Türkis-Blau sprengte Kostenlimit: Strengere Regeln gefordert
Dutzende Events in ganz Österreich, Horden von Wahlkampfhelfern auf der Straße und effektreiche Auftritte des heutigen Kanzlers: So etwas kostet Geld. Viel Geld, wie ein Bericht des Rechnungshofes zeigt: Die ÖVP hat die Obergrenze für Wahlkampfkosten von sieben Millionen Euro für die Nationalratswahl 2017 deutlich gesprengt, ebenso die FPÖ, die jetzt mit den Türkisen in Koalition ist.
Die ÖVP meldete beim Rechnungshof knapp 13 Millionen Euro ein, also fast doppelt so viel wie erlaubt. Die FPÖ gab 10,7 Millionen aus. Seit 2012 gilt für alle Wahlen auf Bundesebene eine Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro pro Partei. Bis ein Jahr nach der Wahl müssen die Parteien ihre Ausgaben von Wirtschaftsprüfern testieren lassen und an den Rechnungshof melden. Bei Überschreitungen werden Strafzahlungen von 10 bis 20 Prozent des Überschreitungsbetrages fällig. Für die Verhängung zuständig ist der „Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat“ im Kanzleramt.
Mit den gemeldeten 13 Millionen Euro habe man rund 1,8 Millionen Euro mehr als bei der Nationalratswahl 2013 ausgegeben, hieß es aus der türkisen Parteizentrale gegenüber der APA. Der Wahlkampf 2017 sei "für die neue Volkspartei ein außergewöhnlicher Wahlkampf" gewesen, sagt ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammerselbstverständlich die volle Strafe begleichen“. Bei Ausschöpfung der 20 Prozent wäre das bei einer Überschreitung um fünf Millionen Euro ein Bußgeld von einer Million Euro.
Nehammer begründet die hohen Ausgaben der türkisen Bewegung mit "dem erhöhten Informationsbedarf in Folge des untergriffigen Wahlkampfes".
Der Koalitionspartner FPÖ hat 10,7 Millionen Euro an Wahlkampfkosten an den Rechnungshof gemeldet. Auch den Blauen blüht damit eine Strafe von mehreren hunderttausend Euro. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky begründete die Überschreitung mit Kostensteigerungen bei Werbung und der Wahlkampfdynamik. "Seit der damaligen Festsetzung der Obergrenze ist es bei der werblichen Darstellung zu einer Kostensteigerung von jenseits der 30 Prozent gekommen, was die Mehrausgaben zum Gutteil erklärt. Zusätzlich hat eine Dynamik in unserer Kampagne auch Mehrkosten verursach", so Vilimsky. "Wir fordern trotzdem keine Anhebung der Obergrenze und werden uns beim nächsten Urnengang noch stärker am Riemen reißen und den Gürtel bei uns enger schnallen. Und im Unterschied zur SPÖ haben wir keine dubiosen Vereine und horrende Silberstein-Methoden und Kosten."
Die SPÖ hat solche Kritik bereits im vergangenen Wahlkampf zurückgewiesen. Laut SPÖ-Parteizentrale hat man das Wahlkampfkostenlimit bei der vergangenen Nationalratswahl nur minimal überschritten. 7.383.429,95 Euro wurden demnach an den Rechnungshof gemeldet. Der SPÖ droht damit eine Geldbuße im mittleren fünfstelligen Bereich.
Neos und Liste Pilz blieben deutlich unter der Wahlkampfkostenobergrenze. Die Neos meldeten 1.773.967 Euro ein. Über den Stichtag hinaus kommunizierten die Pinken schon vor längerem die gesamten Wahlkampfkosten mit 2.649.195,70 Euro. Bei der Liste Pilz waren es laut Parteichefin Maria Stern in etwa 300.000 Euro an Wahlkampfkosten, die an den Rechnungshof kommuniziert wurden. Eine Wählerstimme habe die Liste damit 1,50 Euro gekostet und man habe alle Wahlkampfausgaben aus Spendengeldern finanziert, so Stern.
Experte kritisiert lange Meldefrist
Politikwissenschafter Hubert Sickinger, Experte für Parteienfinanzierung sagte im Ö1, eine Überziehung des Wahlkampfkostenlimits könne für eine Partei, die Zugewinne erwarten kann, "eine gute Investition in die Zukunft" sein. Denn das zu erwartende einmalige Bußgeld liege zumeist unter dem Plus an jährlicher Parteienförderung, das mit Zugewinnen verbunden ist. In Summe ergebe sich also ein finanzieller Mehrwert.
