Prominente Politiker-Prozesse in Österreich

Peter Westenthaler am Freitagabend nach der Urteilsverkündigung
Haiders ehemalige "Buberlpartie", zu der auch Peter Westenthaler gehörte, fand sich des Öfteren vor Gericht wieder. Aber auch Politiker anderer Parteien sorgten mit Prozessen für Aufsehen.

Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker Peter Westenthaler ist am Freitagabend im Wiener Landesgericht für Strafsachen im zweiten Rechtsgang wegen schweren Betrugs und Untreue als Beteiligter zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Zehn Monate wurden unbedingt ausgesprochen, 20 bekam der 49-Jährige unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen.

Westenthaler ist nicht der einzige Politiker, der Probleme mit dem Gesetz bekam: Drakonische Politiker-Urteile sind historisch gesehen freilich selten.

Während zunächst eher SPÖ-Politiker im Zentrum von Verurteilungen standen (Stichwort Lucona- oder Noricum-Affäre), fanden sich ab den Nullerjahren zunehmend (Ex-)ÖVP- und (Ex-)FPÖ/BZÖ-Politiker vor dem Richter wieder. Im Folgenden ein Überblick über Verurteilungen prominenter österreichischer Politiker.

1969 musste Franz Olah, der ehemals starke Mann der SPÖ, ins Gefängnis: Weil er Gewerkschaftsgelder widmungswidrig verwendet hatte, wurde er zu einem Jahr "schwerem Kerker" verurteilt. Der Innenminister und ÖGB-Präsident hatte die Kronen Zeitung und die FPÖ finanziell unterstützt, sah seine Verurteilung aber als Folge einer parteiinternen Intrige.

1989 wurden gleich drei prominente Ex-Politiker verurteilt: Altkanzler Bruno Kreisky (SPÖ) erhielt eine bedingte Geldstrafe, weil er Simon Wiesenthal als Nazi-Kollaborateur bezeichnet hatte. Ex-Finanzminister Hannes Androsch (SPÖ) musste wegen falscher Zeugenaussage in Zusammenhang mit seiner Steuercausa 900.000 Schilling (umgerechnet 65.406 Euro) zahlen. Und der frühere steirische Landeshauptmann Friedrich Niederl (ÖVP) erhielt wegen Beteiligung an Untreue im Zusammenhang mit der "Bundesländer"-Affäre zwei Jahre bedingte Haft.

1992 bestätigte der Oberste Gerichtshof die Verurteilung von Ex-Kanzler Fred Sinowatz (SPÖ) wegen falscher Zeugenaussage. Sinowatz hatte 1985 im burgenländischen SP-Vorstand angekündigt, man werde die Österreicher rechtzeitig auf die "braune Vergangenheit" von VP-Präsidentschaftskandidat Kurt Waldheim aufmerksam machen. Als die Geschichte veröffentlicht wurde, strengte Sinowatz einen Ehrenbeleidigungsprozess gegen den Journalisten Alfred Worm an und leugnete dort die Aussage. Urteil: 360.000 Schilling (26.162 Euro) Geldstrafe.

1993 bestätigte das Oberlandesgericht Wien den Schuldspruch gegen den früheren Außenminister Leopold Gratz (SPÖ) wegen falscher Zeugenaussage im Rahmen der Lucona-Affäre. Er hatte vor dem Untersuchungsrichter zugunsten seines zwischenzeitlich wegen sechsfachen Mordes verurteilten Freundes Udo Proksch ausgesagt und musste 450.000 Schilling (32.703 Euro) zahlen.

Im selben Jahr wurde auch das Urteil gegen Ex-Innenminister Karl Blecha (SPÖ) rechtskräftig: Neun Monate bedingt wegen Beweismittelfälschung und Urkundenunterdrückung im Zusammenhang mit der Noricum-Affäre. Fred Sinowatz und Leopold Gratz wurden vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen.

1998 wurde die Verurteilung des ehemaligen FPÖ-Generalsekretärs Walter Meischberger wegen Abgabenhinterziehung in der "FC Tirol"-Causa nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofs rechtskräftig. Meischberger wurde zu einer teilbedingten Geldstrafe von 500.000 Schilling (36.336 Euro) verurteilt.

Von Rosenstingl bis Dobernig

2001 nahm die "Rosenstingl-Affäre" ihr endgültiges Ende: Der OGH bestätigte die Verurteilung des früheren FP-Abgeordneten Peter Rosenstingl zu sieben Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Untreue. Der Niederösterreicher hatte unter anderem Parteigelder veruntreut, um die Firma seines Bruders vor der Pleite zu retten. Bevor der Fall aufflog, setzte sich Rosenstingl 1998 nach Brasilien ab, von wo er 1999 nach Österreich ausgeliefert wurde.

2006 wurde der frühere FP-Politiker John Gudenus wegen Wiederbetätigung verurteilt. Er hatte in mehreren Interviews Zweifel an der Existenz von Gaskammern geäußert und unter anderem gemeint, Gaskammern habe es zwar gegeben "aber nicht im Dritten Reich sondern in Polen". Die Geschworenen werteten das als Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz und verurteilten den pensionierten Offizier zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedingt.

