Sieben Volksbegehren starten am Montag

Sieben Volksbegehren starten am Montag
Darunter zu finden sind zwei Begehren gegen Corona-Maßnahmen. Auch Wohnrecht, Rundfunkgebühren und Bargeld sind Thema.

Am Montag (19. September) startet die Eintragungswoche für gleich sieben Volksbegehren. Zwei davon richten sich gegen die Corona-Pandemie-Maßnahmen, ein weiteres betrifft den Kampf gegen Rassismus. Eine der Initiativen plädiert für die Abschaffung der Rundfunkgebühren, eine weitere tritt für mehr Kinderrechte ein. Auch für das "Recht auf Wohnen" und die "uneingeschränkte Bargeldzahlung" kann man unterschreiben.

Das Begehr "COVID-Maßnahmen abschaffen" wurde von Robert Marschall initiiert, jenes mit dem Titel "Wiedergutmachung der COVID 19-Maßnahmen" vom impfskeptischen Gynäkologen Christian Fiala. Für eine Verbesserung der Situation von People of Colour tritt das von Noomi Anyanwu initiierte Begehren "Black Voices" ein.

Gebühr für Ö1 "legitim"

Eine staatliche Unterstützung bei der Wohnraum-Finanzierung fordert die Initiative "RECHT AUF WOHNEN". Das Begehr "GIS Gebühr abschaffen" will ein Ende der Rundfunkgebühr, wobei eine "streng zweckgewidmete Gebühr zur Finanzierung von Ö1" als "legitim" bezeichnet wird.

Im "Kinderrechte-Volksbegehren" wird u.a. gefordert, die vollständige UN Kinderrechtskonvention in Verfassungsrang zu heben. Außerdem soll der Import von Produkten, die Kinderarbeit im Produktionsprozess oder der Lieferkette aufweisen, verboten werden und eine staatliche Unterhaltsgarantie umgesetzt werden.

Bargeld in die Verfassung

Das Bargeld ist den Initiatoren des Begehrs "FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG" ein Anliegen. Scheine und Münzen seien "im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen", heißt es im Wortlaut des Volksbegehrens, das eine Verankerung des Bargeldes in der Verfassung fordert.

Unterzeichnet werden können alle Begehren in der Eintragungswoche vom 19. bis 26. September. Möglich ist dies (persönlich) direkt vor einer beliebigen Gemeinde bzw. in Wien auf den Magistratischen Bezirksämtern (jeweils unabhängig vom Wohnsitz) während der Öffnungszeiten. Alternativ können die Volksbegehren auch online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte unterschrieben werden. 

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