Kritik äußerte Sickinger daran, dass die gemeldeten Zahlen erst rund ein Jahr nach dem jeweiligen Wahlkampf publik werden. Er plädiert dafür, dass die Wahlkampfkosten, die im Idealfall bereits Wirtschaftsprüfern vorgelegt worden sind, bereits vor dem jeweiligen Wahlgang veröffentlicht werden müssen. Dann könnten sich die Wähler ein besseres Bild verschaffen.
Sickinger wies auf Ö1 außerdem darauf hin, dass die unabhängigen Wirtschaftsprüfer, die die Wahlkampfkosten prüfen, lediglich die Eigenangaben der Parteien vor sich haben.
Bereits im Wahlkampf 2017 kritisierte eine Experten-Plattform rund um Sickinger Schlupflöcher im 2012 völlig neu gefassten Parteiengesetz (der KURIER berichtete):
Gegenseitige Vorwürfe
Bei der ÖVP zeigt man sich nicht bloß zerknirscht, sondern geht auch in die Offensive. Die Partei sei im Gegensatz zum Mitbewerb zu 100 Prozent ehrlich und transparent, während etwa die SPÖ mutmaßliche Wahlkampfkosten in dubiosen Vereinen versteckt habe, so Generalsekretär Nehammer."Unabhängige Analysen zeigen, dass die SPÖ weit über 7,4 Millionen für den Wahlkampf ausgegeben haben muss", meinte Nehammer. Laut Mediaanalysen hätte die SPÖ allein für Werbung in Print, TV, Radio, Online, auf Plakat sowie für Direkt-Mailings mehr als 6,5 Millionen ausgegeben, hieß es aus der ÖVP.
FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky bezeichnete die SPÖ-Wahlkampfkosten als "verspäteten Aprilscherz". Ähnlich wie Nehammer stellte auch Vilimsky in den Raum, dass die SPÖ diverse Vereinsaktivitäten rund um die Wahl, die Beratertätigkeit Tal Silbersteins oder auch etwaige Übernahmekosten durch den SPÖ-Parlamentsklub nicht im SPÖ-Zahlenwerk inkludiert seien. Vilimsky greift zu einem ungewöhnlichen Vergleich: "Die Angabe der Wahlkampfkosten hat den selben Zustand wie aktuell jener der SPÖ-Bundespartei: ein einziges Sodom und Gomorra."
SPÖ kritisiert "Gesetzesbruch" und US-Verhältnisse
In der SPÖ wies man die Kritik der Regierungsparteien zurück und wertete diese als Ablenkungsmanöver von den massiven Kostenüberschreitungen in den türkis-blauen Wahlkämpfen. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda "einer absoluten Rekordsumme. Das bringt unser demokratisches System in Richtung des US-amerikanischen." Es sollte aber um einen "Wettbewerb der besten Ideen und nicht um einen Wettbewerb der besten Sponsoren" gehen. "Wenn wir unsere Demokratie nach der goldenen Regel organisieren, haben wir ein Problem."
Die Kurz-ÖVP habe so viel Geld ausgegeben, dass es für zwei gesetzeskonforme Wahlkämpfe gereicht hätte. Drozda sprach von "Gesetzesbruch in einem Ausmaß, wie es für den Gesetzgeber unvorstellbar war. Wer so viel Geld ausgibt, hat gar nie vorgehabt, sich an das Gesetz zu halten. Da steckt Vorsatz dahinter." Drozda forderte deshalb eine Gesetzesänderung und "deutlich strengere" Strafen.
Drozda kritisiert Unehrlichkeit bei ÖVP
Drozda erinnerte in einer Aussendung am Dienstag an Aussagen der damaligen ÖVP-Generalsekretärin Elisabeth Köstinger, die 14 Tage vor der Nationalratswahl erklärte hatte, dass die ÖVP die Obergrenze einhalten werde und gut im Plan liege. "Wie ernst sind solche Aussagen zu nehmen, wenn man am Schluss fast doppelt so viel Geld ausgibt, wie die Obergrenze erlaubt", fragte Drozda.
Auch Bundeskanzler und ÖVP-Chef Sebastian Kurz habe sich im Wahlkampf immer wieder so geäußert, dass sich die ÖVP an die Regeln halten werde. "Entweder wusste Kurz nicht, was passiert, oder er hat wie seine Wahlkampfmanagerin vorsätzlich und wissend die Unwahrheit gesagt", so Drozda.
