Raab bedauert Aus für Kopftuchverbot im Kindergarten

PK BUNDESKANZLERAMT "RASCHE UNTERSTÜTZUNG UND BERATUNG VON KRIEGSVERTRIEBENEN AUS DER UKRAINE": RAAB
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts bezieht sich auf VfGH-Erkenntnis zu Volksschulen. Dieses sei zu akzeptieren, so Raab.

Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP) bedauert, dass das Kopftuchverbot im Kindergarten nicht Bestandteil der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zu den Kindergärten ist. "Ich will nicht, dass dreijährige Mädchen ein Kopftuch tragen, ich halte das für grundfalsch", sagte sie im Ö1-Morgenjournal. Aber es gebe eben nun ein entsprechendes Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) betreffend die Volksschulen, woran es sich in einem Rechtsstaat zu halten gelte.

In der geltenden 15a-Vereinbarung werden die Länder dazu verpflichtet, in ihren Landesgesetzen ein Kopftuchverbot in den Kindergärten zu verankern und mit entsprechenden Sanktionen zu versehen. Diese Konstruktion wurde gewählt, weil der Kindergarten in die Kompetenz der Länder fällt und eine bundesgesetzliche Regelung daher nicht möglich war. "Hebel" dafür waren die durch die 15a-Vereinbarung ausbezahlten Mittel.

Für die Volksschulen ist die von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführte Regelung bereits 2020 vom VfGH aufgehoben worden. Für die Kindergärten sind die entsprechenden Landesgesetze (außer in Salzburg und Tirol) dagegen noch in Kraft.

In seiner knappen Stellungnahme geht der Verfassungsdienst aber davon aus, dass die durch die Vereinbarungsbestimmung "geforderten landesgesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls ebenso vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben werden" würden. "Der Unterschied zwischen der aufgehobenen Gesetzesbestimmung und der fraglichen Vereinbarungsbestimmung liegt lediglich in der betroffenen Altersgruppe."

Erfreut zeigte sich Raab über die in der neuen 15a-Vereinbarung enthaltenen zusätzlichen Mittel für ein besseres Betreuungsangebot. Es sei ihr als Familienministerin "wahnsinnig wichtig", dass es "bedeutend mehr Einrichtungen gibt", es zu einer Verlängerung bzw. Flexibilisierung der Öffnungszeiten bei den Kindergärten kommt und mehr Plätze "für die Kleinen" zur Verfügung stünden, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen.

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