappel soll sich dann Geld von einem bulgarischen Unternehmer geliehen haben. Es gibt dazu einen SMS-Verkehr.

Die FPÖ bestreitet die Vorwürfe und hat mit rechtlichen Schritten gedroht. Das Ministerium will laut Entwurf alle Beteiligten bzw. beide Seiten in die Pflicht nehmen: Unter „Mandatskauf“ versteht man demzufolge, wenn „ein Mandatswerber durch ein Angebot, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils die Aufnahme in den Wahlvorschlag erwirkt“; und andererseits, wenn das entscheidende Parteigremium den Vermögensvorteil fordert oder annimmt. Es reicht schon, wenn sich eine Partei Geld von jemandem versprechen lässt, der auf die Liste will. Wie hoch die Strafe ausfallen soll, ist noch offen, heißt es auf Anfrage des KURIER.

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