Neos fordern drastische Strafen: "Das ist geplant"
Bei den Neos reagierte man unterdessen verärgert auf die Wahlkampfkosten von ÖVP, FPÖ und SPÖ. "Wie wir schon im Nationalratswahlkampf vorausgesagt haben, haben die jetzigen Regierungsparteien die Wahlkampfkostenbeschränkung ungeniert deutlich überschritten. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Im Sport wird man für unerlaubtes Doping disqualifiziert, in der österreichischen Innenpolitik kommt man in die Regierung. Damit muss endlich Schluss sein", sagte Neos-Generalsekretär Nick Donig.
Die Oppositionspartei fordert drastischere Strafen und will dazu auch einen Antrag einbringen. Die Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze soll demnach ein Straftatbestand werden, die Prüfrechte des Rechnungshofs sollen gestärkt werden.
Die Neos fordern, dass die Strafe auf 150 Prozent des Überschreitungsbetrages angehoben wird. Für die ÖVP würde das aktuell 10,5 Millionen Euro Strafe bedeuten. Zudem soll der Rechnungshof die Rechenschaftsberichte der Parteien auch wirklich prüfen können. Derzeit kontrolliert der Rechnungshof nicht inhaltlich, sondern nur die Vollständigkeit des Berichts. Gefordert werden von der Oppositionspartei auch Sanktionen, wenn eine Partei keinen Rechenschaftsbericht abgibt. Und die Neos plädieren für eine Senkung der Wahlkampfkostenbeschränkung auf 1 Euro pro Wahlberechtigtem. Das würde vor allem die Länder betreffen, etwa Niederösterreich, wo die Wahlkampfkostenbeschränkung 8 Millionen Euro beträgt.
Scherak: "ÖVP zahlt das aus der Portokasse"
"Die Strafen sind so niedrig, dass sich der Rechtsbruch auszahlt. Die ÖVP zahlt das aus der Portokasse. Es braucht für Parteien, die so ungeniert Steuergeld verschleudern, drastische Strafen, die weh tun", erklärte der stellvertretendes NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak. "ÖVP und FPÖ haben das Gesetz gebrochen. Und jetzt sind sie noch nicht mal einsichtig sondern ducken sich weg", so Scherak. "Auch Elisabeth Köstingers Ankündigung, man werde die Wahlkampfkostengrenze einhalten, war eine glatte Lüge. Wenn man sieben Millionen zusätzlich ausgibt, ist das geplant."
Liste Pilz fordert Kürzung der Parteienförderung
Die Liste Pilz sieht in der Überschreitung der Wahlkampfkosten einen "unfassbaren Gesetzesbruch ohne Genierer". Der Rechnungshof müsse uneingeschränkt in die Finanzen der Parteien und Parlamentsklubs Einschau halten können, forderte Klubobmann Bruno Rossmann am Dienstag in einer Aussendung. Zudem seien strengere Strafen notwendig.
Rossmann kritisierte in seiner Stellungnahme nur die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ, die weit über dem Limit lagen, nicht aber die SPÖ, die den Rahmen von sieben Mio. Euro nur knapp überschritten hatte. Mit seinen geforderten Maßnahmen solle "dem Vertuschen und Verdecken" ein Ende gesetzt werden. Darüber hinaus verlangte er einmal mehr eine Halbierung der Parteienförderung.
Als Sanktion bei Überschreitungen des Kosten-Limits stellt sich Rossmann vor, die Parteienförderung im Ausmaß der Überschreitung der erlaubten Wahlkampfkosten zu kürzen. Auch Konsequenzen für die Finanzverantwortlichen der Parteien kann er sich vorstellen.
Das Parteiengesetz wertet als Ausgaben für Wahlwerbung „insbesondere“ (aber nicht ausschließlich) zwölf Ausgabenkategorien - darunter Plakate, Postwurfsendungen, Folder, Wahlkampfgeschenke, Inserate und Werbespots, aber auch die Ausgaben für Werbe- und Eventagenturen, zusätzliche Personalkosten sowie Ausgaben für Personenkomitees. Die Kandidaten selbst dürfen bis zu 15.000 Euro in den eigenen Wahlkampf stecken - alles darüber hinaus muss der Partei zugerechnet werden. An den Rechnungshof gemeldet werden müssen die Wahlkampfkosten gemeinsam mit dem Rechenschaftsbericht der jeweiligen Partei.
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