Rot-Blau-Jetzt mit Verbesserungen für Freiwillige und Väter

Gerade bei Hochwasser sind viele freiwillige Helfer im Einsatz
Entgeltfortzahlung für freiwillige Helfer und Anspruch auf Papa-Monat so gut wie fix

Wer nach einem Hochwasser sein eigenes Haus aufräumt, ist dafür dienstlich bei vollen Bezügen freigestellt. Wer als freiwilliger Feuerwehrmann beim Aufräumen hilft, bekommt nichts dafür. Das will die SPÖ ändern und im Nationalrat eine Entgeltfortzahlung für freiwillige Helfer durchbringen.

Den diesbezüglichen Antrag hat die SPÖ schon vor mehr als einem Jahr eingebracht. Einem entsprechenden Fristsetzungsantrag stimmten FPÖ und Liste Jetzt nun zu. Entschieden wird im Juli. Zu erwarten ist, dass auch dann nur ÖVP und Neos ablehnen werden.

Fünf Tage im Jahr

Konkret sollen Freiwillige im Zuge ihrer Tätigkeit bei Hilfs- und Rettungsorganisationen „einen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts bis zum Höchstausmaß von fünf Arbeitstagen innerhalb eines Dienstjahres“ haben.

Die Arbeitgeber sollen sich das Geld dann aus dem Katastrophenfonds zurückholen. Wirtschaft, aber auch Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr und Rotes Kreuz sind nicht restlos begeistert.

„Hilfseinsätze sind zwar ein dienstrechtlicher Entschuldigungsgrund, einen Anspruch auf Fortzahlung gibt es aber nicht“, sagt Silvia Hruska-Frank, Arbeitsrechtlerin in der Arbeiterkammer (AK). „Es ist nur fair, wenn diese gesellschaftlich wichtige Arbeit bezahlt wird.“

Angst um Jobsuchende

„Die Entgeltfortzahlung ist in Ordnung“, sagt Dietmar Fahrafellner, NÖ-Landesfeuerwehrkommandant. Auch Rot-Kreuz-Präsident Gerald Schöpfer sieht das „grundsätzlich positiv“. Was ihnen Sorge bereitet, ist aber der geplante Anspruch auf Freistellung. Den gibt es bisher nicht. Wenn der Arbeitgeber einen Freiwilligen künftig dienstfreistellen muss, befürchten die Hilfsorganisationen einen „Arbeitsmarktnachteil“. Jobsuchende könnten aufgrund ihrer Mitgliedschaft z.B. bei der Freiwilligen Feuerwehr abgelehnt werden.

Diese Sorge teilt man in der AK nicht. „Viele Unternehmen sehen es positiv, wenn man sich freiwillig engagiert“, sagt Hruska-Frank.

WKÖ: "Die Praxis funktioniert gut"

Keinen Änderungsbedarf sieht man in der Wirtschaftskammer. Praxis und Ehrenamt „funktionieren gut, es besteht kein Bedarf, das Thema Katastropheneinsätze durch Arbeitsrecht in die Betriebssphäre hineinzutragen“, sagt WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.

Aus der Wirtschaft heißt es, betroffen seien in erster Linie die freiwillige Feuerwehrleute – und die hätten ohnehin über Landesgesetze Anspruch auf Ersatz für Verdienstentgang. Man befürchtet zudem einen administrativen Mehraufwand für die Unternehmen.

Papamonat für alle

Ebenfalls ohne die Stimmen von ÖVP und Neos (die Neos brachten ihren eigenen Inistivantrag ein) wurde am Mittwoch der Rechtsanspruch auf Väterkarenz, gemeinhin als Papa-Monat bekannt, auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Antrag der SPÖ liegt seit März auf, abgestimmt wird bei der nächsten Nationalratssitzung am 3. Juli. Dass sich mit SPÖ, FPÖ und Jetzt eine Mehrheit finden wird, ist ausgemacht.

Konkret bedeutet das: Jeder Arbeitnehmer hat künftig nach der Geburt eines Kindes Anspruch auf einen Monat Karenz, er muss seinen Arbeitgeber also nicht mehr um Erlaubnis bitten. Nur die Absicht muss er spätestens drei Monate vor dem geplanten Geburtstermin ankündigen. Von da an bis zu vier Wochen nach Ende des Papa-Monats darf der Arbeitnehmer nicht gekündigt werden – und erhält während seiner Auszeit rund 700 Euro Entschädigung aus dem Budget der Sozialversicherung.

Nationalrat stimmt ab: Arbeitgebern sollen Helfern freigeben

Kommentare