Das Innenministerium will dennoch den Vorschlag, der bei der Konferenz zur Diskussion gestanden war, rasch durchziehen. Geplant ist, dass ukrainische Flüchtlinge dann bis zur 485 Euro-Geringfügigkeitsgrenze monatlich zusätzlich zur Grundversorgung verdienen können, während für Asylwerber nur 110 Euro möglich sind.
Die Argumentation: Vertriebene aus der Ukraine würden nicht wie normale Asylwerber, sondern gemäß der EU-Richtlinie für temporären Schutz behandelt. Diese sieht auch sofort einen Zugang zum Arbeitsmarkt vor, was bei Asylwerbern nicht möglich ist. Weiters ist der Aufenthalt nach der Schutz-Richtlinie vorerst einmal auf ein Jahr beschränkt, während bei den Asylverfahren eine längere Zeit vergeht, ehe dann der Schutzstatus erworben werden kann.
Dass diese Unterscheidung der Verfassung entspricht, wurde mit dem Verfassungsdienst und mit Verfassungsrechtlern abgeklärt.
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP): „Durch die europäische Richtlinie wird es eine besondere Unterstützung für jene geben, die vor den Bomben aus der Ukraine fliehen müssen. Die 485 Euro sind nicht willkürlich gewählt, sondern wir haben uns an der Zuverdienstgrenze orientiert, die etwa auch für Pensionisten oder Studenten in Österreich gilt.“ Möglich ist auch, dass es für den Zuverdienst eine Staffelung gibt.
Der nächste Schritt ist jetzt, dass auf Beamtenebene in einem Bund-Länder-Koordinationsrat weiter verhandelt wird. Wie bei der Konferenz der Flüchtlingsreferenten ist auch hier Einstimmigkeit notwendig. Der Bund kann bei der Zuverdienstgrenze auf keinen Fall einfach Vorgaben machen. Letztendlich hängt es aber nur an Kärnten, alle übrigen Bundesländer waren in der Vorwoche für den Vorschlag des Ministeriums gewesen.
Abseits dieser Arbeitsgruppen kommt auch dem Arbeitsmarktservice eine entscheidende Rolle zu. Dass geflüchtete Ukrainer im Arbeitsmarkt integriert werden oder zumindest etwas dazu verdienen können, soll über das AMS abgewickelt werden. Ein entscheidender Faktor ist, dass die ukrainischen Flüchtlinge die Blaue Karte haben. Diese wird auf Hochtouren produziert und soll großteils diese Woche an die Betroffenen ausgeliefert werden.
Innenminister Karner will, dass die Frage des Zuverdienstes so rasch wie möglich geklärt wird. Wenn möglich vor der nächsten Flüchtlingskonferenz im Mai. „Das alles wird jetzt in Arbeitsgruppen noch genau besprochen. Je früher wir es umsetzen können, desto besser.“
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