Kein Plagiat: Ex-Arbeitsministerin Aschbacher darf Magistertitel behalten

PK "AKTUELLES ZU ARBEITSMARKT, NACHHALTIGKEIT UND KLIMASCHUTZ": ASCHBACHER
Gutachten stellt "Mängel der Standards, aber keine gezielte Täuschung fest". Gutachten für Dissertation noch ausständig.

Am 9. Jänner 2021 tritt ÖVP-Arbeitsministerin Christine Aschbacher als Ministerin zurück. Da sich "Anfeindungen, die politische Aufgeregtheit und die Untergriffe leider nicht nur auf mich, sondern auch auf meine Kinder mit unerträglicher Wucht entladen", so Aschbacher, die aus Schutz ihrer Familie das Amt zurücklegte. 

Grund: Ihre 146 Seiten umfassende Diplomarbeit "Kompetenzen im Vertrieb – Anforderungen im Key Account Management“, vorgelegt im April 2006 an der Fachhochschule Wiener Neustadt, habe gravierende Mängel. Später wird bekannt, dass auch ihre Dissertation, eingereicht an der TU Bratislava, Plagiate enthält. Aufgedeckt werden diese vom Plagiatsforscher Stefan Weber

PLAGIATSVORWÜRFE GEGEN ARBEITSMINISTERIN ASCHBACHER (ÖVP)

Wie die Kronenzeitung am frühen Mittwochabend berichtet, liegt ein Gutachten vor, das Aschbacher betreffend ihrer FH-Arbeit "von allen Vorwürfen entlastet".  Erstellt wurde das Gutachten von der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität, kurz ÖAWI. Auf KURIER-Nachfrage bestätigt man seitens der ÖAWI erst die Existenz des Gutachtens, verweist aber auf die FH Wiener Neustadt für Details.

Via Aussendung lässt die Fachhochschule Wiener Neustadt wenige Stunden später wissen: "Im Zusammenhang mit den im Jänner 2021 in den Raum gestellten Plagiatsvorwürfen gegen Christine Aschbacher hatte die Fachhochschule Wiener Neustadt im Februar die Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) ersucht, die Überprüfung der Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 gutachterlich zu unterstützen." 

Und: "Die abschließende Stellungnahme der ÖAWI sieht keine Täuschungsabsicht verwirklicht. Aufgrund dieses Ergebnisses stellt die Kollegiumsleitung an der FH Wiener Neustadt ihr Überprüfungsverfahren ein."

Damit darf Christine Aschbacher ihren Magistertitel weiter führen.

Laut FH Wiener Neustadt wurde die Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität im Februar 2021 "um gutachterliche Unterstützung ersucht". Die bei der ÖAWI eingerichtete Kommission für wissenschaftliche Integrität beauftragte, heißt es weiter, "internationale Fachgutachterinnen und -gutachter, deren Auswahl ausschließlich durch die Kommission der ÖAWI selbst erfolgte." Um wen es sich namentlich bei den Fachgutachterinnen und Fachgutachtern handelt, das geht aus der Aussendung nicht hervor. 

"Mängel der Standards, aber keine gezielte Täuschungsabsicht"

Die Detailprüfung der Diplomarbeit habe "unter Berücksichtigung aller damaligen Rahmenbedingungen Mängel bei der Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis festgestellt", heißt es. "Eine bewusste und gezielte Täuschungsabsicht wurde jedoch nicht nachgewiesen. Der Widerruf des akademischen Grades ist somit nicht begründbar."

Kein Widerruf des akademischen Grades

Mit den nun vorliegenden Ergebnis ist der Fall für die ÖAWI "abgeschlossen". Ex-Ministerin Christine Aschbacher selbst sei über das Ergebnis verständigt worden. "In Würdigung der Stellungnahme der ÖAWI und aller vorliegenden Unterlagen nimmt die Kollegiumsleitung an der Fachhochschule Wiener Neustadt vom Widerruf des akademischen Grades Abstand. Das Überprüfungsverfahren wurde mit heutigem Tag eingestellt."

Gutachten betreffend der Dissertation von Christine Aschbacher, die sie während ihrer Zeit als Arbeitsministerin einreichte, sind noch ausständig. 

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