Als den Schlüssel-Faktor für Akzeptanz und Erfolg der Impfung betrachtet der frühere Sektionschef das Verhalten von Ärzten und medizinischem Fachpersonal. Nur wenn diese die Patienten vom Sinn der Impfung überzeugen würden, sei die notwendige Durchimpfungsrate zu erreichen.
Auer wiederholte am Mittwoch den im KURIER bereits beschriebenen Drei-Phasenplan, nach dem die Impfung ausgerollt werden soll: Demnach werden voraussichtlich ab Jänner die "besonders vulnerablen" Bevölkerungsgruppen, also Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, sowie das Personal geimpft.
In einem zweiten Schritt sollen dann (voraussichtlich schon im Februar) die niedergelassenen Ärzte die Über-65-Jährigen aktiv zum Impfen einladen.
Und schließlich wird in der dritten Phase (voraussichtlich ab April) die Impfung für die restliche Bevölkerung angeboten.
Die beiden Impfstoffe, die am 29. Dezember bzw. am 12. Jänner von der europäischen Behörde zugelassen werden sollen, müssen für den längeren Transport bzw. die Lagerung tiefgekühlt werden – das erschwert Logistik und Impfen.
"Es kommt eine 5er-Regel zum Tragen", sagt Auer. Das bedeutet: Nach dem Auftauen aus dem tiefgekühlten Zustand sollte die Impfung binnen fünf Tagen verimpft werden; in jeder Packung sind fünf Dosen; und ist eine Dosis geöffnet, verbleiben fünf Stunden, um sie zu verwenden.
Im Unterschied zu Deutschland errichtet Österreich keine Impfzentren. Das sei aber auch nicht nötig. Denn der Arzneimittel-Großhandel habe Lager und Logistik, um die Impfung österreichweit zuzustellen. "Der Pharma-Großhandel beliefert täglich Spitäler, Pflegeheime und Apotheken. Das ist ein System, das hervorragend funktioniert", sagt Auer. Schon jetzt laufen die ersten Tests, um die punktgenaue Zustellung im Jänner zu garantieren.
Bezüglich Impfpflicht bleibt es dabei: Es wird keine explizite Impfpflicht für Corona geben.
Das ändert freilich nichts daran, dass Spitäler und Pflegeheime sowohl für ihre Mitarbeiter als auch für die Bewohner eine Fürsorgepflicht trifft. Und diese Verpflichtung bringt eine implizite Impfpflicht mit sich. Warum?
Setzt man voraus, dass die Betreiber der Wohnheime und Spitäler ethisch und auch juristisch dazu verpflichtet sind, das Erkrankungsrisiko ihrer Bewohner möglichst niedrig zu halten, so ist eine Impfung – vorausgesetzt, sie ist wirksam und sicher – ein Gebot der Stunde.
In diesem Zusammenhang verwies die Vorsitzende der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, Christiane Druml, darauf, dass die persönliche Freiheit des Einzelnen nie isoliert, sondern immer im Zusammenspiel mit der gesellschaftlichen Verantwortung zu sehen sei.
"Die Pocken konnten dank einer Impfung ausgerottet werden", sagte Druml. Dieser Aspekt, also die Mitverantwortung für die Gesundheit der Mitmenschen, dürfe nicht übersehen werden. Dass der Staat die Impfung kostenlos zur Verfügung stelle, mache die Impfung nachgerade zu einem Privileg, das man wahrnehmen solle.
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