Pflegekarenzgeld: Pflegende Angehörige für längeren Rechtsanspruch
Mit Pflegeteilzeit oder -karenz können Menschen, die Angehörige pflegen, ihre Arbeitszeit reduzieren oder bis zu drei Monaten unterbrechen - eine Möglichkeit, von der im letzten Jahr laut Ö1-"Mittagsjournal" nur 3.300 Personen Gebrauch gemacht haben. Für alle drei statt wie derzeit nur für einen dieser Monate soll es Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld geben, forderte die Präsidentin der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger Birgit Meinhard-Schiebel am Montag.
Abhängig von Pflegegeld-Stufe
Pflegt man einen nahen Angehörigen, der mindestens Pflegegeld der Stufe drei erhält - bei Minderjährigen und Demenzkranken reicht auch Stufe eins -, erhält man bei der Pflegekarenz einen Betrag in der Höhe des Arbeitslosengeldes. Das Geld könne man zwar drei Monate beziehen, der Rechtsanspruch ende aber nach einem Monat. Es gehe nicht, dass man nach vier Wochen mit dem Arbeitgeber wieder selbstständig in Verhandlung treten müsse, um die Pflegekarenz länger in Anspruch nehmen zu können, meinte Meinhard-Schiebel im "Mittagsjournal". Die Menschen würden mehr Zeit brauchen.
30 Prozent der pflegenden Angehörigen sind erwerbstätig
Diese Möglichkeit besteht seit acht Jahren, nur selten wird sie allerdings auch in Anspruch genommen. Fast 30 Prozent der pflegenden Angehörigen - etwa 280.000 Menschen - seien erwerbstätig. Die Zahlen würden zeigen, dass "Menschen nicht wissen, dass es diese Möglichkeit gibt", sagte Meinhard-Schiebel. Sie fordert neben der Erweiterung des Rechtsanspruches auch ein an Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtetes, konkretes Informationsschreiben.
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