Sauberkeitsregeln im Reality-Test

Sauberkeitsregeln im Reality-Test
Was Politikern in den spektakulärsten Skandalcausen künftig blühen könnte – und wer weiter unbehelligt bleiben würde.

Es war als "Schlussstrich" gedacht; als Reaktion auf jene Malversationen und Skandale, die seit Monaten Justiz und U-Ausschuss beschäftigen.

Am Mittwoch wurde im Parlament das " Transparenzpaket" beschlossen. Es bringt schärfere Bilanzierungsvorschriften für die Parteien, Neuerungen im Korruptionsstrafrecht und ein Lobbyisten-Register.

Die spannendste Frage lautet: Welche Korruptions­causen wären mit den neuen Gesetzen möglicherweise zu verhindern gewesen?

Beispiel Peter Westenthaler: Verdeckte Wahlkampfspenden an das BZÖ.

Im Untersuchungsausschuss wurde klar wie selten zuvor dokumentiert, wie verdeckte Parteispenden ablaufen. So hat etwa die Telekom Austria den BZÖ-Nationalratswahlkampf von Spitzenkandidat Peter Westenthaler mit einer Million Euro "gesponsert". Die Spenden wurden verschleiert, das Geld floss nicht direkt, sondern an Werbeagenturen, die im Gegenzug für das BZÖ den Wahlkampf gemacht haben. Ähnliches passierte bei der Tiroler ÖVP: Das Büro von Spitzenkandidatin Karin Hakl – sie war ÖVP-Telekom-Sprecherin – verrechnete der Telekom für "Analysen und Konzepte" 20.000 Euro.

Hilft das Transparenzpaket gegen Fälle wie Westenthaler und Hakl?

Ja. Spenden, wie sie die Telekom geleistet hat, sind bald doppelt strafbar. "Zum einen ist es Unternehmen, die wie die Telekom mit zumindest 25 Prozent der öffentlichen Hand gehören, nun grundsätzlich verboten, Parteispenden zu leisten", erklärt Franz Fiedler von der Anti-korruptionsorganisation Transparency International Österreich. Hinzu komme, dass Parteispenden künftig nicht nur ab 3500 Euro gemeldet werden müssen, sondern dass bei einem Verstoß gegen die Rechenschaftspflichten auch Verwaltungsstrafen von bis zu 100.000 Euro vorgesehen sind – und zwar für Partei wie einzelne Funktionäre.

Beispiel Kurt Gartlehner: Ein aktiver Parlamentarier macht Geschäfte mit Lobbyisten.

Kurt Gartlehner, Ex-Telekom-Sprecher der SPÖ, hat zwischen 2007 und 2009 in einem Nebenjob 106.000 Euro netto von Lobbyist Peter Hochegger kassiert – offiziell für Windpark-Projekte. Einen Zusammenhang mit Telekom-Projekten (Hochegger war Telekom-Lobbyist) soll es nicht gegeben haben.

Hilft das Transparenzpaket gegen Fälle wie Gartlehner?

Vermutlich ja. Parlamentarier müssen in Zukunft alle Einkommen, die sie neben der Polit-Gage beziehen, weit detaillierter offenlegen als bisher. Die Arbeit als Lobbyist wird Abgeordneten außerdem generell verboten.

Beispiel Hubert Gorbach: Ein Ex-Minister bezieht Honorare von Firmen, für die er als Ressortchef zuständig war.

Als Gorbach nicht mehr Infrastrukturminister war, wurden ihm von der Telekom acht Quartale lang 33.000 Euro überwiesen, um eine Sekretärin zu zahlen. Die Justiz prüft, ob ein Zusammenhang zwischen den Zahlungen und der sogenannten Universaldienstverordnung besteht. Letztere ließ Gorbach als Infrastruktur-Minister novellieren, und die Novelle war für die Telekom finanziell durchaus interessant.

Hilft das Transparenzpaket gegen Fälle wie Gorbach?

