So sollen Öl und Gas beim Heizen verschwinden
In den nächsten Tagen wird die Regierung höchstwahrscheinlich die Einigung auf das nächste Klimagesetz aus dem Haus von Energieministerin Leonore Gewessler präsentieren: Bis 2040 sollen schrittweise alle fossilen Heizungen verschwinden. Noch stehen nicht alle Details des Erneuerbaren Wärmegesetzes fest – der KURIER erklärt, was auf die Bürger jedenfalls zukommen wird.
Worum geht es beim Erneuerbaren Wärmegesetz?
Österreich will bis 2040 klimaneutral werden, also keine fossilen Energieträger mehr verbrennen. Noch gibt es aber etwa 529.000 Ölheizungen und 1.160.000 Gasheizungen, der genaue Bestand wird derzeit erhoben. Ein Verbot von Ölheizungen im Neubau gibt es schon, ab 2023 werden auch Gasheizungen im Neubau verboten.
Kann mich der Staat zwingen, meine Heizung zu tauschen?
Ja, so sieht es das „Allgemeine Stilllegungsgebot von Anlagen zur Wärmebereitstellung“ vor: und zwar gegen Heizungen, die nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, also vor allem Wärmepumpen und Pelletsheizungen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass das Fernwärmenetz ausgebaut werden soll.
Die Wiener Fernwärme ist doch gar nicht fossilfrei – die verdoppelt den Preis gerade, weil der Großteil der Wärme aus Gaskraft gewonnen wird. Wie passt das zusammen?
Derzeit stammt die Wiener Fernwärme zu zwei Dritteln aus Erdgas, es wird aber „intensiv“ an der Dekarbonisierung (kein Erdgas mehr) der Fernwärme gearbeitet. Schon 2030 will man mehr als die Hälfte des Bedarfs aus erneuerbaren Energien erzeugen, 2040 sollen es 100 Prozent sein.
Was muss beim Heizungstausch bis wann passieren?
Das Gesetz unterscheidet zwischen Ölheizungen, die bis Ende 2035 verschwinden müssen und Gasheizungen, die bis Ende 2040 ausgebaut werden müssen. Wobei nach dem Alter des Heizsystems differenziert wird: Bis 30. Juni 2025 müssen Heizungen, die vor 1980 eingebaut worden sind, stillgelegt werden, bis Juni 2026 Heizungen, die vor 1986 eingebaut wurden, und so weiter.
Geht das denn so einfach?
„Aus technischer Sicht ist es machbar, Öl- und auch Gasheizungen auszutauschen und durch effiziente Heizsysteme, die erneuerbare Energie nutzen, zu ersetzen. Das gilt für das Einfamilienhaus genauso wie für den mehrgeschoßigen Wohnbau in Ballungszentren“, sagt Georg Trnka, Experte für Heizsysteme bei der Österreichischen Energieagentur. Grundsätzlich sollte dem Experten zufolge in einem ersten Schritt das Gebäude thermisch saniert werden. Denn dadurch lässt sich rund die Hälfte der Energie und damit auch der Kosten einsparen.
Wie soll der Heizungstausch in der Praxis aussehen?
Bis 2025 werden von den Behörden alle bestehenden fossile Heizungsanlagen erfasst. In manchen Bundesländern liegen diese Daten schon vor, in anderen müssen diese erst erfasst werden. Sobald diese Daten vorliegen, kann die Behörde tätig werden. Es bleibt dabei den Bundesländern überlassen, wer die zuständige Behörde sein wird (Bezirksverwaltungsbehörde oder Gemeinde) und wie die so genannten "Normunterworfenen" (also wir Bürger mit einer fossil betrieben Heizung) informiert werden (per Schreiben, in der Gemeindezeitung, etc.). Sobald ein fossiler Kessel ausgetauscht ist, ist das der Behörde zu melden.
Hat der Rauchfangkehrer hier eine spezielle Rolle, die sind es ja, die wissen, wo die Heizungen eingebaut sind? Kann der Rauchfangkehrer ein Betriebs-Verbot und eine Austauschpflicht aussprechen?
Die Rauchfangkehrer-Betriebe haben eine besondere Rolle zur Information ihrer Kunden. Dazu gibt es bereits eine Kooperation zwischen dem Klimaschutzministerium und der Rauchfangkehrer-Innung. Eine Informationsbroschüre wird an alle Kunden verteilt werden.
Was passiert mit den Rauchfangkehrern nach 2040? Wer hat da noch keinen Plan gemacht, Herr Mahrer? Was ist mit allen anderen Fossilfirmen?
Rauchfangkehrer wird es auch nach 2040 noch brauchen, weil auch Pellets- und andere Verbrennungsheizungen Rauchfänge benötigen. Mit dem verstärkten Einsatz von Wärmepumpen wird sich der Anteil der Kehrungen zwar verringern. Gerade im Ein- und Zweifamilienhaus ist die Kombination aus Wärmepumpe und z.B. Kachelofen weit verbreitet, sodass nicht davon auszugehen ist, dass die Berufsgruppe verschwinden wird.
Wie wird der Umstieg von Bund oder Land gefördert?
Es gibt zahlreiche Landesförderungen (Infos unter www.kesseltausch.at).
