Quarantäne: Symptomlose sind nach fünf Tagen (fast) frei - auch ohne Test

Die hohen Infektionszahlen haben zuletzt zu massiven Personalengpässen geführt, etwa im Gesundheitsbereich. Zu viele Mitarbeiter waren gleichzeitig in Isolation. Um das künftig zu vermeiden, gibt es neue Regeln zur Absonderung. Das Gesundheitsministerium hat am Mittwoch eine Empfehlung veröffentlicht.
Infizierte könne sich bereits ab dem fünften Tag wieder frei bewegen, sofern sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sind – und zwar ohne negativen Test.
Allerdings müssen sie noch fünf Tage Verkehrsbeschränkungen in Kauf nehmen. Das heißt, bei Kontakt mit anderen eine FFP2-Maske zu tragen (auch im privaten Wohnbereich) und keine Großveranstaltungen oder Einrichtungen wie Gastronomie oder Fitnessstudios besuchen zu dürfen. „Vulnerable Settings“ – damit ist wohl der Gesundheitsbereich gemeint – sind zu vermeiden. Den Arbeitsort aufzusuchen, ist erlaubt, aber nur, wenn man durchgehend eine FFP2-Maske trägt.
Wenn man diese Verkehrsbeschränkungen vorzeitig loswerden möchte, muss man sich „freitesten“, und zwar mit einem negativen Ergebnis oder einem CT-Wert über 30.
Wie das alles kontrolliert wird, ist offen.
Vier Seiten zu Teststrategie
Die neuen Regeln zur Absonderung gehen mit einem neuen Testregime ab 1. April einher. Die Finanzierung soll am Donnerstag im Nationalrat beschlossen werden.
Die Länder tappen noch großteils im Dunkeln: Vom Gesundheitsministerium haben sie vergangene Woche nur ein vierseitiges Papier mit Aufzählungspunkten erhalten (dieses liegt dem KURIER vor). Das „Papierl“ sei äußerst dürftig, enthalte nur Überschriften; wesentliche Details seien noch nicht besprochen worden, so die Kritik aus den Ländern.
Wie berichtet, sollen die Testungen limitiert werden. Pro Person und Monat gibt es nur noch fünf PCR- und fünf Antigen-Tests kostenlos. Die Antigen-Tests sollen von den Apotheken ausgegeben werden, bei den PCR-Tests entscheidet jedes Land selbst. In Wien hält man am bewährten Gurgel-System für zu Hause fest, ebenso in Niederösterreich und Oberösterreich.
Im vorliegenden Papier wird definiert, welche Testungen weiterhin unlimitiert, weil notwendig sind: Dazu zählt das behördliche Testen bei Verdachtsfällen und beim Freitesten von bestätigten Fällen. In Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen soll das ungeimpfte Personal verpflichtend getestet werden, das geimpfte bzw. genesene freiwillig; selbiges gilt für Besucher. Freiwillig sollen die Tests auch bei Bewohnern sein. Die Länder können nachschärfen.
Das „Surveillance“ (die Überwachung der Infektionslage) soll künftig über Abwasser-Analysen und „repräsentative Stichproben“ in der Bevölkerung erfolgen. „Insbesondere wichtig bei niedrigen Inzidenzen“ steht da in Klammern.
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