Gastro-Hilfspaket: Umsatzsteuer auf Alkoholfreies wird auf 10 Prozent gesenkt

Gastro-Hilfspaket: Umsatzsteuer auf Alkoholfreies wird auf 10 Prozent gesenkt
Hilfspaket bringt Steuererleichterungen, so wird ab 1. Juli die Umsatzsteuer für Alkoholfreies auf den Mindestsatz gesenkt, Preise für Gäste sollen aber gleich bleiben.

Die Gastronomie kann - wie geplant - am Freitag, 15. Mai, wieder öffnen. Die niedrige Zahl der Neuansteckungen ist dafür eine gute Basis, sagte Kanzler Sebastian Kurz am Montag bei einer Pressekonferenz. 

Zwei Monate waren die Betriebe geschlossen, für diese schwierige Zeit konnte die Gastronomie auf den Hilfsfonds zurückgreifen und Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken. Zusätzlich sollen 75 Prozent der Fixkosten für drei Monate vom Staat übernommen werden. 

Ein "Wirtshauspaket" soll nun einerseits den Konsum wieder ankurbeln und andererseits die Wirte steuerlich entlasten, erklärte Kanzler Kurz.  

Kanzler Kurz kündigt ein "Wirtshauspaket" an

Es befindet sich im Rahmen des bestehenden Corona-Hilfsfonds von 38 Milliarden Euro und ist dotiert mit 500 statt der am Sonntag angekündigten 400 Millionen Euro. 

In diesem Sinne sagte Kurz, an die Österreicher gerichtet: "Konsumieren Sie! Unterstützen Sie die regionale Wirtschaft." 

Kanzler Kurz: "Kaufen Sie, konsumieren Sie!"

Steuerliche Entlastungen

Vizekanzler Werner Kogler betonte, dass die Steuer-Entlastungen unkompliziert einzurichten seien und jetzt, wenn wieder hochgefahren wird, unmittelbar wirken. Bisher sei es mit dem Corona-Hilfsfonds vorrangig darum gegangen, bei den Unternehmen die Liquidität zu sichern. 

Kogler betonte aber auch, dass es seitens der Wirte und Gäste Verantwortungsbewusstsein brauche. "Was wir auf keinen Fall wollen, ist leichtfertig eine zweite Welle an Ansteckungen riskieren." 

Vizekanzler Kogler appeliert an die Eigenverantwortung

Die Details präsentierte dann Tourismusministerin Elisabeth Köstinger

Im Wirtshauspaket gehe es vor allem um Entlastung, sagte sie. Rund 41.000 Betriebe seien in Österreich betroffen, rund 145.000 Mitarbeiter profitieren nun davon. 

1. Die Umsatzsteuer für alkoholfreie Getränke wird von 20 auf 10 Prozent gesenkt, das ist der Mindestsatz. Für alkoholische Getränke ist eine Senkung aufgrund EU-Vorgaben nicht möglich.

Das alleine soll eine Entlastung von rund 200 Millionen Euro ergeben. Diese Maßnahme ist für die zweite Jahreshälfte befristet - sie beginnt am 1. Juli. 

Die Entlastung gilt aber nur den Wirten selbst - die Preise für die Gäste sollen sie gleich lassen. 

2. Die Obergrenze für pauschalierte Betriebe wird von 255.000 auf 400.000 Euro gehoben, die Mobilitätspauschale für Dorfwirtshäuser von 2 auf 6 Prozent angehoben. Diese Maßnahme soll länger bleiben, damit die Unternehmen planen können. 

3. Die Schaumweinsteuer wird abgeschafft. Schaumweine sind seit 2014 in Österreich mit einem Euro pro Liter besteuert. Das bringt rund 25 Millionen Euro.

4. Die Einstellung von Aushilfskräften soll erleichtert werden - das sorge für Entbürokratisierung. 

5. Die Absetzbarkeit von Geschäftsessen wird von 50 auf 75 Prozent erhöht, ebenso die Steuerfreiheit für Essensgutscheine (von 4,4 auf 8 Euro).

