Salzburg muss 1,2 Mio. Anwaltskosten zurückfordern
Nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung wegen Untreue im sogenannten Swap-Verfahren droht nun dem zurückgetretenen Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und zwei Spitzenbeamten der Stadt auch noch eine massive finanzielle Belastung: Sollten die Urteile rechtskräftig werden, wird sich die Stadt die Anwaltskosten von bisher insgesamt 1,2 Millionen Euro zurückholen.
"Muss-Bestimmung"
Bernd Huber im Büro des amtsführenden Bürgermeisters Harald Preuner (ÖVP) bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der Salzburger Nachrichten. Der Beschluss ist demnach am Donnerstag in einer Sitzung der "Stadtregierung" gemeinsam mit den Klubvorsitzenden gefallen. Der Stadtsenat hatte vor etwa eineinhalb Jahren beschlossen, dass sich die Stadt die Anwaltskosten im Regressweg zurückholen kann. "Das wird nun durch eine Muss-Bestimmung ersetzt", so Huber, und zwar deswegen, weil man sich sonst selbst dem Vorwurf der Untreue aussetze. "Die Stadt muss das tun. Sonst sind wir alle im Amtsmissbrauch und wir sitzen als Nächste auf der Anklagebank", so Preuner.
Klar ist mittlerweile auch die berufliche Zukunft Heinz Schadens nach seinem Rücktritt vor zwei Tagen: Er wird mit Anfang Oktober in die Salzburger Arbeiterkammer zurückkehren, wo er seit seinem Wechsel in die Politik im Jahr 1992 freigestellt war und ein Rückkehrrecht hatte. Schaden wird dort die kommunalpolitischen Agenden übernehmen.
Kommentare