Regierung stimmt Pakt mit Kanada zu

Rechtsverbindlicher Beipacktext soll CETA-Gegner überzeugen
Kern und Mitterlehner sandten Text-Forderung nach Brüssel, und die EU-Kommission akzeptiert sie.

Nach viel Gezeter um CETA bekommt das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen nun den Segen Österreichs.

Am Mittwoch in der Früh einigten sich Kanzler Christian Kern und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner auf eine Text-Variante, die sie als Forderung nach Brüssel sandten. Demnach muss in der europäisch-kanadischen Auslegungserklärung ("Beipacktext") das Wort "rechtsverbindlich" stehen. Konkret forderte die Regierungsspitze die Formulierung: "Völkerrechtlich enthält die Gemeinsame Auslegungserklärung nach Artikel 31 Absatz 2 Buchstabe b des Wiener Vertragsrechtsübereinkommens von 1969 eine verbindliche Auslegung der Bestimmungen des CETA."

In Brüssel reagierte man auf die Forderung aus Wien mit Aufatmen: "Die von Österreich verlangte Formulierung wird in die Erklärung aufgenommen, die Sache mit Österreich ist somit gegessen", hieß es an der Spitze der EU-Kommission. Auch die kanadische Seite signalisierte Zustimmung. Ein kanadischer Diplomat sagte, an dem österreichischen Wunsch nach einem Wort, nämlich "rechtsverbindlich", werde der Vertrag nicht scheitern. "Wenn die Österreicher das haben wollen, dann sollen sie es bekommen", meinte der Diplomat zum KURIER.

Am Mittwochnachmittag bestätigte Mitterlehner im heimischen Parlament die positive Nachricht: "Die EU-Kommission stimmt zu, dass der rechtliche Status der gemeinsamen Auslegungserklärung um den gewünschten Text ergänzt wird." Morgen, Freitag, tagt noch das SPÖ-Präsidium zu der Frage.

Förderungen für Wallonie

Bis Dienstag zum geplanten Beschluss von CETA durch die EU-Handelsminister müssen noch ein paar weitere Hürden genommen werden. Heute, Donnerstag, entscheiden die Karlsruher Verfassungsrichter, ob CETA mit deutschem Grundrecht vereinbar ist. Weiters sträubt sich das Regionalparlament der Wallonie (französischsprachiger Landesteil von Belgien) gegen den EU-Kanada-Handelsvertrag. Am Freitag tagt das Parlament der Wallonie, bis zuletzt standen die Zeichen auf Ablehnung, weil die Wallonie große Probleme mit dem globalen Wettbewerb hat und wirtschaftlich darniederliegt. Vor wenigen Wochen hat der Baumaschinenhersteller Caterpillar sein Werk geschlossen, 1400 Jobs fielen weg. Jetzt verhandelt die EU-Kommission mit der Wallonie über Förderungen, um die Folgen des Arbeitsplatzverlustes abzumildern. Mit Geld als Gegenleistung hofft man auf eine Zustimmung zu CETA. Auch mit Slowenien, Rumänien und Bulgarien hakt es noch, aber nicht substanziell. Es geht hier unter anderem um eine Visa-Freiheit für Kanada.

Offen ist, ob sich alle Fragen bis zum kommenden Dienstag klären lassen. Wenn nicht, könnten auch die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfeltreffen am 20. und 21. Oktober in Brüssel CETA absegnen. Unterschrieben wird der Vertrag beim EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober in Brüssel.

Das Abschließen von Handelsverträgen ist Kompetenz der EU. Es werden jene mehr als 90 Prozent der Vertragsinhalte, die ausschließlich EU-Kompetenz sind, vorab in Kraft treten. "Gemischte Kompetenzen", worunter die in Handelsverträgen üblichen Schiedsgerichte fallen, müssen dann noch durch die nationalen Parlamente ratifiziert werden.

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