Impfpflicht: Regierung verkündet Entscheidung am Mittwoch

Impfpflicht: Regierung verkündet Entscheidung am Mittwoch
Die Impfpflicht-Kommission übermittelt ihren Bericht demnach in der Früh den Entscheidungsträgern.

Die im Bundeskanzleramt angesiedelte Kommission zur Evaluierung der Impfpflicht wird am heutigen Dienstag ihren Bericht fertigstellen - der KURIER berichtete. Mittwochfrüh soll dieser dann an Bundesregierung und Nationalrat übermittelt werden, hieß es am Dienstag in einer schriftlichen Mitteilung des Kanzleramtes. Am Mittwoch wird die Regierung auch ihre Entscheidung präsentieren, wie es mit der Impfpflicht weitergehen soll. Also etwa, ob sie, wie ursprünglich vorgesehen, ab 15. März sanktioniert wird.

Die Kommission gibt eine Stellungnahme ab, ob die Umsetzung der Impfpflicht aus rechtlicher sowie medizinischer Sicht zielführend und gerechtfertigt ist. Die politischen Signale gehen klar in Richtung einer Verschiebung. Schon im Februar zeigten einige Landeshauptleute auf und sprachen sich für ein Aussetzen aus. Rund eine Million Erwachsene verstoßen derzeit gegen das Gesetz.

Strafbar oder nicht?

Im Anschluss an den Ministerrat am Mittwoch werden Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) bereits die nächsten Schritte bekanntgeben. Das Pressefoyer ist für 08:30 Uhr angesetzt.

Offen ist u.a. die Frage, ob es bei der seit Anfang Februar geltenden Impfpflicht wie geplant nach dem 15. März zu Strafen kommt. Ab dann soll ja die "Phase 2" der Impfpflicht gelten, die Polizei könnte dann im Rahmen ihrer Kontrollen auch den Impfnachweis überprüfen und einen Verstoß bei den Bezirksverwaltungsbehörden anzeigen. In Phase 3 (ohne konkretes Datum) könnte es dann zu einem automationsunterstützten Datenabgleich kommen, um die Ungeimpften grundsätzlich zu eruieren.

Die Impfpflicht-Expertenkommission gehören neben den beiden Medizinern Eva Schernhammer und Herwig Kollaritsch auch Staats- und Medizinrechtler Karl Stöger sowie Rechtswissenschafterin Christiane Wendehorst an.

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