Registrierkassen: Unmut bleibt trotz Entschärfungen

Koalition-neu unter Kern/Mitterlehner lieferte erste Arbeitsnachweise.
Hüttenwirte und Vereine von Kassenpflicht verschont. Weniger Kosten für Aushilfskräfte.

Die ganze Sache sei "emotional aufgeheizt" gewesen. Er hoffe, so sagte Vizekanzler Reinhold Mitterlehner gestern nach dem Ministerrat, dass die "leidige Problematik" nun "bereinigt" sei.

Die "leidige Problematik", von der der ÖVP-Chef sprach, ist die viel kritisierte Registrierkassenpflicht. Und Mitterlehners Zuversicht beruht auf den gestern beschlossenen Änderungen, die Wirtschaft, Vereine und Blaulichtorganisationen zufriedenstellen sollen. Bundeskanzler Christian Kern sagte, man wolle "ein klares Zeichen setzen, dass wir eine positive Stimmung für Wirtschaftstreibende in diesem Land schaffen wollen".

In der Wirtschaft wird das allerdings nicht ganz so gesehen. So missfallen etwa Wirtschaftskammer-Boss Christoph Leitl die geplanten Begünstigungen für Vereine und politische Parteien. Auch viele Wirte schäumen nach wie vor.

Auslöser Steuerreform

Zur Erinnerung: Die Registrierkassenpflicht wurde beschlossen, um einen Teil der Steuerreform zu finanzieren. Steuerbetrug soll damit massiv erschwert werden. Der Fiskus erwartet sich dadurch Mehreinnahmen von knapp einer Milliarde Euro pro Jahr.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 15.000 Euro (davon mehr als 7500 Euro Bar-Umsatz) müssen eine Registrierkasse haben. Ausgenommen davon sind etwa Marktstandler oder Maronibrater ("Kalte-Hände-Regelung"), die auf öffentlichen Plätzen einen Umsatz von bis zu 30.000 Euro machen.

"Kalte-Hände-Regelung"

Die "Kalte-Hände-Regelung" soll ausgeweitet werden. Verkauft ein Gastronom beispielsweise im Freien Eis, braucht er dafür keine Registrierkasse. Er kann die Umsätze nachträglich bonieren.

Hütten-Regelung

Von der Kassenpflicht befreit werden sollen auch Alm-, Ski- und Schutzhütten mit einem Maximalumsatz von 30.000 Euro.

Chip-Regelung

Registrierkassen müssen ab 1. April 2017 (ursprünglich: 1. Jänner 2017) mit einer "technischen Sicherheitseinrichtung" ausgestattet sein, um Manipulationen zu verhindern.

Aushilfen

Abseits von der Registrierkassenpflicht will die Regierung es der Wirtschaft erleichtern, Aushilfskräfte zu beschäftigen. Für Helfer, die maximal 18 Tage pro Jahr mitarbeiten (etwa bei großen Events) werden künftig weniger Lohnnebenkosten anfallen. Auch Familienmitglieder, die kurzfristig und unentgeltlich aushelfen, sollen das unbürokratisch und legal tun dürfen.

Mit den Änderungen bei Registrierkassen und in Sachen Integration hat die Koalition-neu erste Arbeitsnachweise erbracht. Am 6. Juli soll noch ein Wirtschaftspaket präsentiert werden. Eine Klausur, die zunächst vor dem Sommer angepeilt worden war, wurde auf Herbst verschoben.

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