Stefan Weber, Plagiatsforscher, veröffentlicht in seinem Blog im Jänner 2021 Plagiatsstellen in der Magisterarbeit (an der FH Wiener Neustadt) und Dissertation (an der TU Bratislava) von Christine Aschbacher. Die ÖVP-Arbeitsministerin tritt nach der Veröffentlichung ob der Vorwürfe am 9. Jänner 2021 zurück.
Nun liegt eine Stellungnahme der Fachhochschule Wiener Neustadt vor, die die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) beauftragt hat, die bemängelte Diplomarbeit zu überprüfen. In einer Aussendung der FH heißt es: "Bei detaillierter Prüfung der Diplomarbeit von Christine Aschbacher unter Berücksichtigung aller damaligen Rahmenbedingungen wurden zwar Mängel bei der Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis festgestellt; eine bewusste und gezielte Täuschungsabsicht wurde jedoch nicht nachgewiesen. Der Widerruf des akademischen Grades ist somit nicht begründbar."
KURIER: Die Magisterarbeit von Christine Aschbacher wurde überprüft, die Untersuchung nun eingestellt. Die beauftragten Fachgutachter kommen zu dem Schluss, dass die Ex-Arbeitsministerin ihren Magistertitel behalten kann. Überrascht Sie das Ergebnis, das gleichsam Ihre Arbeit konterkariert?
Ach, das ist immer dieselbe Leier. Ich finde gravierende Mängel in diesen Arbeiten, stelle mich namentlich hin und publiziere die Screenshots in meinem Blog. Dann gibt es mir nicht bekannte Fachgutachter, die sich Monate Zeit für ihre Gutachten lassen, und heraus kommt genau das Gegenteil. Es war nun so bei Hahn, Schaumburg-Lippe, Roščić, Drozda, Weidinger und eben jetzt bei Aschbacher.
Kennen Sie die nicht namentlich genannten Fachgutachter der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität und die Ergebnisse der detaillierten Prüfung?
Nein, ich kenne weder die Gutachter noch die Gutachten. Im Fall Roščić kenne ich hingegen beides: Die Uni Wien bekam zwei Gutachten, ein belastendes und ein entlastendes. Die Uni Wien hat sich dann zur großen Überraschung aller für das entlastende Gutachten entschieden.
Wurden Sie seitens der FH Wiener Neustadt und der ÖAWI nie kontaktiert?
Nie aktiv, nur in Antwort auf meine Anfragen. Ich habe der FH angeboten, mit meinen Mitteln und meiner Software das sichtbare Gesamtausmaß an Textübereinstimmungen zu dokumentieren. Andere Gutachter hätten dann immer noch alles interpretieren können. Es ging mir rein um das empirisch Nachweisbare, ohne irgendwen in eine Richtung zu drängen. Das wurde abgelehnt.
In der Aussendung der FH Wiener Neustadt heißt es, dass "zwar Mängel bei der Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis festgestellt“ wurden; "eine bewusste und gezielte Täuschungsabsicht jedoch nicht nachgewiesen“ wurde. Wie macht man den Unterschied zwischen Mängeln und bewusster Täuschung im Nachhinein fest?
Das österreichische Universitätsgesetz verlangt für die Titelaberkennung die Täuschungs- bzw. Erschleichungsabsicht. Nach herrschender Auffassung ist diese zu bejahen, wenn sich in einer Arbeit mehrere mit Anführungszeichen und Quellenangaben versehene direkte Zitate befinden und mehrere ebenso wörtlich übernommene Passagen, bei denen aber beides fehlt. Dies ist im Teil "Schlussfolgerungen" der Diplomarbeit nachweislich der Fall. In der Regel läutet ja während des Schreibens nicht das Telefon und man vergisst deshalb, Anführungszeichen zu setzen.
Christine Aschbacher trat wegen der von Ihnen entdeckten Plagiatspassagen in ihrer Dissertation schlussendlich zurück. Wissen Sie, wann der TU Bratislava ein Gutachten vorgelegt werden wird?
Der TU Bratislava habe ich zwei eMails geschrieben, die haben gleich gar nicht geantwortet. Die FH hat zumindest mit mir kommuniziert. Nachdem ich der FH nun auch noch nachgewiesen habe, dass sie entgegen der Rechtsauffassung des Ministeriums über Jahre hinweg bereits für andere Studien geschriebene Arbeiten als Diplomarbeiten anerkannte, wird sie wahrscheinlich auch das nicht mehr tun. Sie lesen richtig: Man muss gar nicht abschreiben. An der FH Wiener Neustadt konnte man sich auch eine fast zehn Jahre alte Dissertation 1 : 1 als Masterarbeit anerkennen lassen. Ich glaube, das sind dort etwas spezielle Zustände.
In einer früheren Version hieß es fälschlich, FH Wien. Es handelt sich um die FH Wiener Neustadt.
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