Wohl kaum, sagt Korruptionsexperte Fiedler. Fiedler ist in der Sache selbst zurückhaltend. Sollte Gorbach – was derzeit unbewiesen ist – eine "Kickback-Zahlung" erhalten haben, sei es jedenfalls schwierig, einen Zusammenhang zwischen einem Gesetz und Jahre später gemachten Geschäften zu beweisen. Das Transparenzpaket hilft hier kaum weiter.

Beispiel Ernst Strasser: Ein Abgeordneter stellt in den Raum, er könnte gegen Bezahlung Gesetzesinitiativen einbringen.

2011 präsentierten verdeckt ermittelnde Journalisten der Sunday Times Videos, die den Verdacht nahe legen, dass Strasser als Abgeordneter gegen Bezahlung Gesetzes-Anträge einbringen würde. Nach österreichischem Recht war bis dato nur der direkte Stimmenkauf strafbar. Die Justiz ermittelt dennoch – für EU-Parlamentarier galten auch vor einem Jahr schon strengere gesetzliche Regeln.

Hilft das Transparenzpaket gegen Fälle wie Strasser?

Ja. Künftig gelten für alle Abgeordneten – also auch für Nationalratsmandatare – strengere Anti-Korruptionsbestimmungen. Die "Bestechung von Abgeordneten" wird aktiv wie passiv unter Strafe gestellt, die Arbeit als Lobbyist wäre Strasser heute außerdem verboten.

Beispiel KHG-Homepage: Ein Minister lässt sich von der Industrie sponsern.

2004 wurde dem amtierenden Finanzminister Karl-Heinz Grasser vorgeworfen, mehr als 280.000 Euro von der Industriellenvereinigung bekommen zu haben – für die Finanzierung seiner privaten Homepage.

Hilft das Transparenzpaket gegen Fälle wie Grasser?

Nein, antwortet Korruptionsexperte Fiedler. Spenden an einzelne Minister müssen auch in Zukunft nicht einmal veröffentlicht werden.

Nein zu mehr Parteigeldern, Ja zum Kassieren

Sauberkeitsregeln im Reality-Test

Die Parteienförderung für die fünf Parlamentsparteien wird von derzeit 15,3 Millionen Euro auf 29,1 Millionen Euro angehoben. Alle bekommen mehr: Die SPÖ 3,5 Millionen Euro, die ÖVP 3,1 Millionen, die FPÖ 2,1 Millionen, das BZÖ 1,3 Millionen und die Grünen 1,2 Millionen.

Die Regierungsparteien verteidigen die Erhöhung zaghaft, die Oppositionsparteien lehnen eine Erhöhung ab und schäumen: Das sei eine "schamlose Bereicherungsaktion" (FPÖ), ein "Affront gegenüber den Bürgern" (BZÖ), oder schlicht "inakzeptabel" (Grüne).

Der KURIER fragte bei den Parteichefs der Oppositionsparteien nach: "Werden Sie die zusätzlichen Fördergelder spenden?"

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache: "Würden wir auf die Förderung verzichten, würden sich das Geld die anderen Parteien aufteilen. Daher werden wir das zusätzliche Geld auf ein Konto überweisen, das zweckgebunden die Durchsetzung der direkten verbindlichen Demokratie und Volksbegehren in Österreich fördert. Die Ausgaben werden transparent gemacht."

BZÖ-Chef Josef Bucher: "Wenn wir das Geld spenden würden, würde unsere politische Schlagkraft darunter leiden, den Gefallen werden wir weder den Roten noch den Schwarzen machen."

Grünen-Chefin Eva Glawischnig: "Spenden ist nicht möglich, weil das mit dem Zweck der Parteienförderung nicht vereinbar ist. Wir könnten nur die gesamte Parteiförderung nicht annehmen. Aber jeder und jede grüne Abgeordnete spendet fünf Prozent des Gehalts an den BIV, den BürgerInnen-Initiative-Verein."

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