Rätseln über Maskenpflicht: "Pi mal Daumen" reicht nicht

Rätseln über Maskenpflicht: "Pi mal Daumen" reicht nicht
Verfassungsexperten zweifeln, ob Differenzierung nach Orten rechtmäßig ist. Gesundheitsminister Anschober verteidigt seine Verordnung.

Seit rund einer Woche herrscht im Lebensmittelhandel, in der Post und in der Bank wieder Maskenpflicht – in anderen Geschäften nicht. Diese Regelung wurde nun beim Verfassungsgerichtshof angefochten, berichtete der Standard.

Droht der Regierung – nachdem vom Höchstgericht bereits die Ausgangsbeschränkungen gekippt wurden – eine neue Niederlage?

An sich ist eine Differenzierung zulässig, sind sich Verfassungsexperten einig. Sie muss nur ausreichend begründet werden. Heinz Mayer sieht keinen triftigen Grund für die Ungleichbehandlung, ebenso der frühere Verfassungsrichter Rudolf Müller. Wenn es sich bloß um einen politischen Kompromiss mit der Wirtschaftskammer handle, wird der VfGH auch diese Verordnung kippen, sagt Müller.

Die Regierung erklärte dazu bereits, dass der Lebensmitteleinkauf für Menschen aus Risikogruppen unvermeidbar sei – deshalb werden sie dort besonders geschützt. Für Verfassungsjurist Theo Öhlinger ist diese Begründung „nicht ganz unplausibel“, doch Bernd-Christian Funk, betont am Samstag in Ö1: „Man muss schauen, ob das Pi mal Daumenbreite gemacht wurde, oder ob es empirische Erhebungen gibt.“

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) verteidigt am Samstag die neue Verordnung: Sie sei aus „fachlicher Sicht gerechtfertigt und nachvollziehbar“, außerdem werde die Maßnahme vom „allergrößten Teil der Virologen geteilt“.

Maske auf dem Großglockner

Unterdessen wurde der Masken-Fleckerlteppich in Österreich am Samstag wieder ein Stückchen größer. Besucher der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe sowie des Ausstellungsbereiches auf der Hochalpenstraße am Großglockner müssen nun Mund-Nasen-Schutz tragen: Die Bezirkshauptmannschaft Spittal hat am Freitag eine entsprechende Verordnung erlassen, die bereits ab Samstag galt. Die Bezirksverwaltungsbehörde in Wolfsberg hat indes die Maskenpflicht, die an Wochenende abends vor beliebten Lokalen galt, wiederum aufgehoben.

In Velden bleibt die Maske allerdings nächtlicher Begleiter beim abendlichen Ausgehen. Apropos Velden: Im Fall jener Vorarlbergerin, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde, gab es am Samstag keine neuen Erkenntnisse. Die Testergebnisse von sechs Personen, die sich zeitgleich mit ihr im Casino aufgehalten haben, standen aus.

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