Pilnacek: „Ich habe die Verdachtslage nicht als so dringlich eingeschätzt“

Generalsekretär im Justizministerium , Christian Pilnacek
BVT-Affäre: Justiz-General hätte Razzia im BVT nicht durchgeführt.

Im U-Ausschuss rund um die Razzia im Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) musste am Mittwoch Justiz-Generalsekretär Christian Pilnacek Rede und Antwort stehen. Er hatte eine schwierige Rolle zu bewältigen, musste er doch seinen in Dienstbesprechungsprotokollen und eMails schriftlich festgehaltenen Unmut über die mutmaßlich überstürzte Hausdurchsuchung erläutern.

Eines stellte er klar: Auch er ist der Ansicht, dass die in den anonymen Anzeigen behaupteten Vorwürfe gegen Beamte des BVT und des Innenministeriums von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geprüft werden müssen. Dass sich aber Kickls Generalsekretär Peter Goldgruber direkt mit dem Anzeigenkonvolut an Oberstaatsanwältin Ursula Schmudermayer wandte und nicht an ihn, empfand er eher als Foul. „Ich hätte es für angemessen gefunden, dass die direkte Kontaktaufnahme von Generalsekretär Goldgruber auf gleicher Ebene erfolgt“, sagt Justiz-Generalsekretär Pilnacek.

Zu Beginn der Befragung versuchte er, auf unangenehme Fragen eher ausweichend zu antworten. Als Justizbeamter füge er sich der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Wien. Das hat die Hausdurchsuchung als „unzulässige Maßnahme“ beurteilt. Man hätte die BVT-Unterlagen auch im Wege der Amtshilfe, also mittels Ersuchen von Behörde zu Behörde, beschaffen können.

„Man hätte gelindere Mittel anwenden können“, bestätigt Pilnacek. „Ich habe die Verdachtslage auch nicht als so dringlich eingeschätzt wie die WKStA.“ Auch ist er der Auffassung, dass Unterlagen „nicht punktgenau sichergestellt“ wurden. Dass die Durchsuchungsanordnung in den späten Abendstunden fernmündlich vor der Razzia mit einem Journalrichter erörtert wurde, gefiel ihm auch nicht. Er hätte eine Erörterung mit dem zuständigen Rechtsschutzrichter zu Kanzleizeiten vorgezogen.

Heftiges Misstrauen

„Es wäre besser gewesen, wenn man unseren Rat eingeholt hätte“, sagte der höchste Justizbeamte. Zugleich betonte er aber die „Selbstständigkeit“ der WKStA, die vorab nicht „nach oben“ berichten muss. Auch die Oberstaatsanwaltschaft wurde von der WKStA vorab nicht informiert. Mit der Begründung: Der Ehemann der Leiterin Eva M. sei ein hoher Funktionär des Innenministeriums. „Ich kann das Misstrauen nicht nachvollziehen, weil es nicht zutrifft“, sagte Pilnacek. Eva M. sei damals schon beim Obersten Gerichtshof gewesen und ihr Mann gehöre nicht zum Kreis der Verdächtigen.

 

Fakt ist, dass die BVT-Razzia mit zwei Vorwürfen begründet wurde: mit der angeblich illegalen Weitergabe von Passrohlingen und den Nicht-Löschungen von Daten des Anwalts Gabriel Lansky.

Das BVT musste diesbezügliche Datensticks dem Landesgericht Linz übermitteln. Doch die beantragte Löschung war laut Pilnacek bisher rechtlich „erfolglos“. Dazu lag vor der Razzia schon ein Urteil des Oberlandesgerichts Linz vor. „Das kann ich mir nicht erklären, warum der Oberstaatsanwältin der OLG-Beschluss nicht bekannt war“, sagte Pilnacek. „Ich gehe davon aus, dass sie den Akt aus Linz beschaffte. Das hätte ihr bekannt sein sollen.“

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