2008 erhielt der ehemalige BZÖ-Chef Peter Westenthaler neun Monate bedingt wegen falscher Zeugenaussage. Im Berufungsverfahren wurde der Schuldspruch am 18. Juni 2009 bestätigt, die Strafe aber auf sechs Monate reduziert. Sein Leibwächter hatte am Abend nach der Nationalratswahl 2006 den Sprecher der damaligen Justizministerin verprügelt. Westenthaler hatte im Prozess gegen den Bodyguard behauptet, von der Attacke nichts mitbekommen zu haben.

2009 wurde die FP-Nationalratsabgeordnete Susanne Winter wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Sie war im Grazer Gemeinderatswahlkampf mit beleidigenden Aussagen über den Islam und den Propheten Mohammed aufgefallen.

2012 fasste der frühere Kärntner ÖVP-Obmann Josef Martinz wegen Untreue ein durchaus als hart interpretiertes Urteil von fünfeinhalb Jahren im sogenannten Birnbacher-Prozess aus. Der Oberste Gerichtshof bestätigte nach einer Berufung den Schuldspruch, reduzierte die Strafe aber auf viereinhalb Jahre. Das Geld, das im Zuge des Hypo-Verkaufs floss, war teilweise zur illegalen Parteienfinanzierung der ÖVP und Jörg Haiders Freiheitlichen gedacht gewesen. Im Mai 2014 trat Martinz seine Haftstrafe in der Justizanstalt Klagenfurt an, wurde aber bald nach Wien-Simmering verlegt. Er leistete Schadenersatzzahlungen, woraufhin das Oberlandesgericht Graz einer Strafmilderung um sechs Monaten zustimmte. Bald darauf bekam er die Fußfessel bewilligt, die er nun Anfang dieser Woche ablegen durfte. Er wurde nach zwei Drittel der Strafe entlassen.

Im Dezember 2012 wurde der frühere Kärntner Regierungspolitiker Uwe Scheuch (BZÖ/FPK/FPÖ) in der sogenannten "Part of the game"-Affäre wegen Korruption rechtskräftig zu sieben Monaten bedingter Haft und 270 Tagsätzen zu je 250 Euro, insgesamt also 67.500 Euro, verurteilt. Die Geldstrafe ist unbedingt.

Im Oktober 2014 wurde das Urteil gegen Ernst Strasser (ÖVP) rechtskräftig. Der ehemalige Innenminister und ÖVP-Delegationsleiter im Europäischen Parlament wurde wegen Bestechlichkeit in der sogenannten Lobbyisten-Affäre zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Strasser hatte sich damit verteidigt, dass er vermeintliche Lobbyisten als Geheimagenten habe enttarnen wollen. "Sie werden in Österreich kein Gericht finden, das dieser Verantwortung glauben wird", befand Richter Georg Olschak - und der Schöffensenat verurteilte Strasser , weil er als EU-Abgeordneter 2010 100.000 Euro jährlich von vermeintlichen Lobbyisten für die Einflussnahme auf EU-Gesetze gefordert habe.

Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker Ewald Stadler ist seit Oktober 2015 rechtskräftig wegen schwerer Nötigung zulasten von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache vorbestraft. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat Stadlers Strafe von 14 auf zwölf Monate bedingt reduziert.

Bei der Wiederholung des Geldwäsche-Prozesses gegen den ehemaligen BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher im Juli 2016 hat das Gericht einer diversionellen Lösung zugestimmt. Eccher muss 6.000 Euro Strafe zahlen, das Verfahren wird danach eingestellt.

Die Verurteilung des ehemaligen freiheitlichen Landesrats Harald Dobernig zu zwei Jahren teilbedingter Haft wurde im Oktober 2016 rechtskräftig. Dobernig hatte am letzten Verhandlungstag im Birnbacher-Prozess ein Geständnis abgelegt. Er habe gewusst, dass das Millionenhonorar für den Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher zu hoch gewesen sei, gestand er vor Richter Christian Liebhauser-Karl. Der Schöffensenat verurteilte ihn wegen Untreue, von den zwei Jahren Haft wurden 16 Monate bedingt nachgesehen.

Die Strafen für den ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold und den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger in der Telekom-Affäre wurden im August 2016 rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptierte die über Rumpold verhängten 33 Monate teilbedingt ebenso wie die zwei Jahre teilbedingt für Hochegger.

Ausblick auf weitere Prozesse

Nach jahrelangem Hin und Her startet am 17. Jänner 2017 am Landesgericht Klagenfurt der Strafprozess gegen die freiheitlichen Ex-Mitglieder der Kärntner Landesregierung Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch und Harald Dobernig wegen der Causa BZÖ-Wahlbroschüre. Ebenfalls angeklagt sind Stefan Petzner und zwei Vorstände der Kärntner Landesimmobiliengesellschaft.

In den kommenden Monaten klären könnte sich auch die Frage, ob es in der Causa BUWOG gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu einer Anklage kommt. Ein entsprechender Vorhabensbericht der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien ist im August 2016 von der Oberstaatsanwaltschaft ans Justizministerium zur Prüfung übermittelt worden.

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