Maskenpflicht: Anschober verteidigt Verordnung

PRESSEFOYER NACH MINISTERRAT: ANSCHOBER
Juristen halten neue Maskenpflicht für gesetzwidrig. "Aus fachlicher Sicht" sei die Verordnung aber "gerechtfertigt und nachvollziehbar", sagt der Gesundheitsminister.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat Samstag per Aussendung die von manchen Juristen angezweifelte teilweise Maskenpflicht in Geschäften verteidigt. Sie gelte zum Schutz von Risikopersonen in "spezifischen systemrelevanten Bereichen" - und sei auch laut einem Fachgutachten "sachlich gerechtfertigt" und "für die Bevölkerung nachvollziehbar".

Mit der - seit 24. Juli geltenden - Ausweitung der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht sollen Risikopersonen dort geschützt werden, wo sie ihre Grundbedürfnisse des täglichen Lebens decken müssen, bekräftigte Anschober. Um die Maßnahme "treffsicher auszugestalten", seien Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels, Banken, Post und Postpartner, Pflegeheime und Krankenanstalten - zusätzlich zu den Apotheken - erfasst.

Vulnerablen Personen schützen

Der Minister verwies auf das Gutachten des Infektologen und "gerichtlich zertifizierten Sachverständigen" Herwig Kollaritsch. Dieses werde auch "vom allergrößten Teil der Virologen geteilt und unterstützt". Darin heiße es, dass eine Regelung insbesondere jene Bereiche abdecken solle, die Risikopersonen entweder deshalb besuchen müssen, weil nur damit die tägliche Versorgung mit lebensnotwendigen Dingen möglich ist, oder weil sie zur Aufrechterhaltung von Grundbedürfnissen nötig sind (z.B. Pflegeeinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen). Damit könnten aber bestimmte Bereiche ausgeklammert werden, die von vulnerablen Personen nicht notwendigerweise frequentiert werden müssten.

Aus diesem Grund sei die Verordnung "auch aus fachlicher Sicht nachvollziehbar und gerechtfertigt". Entsprechend differenzierte Regelungen für den Mund-Nasen-Schutz habe es auch bei Ersteinführung im Frühling gegeben. Anschober appellierte zudem "dringend" an die Bevölkerung, "sich durch diese Diskussion nicht verwirren zu lassen und auch weiterhin Abstand zu halten, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Hygienevorschriften einzuhalten und geschlossene Räume regelmäßig zu lüften, um eine weitere Verbreitung von COVID-19 zu verhindern".

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