Schlagabtausch um Millionärssteuer

APAHEF08 - 13052009 - WIEN - OESTERREICH: ZU APA-TEXT CI - THEMENBILD - Illustration zur aktuellen Debatte um die verstaerkte Besteuerung von " Reichen " sowie zum Thema Luxus. Im Bild: Ein Passant schlendert am Dienstag, 12. Mai 2009, in der Wiener Innenstadt an einem Geschaeft der Firma Gucci vorbei. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
KURIER-Umfrage: SPÖ fühlt sich in ihrer Forderung bestätigt, ÖVP warnt vor Mittelstandssteuer

Die SPÖ sieht in einer KURIER-Umfrage den Beleg dafür, dass sie mit ihrem Ruf nach Vermögenssteuern richtig liegt. Die ÖVP warnt hingegen weiterhin vor einer Belastung des Mittelstandes.

Ausgangspunkt ist eine OGM-Umfrage, die der KURIER am Montag veröffentlicht hat. Nur 23 Prozent gaben an, gegen eine Vermögenssteuer zu sein. 29 Prozent meinen, Vermögen solle ab einer Höhe von 500.000 Euro besteuert werden. 18 Prozent würden die Grenze bei 700.000 Euro ansetzen, 24 Prozent bei einer Million.

„Wir fühlen uns durch die Umfrage in unserer Forderung nach einer Millionärssteuer bestätigt“, sagt SPÖ-Finanzstaatssekretär Andreas Schieder. Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos ergänzt: „Auch für die Bevölkerung ist es offensichtlich eine Sache der Gerechtigkeit und Fairness, dass die Millionäre und Reichen in Österreich auch mehr beitragen sollen.“ Die SPÖ plädiert dafür, Vermögen und Erbschaften über einer Million Euro zu besteuern.

Das nimmt die ÖVP ihr nicht ab. „Die SPÖ strapaziert zwar den Begriff ,Millionärssteuer‘, abkassiert wird sie dann jedoch vom Mittelstand“, meint Wirtschaftsbund-General Peter Haubner.

Darabos kontert: „Die Menschen wissen genau, wer zum Mittelstand gehört. Jene, die ein Vermögen über einer Million Euro haben, sicher nicht.“ Betroffen wäre laut SPÖ rund ein Prozent der Bevölkerung, also 78.000 Super-Reiche, deren Vermögen im Vorjahr um zehn Prozent auf geschätzte 245 Milliarden Euro angestiegen sei.

Haubner entgegnet, dass der Gewerkschaftsbund (ÖGB) andere Einkommensgrenzen nennt. Der ÖGB plädiert für eine Vermögenssteuer ab 700.000 Euro und eine Erbschaftssteuer ab einem Wert von 150.000 Euro.

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