Personalmangel: Finanzstrafbehörde kann Aufgaben nicht voll erfüllen

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Die Finanzstrafbehörde hat ein massives Personalproblem, kritisiert der Rechnungshof. "Das angestrebte Aufgabenspektrum konnte nicht erfüllt werden".

Die Finanzstrafbehörde wurde ab 2021 neu organisiert, der Personalmangel wurde aber nicht behoben, kritisiert der Rechnungshof. Im gesamten Bereich Finanzstrafsachen waren von 236 Planstellen Anfang März 2022 nur umgerechnet rund 195 Vollzeitstellen besetzt.

Personalmangel im Fachbereich Finanzstrafsachen

Wegen Personalmangels konnte im Fachbereich Finanzstrafsachen "das angestrebte Aufgabenspektrum bereits im ersten Jahr seines Bestehens nicht erfüllt werden". Der Rechnungshof rät, die offenen Planstellen zu besetzen.

Besonders großen Handlungsbedarf gebe es in Wien. Ein Drittel aller offenen verwaltungsbehördlichen Verfahren entfalle auf die Bundeshauptstadt, zugleich seien hier nur rund die Hälfte der Vollzeitstellen besetzt.

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Lob gibt es von den Prüfern dafür, dass die finanzstrafrechtlichen Angelegenheiten im Amt für Betrugsbekämpfung gebündelt wurden. Wegen Personalmangels könne jedoch die erforderliche Qualität nicht aufrechterhalten werden.

Außerdem sei die IT-gestützte Verteilung der Arbeit ein Jahr nach Einrichtung des Amts für Betrugsbekämpfung noch nicht umgesetzt worden. Die davon erwartete ausgewogenen Verteilung der Arbeit aller Teams sei daher nicht zustande gekommen. Datenauswertungen seien nur eingeschränkt, Datenexporte in Excel gar nicht möglich gewesen.

Weniger Prüfungen wegen Covid-19

2021 waren nur halb so viele Verfahren abgeschlossen wie 2017, die Zahl der offenen Verfahren lag mit 2.739 nach einem zwischenzeitlichen Rückgang wieder auf dem Niveau von 2017, merkt der Rechnungshof an. Wegen Covid-19 habe es 2021 weniger Prüfungen gegeben, dadurch habe der Arbeitsanfall bewältigt werden können.

"Erreicht aber die Prüftätigkeit der Außenprüfungen wieder den Umfang der Jahre vor der Pandemie, wird mit dem vorhandenen Personal der Arbeitsaufwand nicht bewältigbar sein", meint der Rechnungshof. Es drohten mehr Rückstände und Qualitätseinbußen.

Ende 2021 waren Finanzstrafverfahren durchschnittlich 1,1 Jahre offen. Die Vorschreibungen von verhängten Geldstrafen betrugen 10,16 Millionen Euro, der Rückstand aus den bereits rechtskräftig entschiedenen Verfahren lag bei 24,30 Millionen Euro.

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