Prozess gegen Lobbyist Mensdorff-Pouilly krankheitsbedingt abberaumt

Alfons Mensdorff-Pouilly
Wann gegen Lobbyisten wegen Geldwäscherei verhandelt werden kann, steht noch nicht fest.

Der Prozess gegen den Rüstungslobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly, der sich ab Dienstag erneut wegen Geldwäscherei am Wiener Landesgericht verantworten hätte müssen, ist kurzfristig abberaumt worden. Das gab Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral Montagmittag bekannt. Die Absage erfolgte "nach Vorlage einer Krankenbestätigung", sagte Zonsics-Kral. Wann die Verhandlung stattfinden kann, steht nicht fest, konkreten Termin gibt es noch keinen.

Mensdorff-Pouilly soll aus einem Verbrechen eines anderen herrührendes Vermögen verschoben haben, indem zunächst zwei Mio. Euro auf ein Konto der Sal Oppenheim Bank in Wien überwiesen wurden. Das Geld soll Mensdorff-Pouilly dann großteils "zu noch festzustellenden Zwecken an noch festzustellende Dritte" weitergegeben haben, heißt es im Strafantrag.

Ausgangspunkt des Ganzen sind laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geraume Zeit zurückliegende Untreue-Handlungen eines früheren Bereichsleiters des Eurofighter-Herstellers EADS. Jener soll ab März 2005 mittels Scheinverträgen rund 93 Mio. Euro von der EADS Deutschland GmbH (EADS-D) an die Vector Aerospace LLP überwiesen haben, wobei der größte Teil davon - nämlich 84 Mio. Euro - als "eine schwarze Kasse zur Verfolgung von außerhalb der legitimen unternehmerischen Interessen der EADS-D stehenden Zwecken dotiert wurde", wie die WKStA in ihrem Strafantrag festhält.

Davon landeten dann zwei Mio. Euro unter dem Zahlungszweck "Vergütung" auf dem Konto einer in Wien etablierten Gesellschaft, welche die WKStA dem Einflussbereich Mensdorff-Pouillys zurechnet. Von dieser Summe gingen am 5. April 2006 300.000 Euro als "Darlehensrückzahlung" an eine Gesellschaft in Budapest, zwischen Ende April 2006 und Anfang Juli 2007 soll Mensdorff-Pouilly die Barbehebung der restlichen 1,7 Mio. Euro veranlasst und persönlich entgegen genommen haben. Wo das Geld letztlich landete, konnte die WKStA bisher nicht klären. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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