Staatsoper: Plagiatsverfahren gegen Bogdan Roščić eingestellt

Bogdan Roscic wird ab der Saison 2020/21 neuer Direktor der Wiener Staatsoper
Einleitung abgeschrieben, aber "nicht werkrelevant"

Die Universität Wien hat das Plagiatsverfahren gegen den künftigen Staatsoperndirektor Bogdan Roščić eingestellt. Zwar sei die Einleitung seiner Dissertation abgeschrieben, dies werde jedoch als "weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht für die Arbeit relevant“ eingestuft, erfuhr der KURIER.

„Eine Täuschungsabsicht zur Erschleichung eines akademischen Grades ist nicht erkennbar“, betont die Hochschule weiters. Im März war von Stefan Weber, der gerne die wissenschaftlichen Arbeiten Prominenter medienwirksam untersucht, eine Plagiatsanzeige eingebracht worden. Vorwurf damals: Roscic habe fünf Seiten in der Einleitung aus der Dissertation eines anderen Autors übernommen und nicht entsprechend gekennzeichnet. Daraufhin leitete die Universität ein Prüfungsverfahren ein und ließ die Dissertation „Gesellschaftstheorie als Kritische Theorie des Subjekts. Zur Gesellschaftstheorie Th. W. Adornos“ aus dem Jahr 1988 von externen Gutachtern unter die Lupe nehmen.

Diese mussten einerseits klären, ob in der Dissertation weitere nicht gekennzeichnete Textgleichheiten vorhanden sind, die vorliegenden Textgleichheiten ein quantitativ wesentliches Plagiat darstellen oder das Plagiat im Kern die wissenschaftliche Aussage betrifft. Ausschlaggebend dabei sind die „wissenschaftliche Konvention über den Umgang mit fremden Quellen“ der Zeit der Verfassung der Dissertation. Prüfungsergebnis: Die Gutachter konnten keine weiteren unzulässigen Textgleichheiten feststellen.

„Die übernommenen Passagen befinden sich in der Einleitung und nehmen kein wesentliches quantitatives Ausmaß der Dissertation ein“, so die Universität. Die vorhandenen Textgleichheiten seien als „werkfremd“ qualifiziert worden: Sie stünden nicht im Zusammenhang mit der weiteren Dissertation und würden auch sonst nichts zur Arbeit beitragen. Die Gutachter kamen sogar zur Einschätzung, dass diese Passagen „der Qualität der Arbeit eher schaden als nutzen würden“: „Werkfremde Passagen, die für die Erkenntnisse der Arbeit nicht hilfreich, sondern sogar irrelevant und damit entbehrlich sind, können demnach nicht werkprägend sein.“

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