Endbericht zum Generalstaatsanwaltschaft soll vorliegen

Endbericht zum Generalstaatsanwaltschaft soll vorliegen
Künftig dürften ein bis zwei unabhängige Dreiersenate für Weisungen zuständig sein. Parlamentarische Kontrolle soll bleiben.

Die Justizministerin soll kein Weisungsrecht über die Staatsanwaltschaften des Landes haben. Das ist, im Kern, die Idee, die hinter der so genannten Generalstaatsanwaltschaft liegt - und die gerade politisch vorbereitet wird. Eine 26-köpfige Arbeitsgruppe hat sich im Justizministerium mit der geplanten Generalstaatsanwaltschaft beschäftigt. Und der Endbericht, also die Empfehlung an die Politik, liegt nun vor. 

Laut Berichten der Tageszeitung Standard hat die Arbeitsgruppe konkrete Empfehlungen erarbeitet. Weisungsermächtigt bzw. -befugt wäre demnach in Zukunft anstatt der Justizministerin die ein Dreiersenat in einer Generalstaatsanwaltschaft. Zum Thema der parlamentarischen Kontrolle solle das Parlament in Angelegenheiten der Justizverwaltung weiter uneingeschränkte Kontrolle haben, empfiehlt die Arbeitsgruppe. Das treffe aber nicht auf laufende Ermittlungsverfahren zu. Damit wolle man den Anschein von "politischer Einflussnahme" vermeiden.

Ermittlungsverfahren sollen nur der Kontrolle von Gerichten unterliegen. Erst nach ihrer rechtskräftigen Anklage oder einer Einstellung der Ermittlungen sollen sie Gegenstand von parlamentarischen Anfragen sein dürfen. Die Arbeitsgruppe dürfte einen ständigen Untersuchungsausschuss zur Kontrolle der Staatsanwaltschaften ablehnen. 

Personalsenate ohne Ministerium 

Ein Personalsenat (ohne Ministeriumsmitarbeitern) aus Richterinnen und Richtern soll künftig die Generalstaatsanwältinnen oder Generalstaatsanwälte berufen - bisher war dafür eine Personalkommission zuständig, in die auch Mitarbeiter aus dem Justizministerium entsendet wurden. Auch damit soll "Anschein politischer Einflussnahme" vermieden werden. Dieser Bestellvorgang sollte, laut Arbeitsgruppe, für alle Staatsanwaltschaften gelten. 

Vorgeschlagen sollen nur Personen werden können, die den Ernennungsvoraussetzungen für das Richteramt erfüllen. Ernannt werden kann der Generalstaatsanwalt auf unbefristete Zeit, müsse sein Amt aber mit dem 65. Lebensjahr niederlegen. 

Ansiedelung in Generalprokuratur

Wo ressortiert die neue Generalstaatsanwaltschaft? Geht es nach dem Experten-Rat, dann wird die beim OGH angesiedelte Generalprokuratur ausgebaut. Die Generalstaatsanwaltschaft solle dann aus zwei Abteilungen bestehen: einer Fachaufsicht in Einzelstrafsachen und der bisherigen Generalprokuratur. Die Weisungen solle aber nicht der Generalstaatsanwalt oder die Generalstaatsanwältin erteilen, sondern Dreiersenate - die wiederum aus Generalanwälten bestehen sollen. 

Eingeschränkt sollen künftig die Berichtspflichten der Staatsanwälte werden, dafür soll sich die Arbeitsgruppe mehrheitlich ausgesprochen haben. 

Der Standard berichtet zudem, dass die Berichte über wichtige Verfahrensschritte, die die Staatsanwälte der Oberstaatsanwaltschaft und diese wiederum dem Justizministerium melden müssen, künftig auch an die Generalstaatsanwaltschaft ergehen sollen.

Der Beirat der Justizministerin Alma Zadić und die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Ilse-Maria Vrabl-Sanda hingegen plädieren dem Vernehmen nach dafür, dass die Berichtspflichten bei der Oberstaatsaltschaft enden. 

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