Die Details des Wirtshauspaketes, erklärt von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger

Finanzminister Gernot Blümel nannte ein Beispiel, wie sich das Wirtshauspaket auswirken soll: 

Ein Lokal mit derzeit rund 160.000 Euro Jahresumsatz zahlt derzeit Steuern von 6.260 Euro, künftig sind es mit den Entlastungen nur noch 2.390 Euro. 

Wirtschaftskammer-Chef Harald Mahrer erklärte, der Tourismus und die Wirtshauskultur seien Herzstücke der heimischen Wirtschaft. Jetzt gehe es darum, die Stimmung wieder zu drehen, damit wieder eingekauft und konsumiert wird. "Wirtschaft hat viel mit Psychologie zu tun", sagte Mahrer. Das Wirtshauspaket sei dafür ein Beitrag und auch eine Job-Offensive. 

Das "Wirtshauspaket" der Bundesregierung

Weiter keine Lösung für Nacht-Gastro

Die Verordnung, die die Regeln für die Wiedereröffnung vorschreibt, wurde am vergangenen Freitag präsentiert. Sie lässt einigen Spielraum. Die Regierung setzt auf Eigenverantwortung von Wirten und Gästen. 

Erschweren wird die Verordnung den Betrieb klarerweise dennoch. Da wäre einerseits die Regel, dass zwischen den Gästegruppen ein Meter Abstand sein muss. Es wird also weniger Tische geben, da diese weiter auseinander stehen müssen. Das Personal muss Schutzmasken tragen, ebenso der Gast, wenn er das Lokal betritt und zum Tisch geht.

Wegen der geschlossenen Grenzen werden in den Tourismusregionen noch länger die Gäste ausbleiben, und für die Nachtgastronomie ist noch keine Lösung in Sicht. 

Bundeskanzler Kurz: Nachtgastronomie wird spezielle Regelungen brauchen

Schweiz kippte Registrierungspflicht

Einen Eindruck, wie die Gastro-Öffnung in der Praxis funktioniert, bekommt man diese Woche beim Blick in die Schweiz: Im Nachbarland öffnen die Lokale schon heute, Montag, wieder - unter ähnlichen Hygienevorschriften wie in Österreich.  

Allerdings dürfen die Lokale in der Schweiz offen halten, solange sie wollen. In Österreich dürfen sie nur zwischen 6 und 23 Uhr. In der Schweiz gilt ein Mindestabstand von zwei Metern, bei uns nur einer. 

In der Schweiz wurde kurzfristig noch ein Kern-Punkt der Verordnung gekippt: Die Registrierungspflicht für Gäste. Wirte sollten bei jedem Gast (nicht nur bei dem, der den Tisch reserviert hat) Name, Telefonnummer und Uhrzeit des Besuchs aufschreiben. Sollte der Gast an Covid-19 erkranken, hätte der Wirt die Daten beim Gesundheitsamt abliefern müssen. Stichwort "Contact Tracing". 

Die Wirte aber protestierten gegen diese Regelung: Man fühlte sich gegenüber dem Handel, wo es diese Registrierung nicht gibt, benachteiligt und fürchtete, dass die Gäste ausbleiben. 

Die Regelung wurde am Donnerstag gestrichen. Die Registrierung erfolgt nun nur mehr freiwillig, wenn der Gast es wünscht. 

Auch in Österreich wurden Modelle geprüft, die in diese Richtung gehen, wie dem KURIER am Freitag aus dem Gesundheitsministerium bestätigt wurde. Auch Wirte-Obmann Mario Pulker von der Wirtschaftskammer erklärte, dass es eine Form der Dokumentation geben werde und das auch sinnvoll sei. 

In der finalen Verordnung ist davon aber nun keine Rede. Und auch die Regierungsspitze betonte am Freitag: Es gibt keine Registrierungspflicht. 

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