- Burgenland: 3.500 Euro Landesförderung für den Tausch eines fossilen (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) auf ein alternatives Heizsystem
- Kärnten: 6.000 Euro Landesförderung „Raus aus fossilen Brennstoffen": Umstellung von Heizsystemen auf Basis fossiler Brennstoffe auf Heizungsanlagen für biogene Brennstoffe (Holz, Pellets, Hackgut ...), Fernwärme oder Wärmepumpenheizungen (maximal 35 % der förderfähigen Kosten)
- Niederösterreich: 3.000 Euro Landesförderung „Raus-aus-Öl-Bonus" für den Tausch eines fossilen Heizsystems (Öl, Gas, Allesbrenner, Stromdirektheizung) gegen eine klimafreundliche Holzzentralheizung, Wärmepumpe oder einen Nah-/Fernwärmeanschluss
- Oberösterreich: 2.900 Euro Landesförderung „Biomasseheizungen" bei Umstellung der fossilen Heizung auf Holz (Beispiel Pellets, maximal 50 % der förderfähigen Kosten) + 1.000 Euro für die Öltankentsorgung, sowie gestaffelte Förderungen für Fernwärme, Wärmepumpen und Solarthermie (1.700 bis 2.800 Euro, maximal 50 % der förderfähigen Kosten)
- Salzburg: 3.000 Euro Landesförderung „Biomasseheizungen" bei Umstieg auf Biomasse und/oder Solarthermie (Beispiel Pellets, maximal 30 % der förderfähigen Kosten) und andere gestaffelte Förderungen für Raumwärme (z.B. 3.000 Euro für Tiefenbohrung oder Erdkollektor bei Wärmepumpe)
- Steiermark: bis zu 3.700 Euro Landesförderung „Raus aus Öl" bei Umstellung von Heizsystemen auf Basis fossiler Brennstoffe und Elektrodirektheizungen auf Holz- oder Wärmepumpenheizungen (maximal 30 % der förderfähigen Kosten)
- Tirol: 6.000 Euro Landesförderung „Sanierungsoffensive": 25 % der Investitionskosten (* z. B. 24.000 Euro) für Biomasseanlagen und Wärmepumpen sowie maximal 30 % für Solaranlagen + zusätzlich 3.000 Euro Einmalbonus für klimafreundliche Heizsysteme
- Vorarlberg: beim Ersatz von Öl-Zentralheizungen, Gas-Zentralheizungen oder Elektrodirektheizungen auf eine Holzheizung, Hausanschluss an Nahwärme oder Heizungswärmepumpen (ausgenommen Luft-Wärmepumpen): 4.000 Euro Landesförderung Vorarlberg: 2.000 Euro Basisförderung + 2.000 Euro Bonus für den Ersatz fossiler Heizsysteme bis maximal 50 % der förderfähigen Kosten
- Wien: Landesförderung „Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen": 35 % Förderung für die Errichtung oder Umstellung vorhandener fossiler Heizanlagen außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebietes auf hocheffiziente alternative Energiesysteme.
Für Private beträgt die Bundesförderung bis 7.500 Euro und ist mit 50 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Zudem gibt es 1.500 Euro Förderung („Solarbonus“) bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (ab 6 m² Kollektorfläche).
Im mehrgeschoßigen Wohnbau beträgt die Förderung je nach Anlagengröße von 7.500 Euro (Anlagen kleiner als 50 Kilowatt), 12.000 Euro (50 bis 100 kW) bis 15.000 Euro (größer als 100 kW). Auch hier gibt es einen Solarbonus. Details zur Förderung finden Sie unter www.umweltfoerderung.at oder bei den Landes-Energieberatern.
In sozialen Härtefällen soll die bestehende Förderung (sauber-heizen.at) mit einer Förderung bis zu 100 % der Investitionskosten beim mehrgeschoßigen Wohnbau ausgeweitet werden.
Müssen Häuser nicht zuerst thermisch saniert werden, bevor die Heizung getauscht wird?
Es sollte zuerst gedämmt werden, damit die richtige Leistung des Heizsystems gewählt werden kann. „Grundvoraussetzung ist ein zentrales Heizsystem für alle Parteien im Haus“, gibt Energieexperte Trnka zu bedenken. Es ist beispielsweise nicht sinnvoll, in einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus eine Gasetagenheizung gegen eine Wärmepumpe auszutauschen. Vielmehr sollte ein zentrales Heizsystem installiert werden, das alle Wohnungen mit Wärme versorgen kann. Dafür ist es wiederum notwendig die entsprechenden Leitungen im Haus zu verlegen, was nicht immer einfach sein wird. „Technisch ist das jedoch selbstverständlich möglich“, sagt der Experte.
Was sollen Mieter machen?
Für den Heizungstausch ist grundsätzlich der Wohnungs- oder Hauseigentümer zuständig.
Was ist mit dem klassischen Mehrparteienhaus? Sind da auch immer die Besitzer in der Pflicht, die Heizungen zu tauschen?
Die Eigentümer sind für das Heizsystem verantwortlich. Sobald eine rechtliche Verpflichtung besteht, ist die Umstellung Teil der ordentlichen Verwaltung und somit sind Hausverwaltungen angewiesen, die Heizungsumstellung bis 2040 zu veranlassen. Die Mehrheitsfindung wurde in der WEG Novelle 2022 bereits angepasst.
Was, wenn sich wer weigert, seine Ölheizung stillzulegen? Gibt es dann ein behördliches Betriebsverbot? Wie wird sowas exekutiert?
Hier werden auch die Bundesländer eine Aufgabe haben. Es werden dennoch natürlich keine Keller durchsucht werden. Vermutlich wird es in diesen Fällen einfach eine Verwaltungsstrafe geben.
Und warum diese Heizungstausch-Aktion eigentlich?
„Auf fossilen Brennstoffen wie Öl oder Erdgas basierende Heizsysteme zählen zu den klimaschädlichsten aller verfügbaren Technologien in der Raumwärme, der Gebäudesektor ist für immerhin zehn Prozent der Treibhausgas-Emissionen in Österreich verantwortlich“, sagt Experte Trnka.
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