Pflegefinanzierung: Ein Vorschlag, der zwei Milliarden Euro bringt

Pflegefinanzierung: Ein Vorschlag, der zwei Milliarden Euro bringt
Der frühere Finanzsprecher der ÖVP plädiert für ein obligatorisches Pflegekonto wie bei der "Abfertigung neu".

Vorbild Abfertigung neu.

Der frühere Finanzsprecher der ÖVP plädiert für ein obligatorisches Pflegekonto. Wie bleibt die Pflege auch in Zukunft finanzierbar?

Bei der von der Bundesregierung für das kommende Jahr versprochenen „Generallösung“ ist die Frage der Finanzierung zentral.

Immerhin könnten die 4,7 Milliarden Euro, die jedes Jahr in die Pflegeversorgung investiert werden, laut Fiskalrat schon in den nächsten zwölf Jahren um bis zu 82 Prozent ansteigen.

Was also tun?

Mit einem sehr konkreten Vorschlag versucht der frühere Parlamentsabgeordnete und Finanzsprecher der ÖVP, Andreas Zakostelsky, die Diskussion nun voranzutreiben.

Zakostelsky ist Chef der VBV Vorsorgekasse, dem Marktführer der betrieblichen Vorsorgekassen (Stichwort: Abfertigung neu). Und als solcher schlägt der Steirer ein obligatorisches Pflegekonto vor, das Arbeitgeber und Arbeitnehmer solidarisch finanzieren könnten.

„Die Idee wäre, dass man – zusätzlich zur Abfertigung neu – bei den betrieblichen Vorsorgekassen ein zweites Konto einrichtet, auf das Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeden Monat beispielsweise jeweils ein Prozent der Lohnsumme einzahlen“, sagt Zakostelsky zum KURIER.

Eingespielte Abläufe

Warum ausgerechnet die Vorsorgekassen?

„Weil sich die Allgemeinheit damit neue Kosten für Infrastruktur und Abrechnung sparen würde“, sagt Zakostelsky. „Es gibt eingespielte Abläufe, die Vorsorgekassen versorgen mittlerweile bereits drei Viertel der österreichischen Arbeitnehmer, Tendenz steigend.“

Im Prinzip würde das Pflege-Vorsorgekonto ganz ähnlich funktionieren wie die Abfertigung neu: Monat für Monat wird ein prozentueller Betrag vom Lohn abgezogen, der von den Vorsorgekassen langfristig am Kapitalmarkt angelegt wird. Im Unterschied zur Abfertigung neu, bei der das einbezahlte bzw. gesparte Kapital am Ende des Arbeitslebens ausbezahlt wird, sollte diese Möglichkeit beim Pflegekonto nicht bestehen, sondern in eine Versicherung münden, die über die große Anzahl an Personen eine Risikoverteilung vornimmt.

Zakostelsky: „Man muss sich dieses Konto wie eine klassische Haushaltsversicherung vorstellen, bei der man die Prämien auch für den ,Worst Case’ einzahlt und nicht anspart.“ Ähnlich würde das im Fall der Pflege funktionieren. „Wer pflegebedürftig wird, ist mit dem Konto abgesichert. Und wenn man das Glück hat, die Pflege nicht in Anspruch nehmen zu müssen, profitieren andere Menschen aus der Versicherungsgemeinschaft.“

Die Abgabe von zwei Prozent ist für Zakostelsky nicht mehr als „ein Richtwert, der politisch selbstverständlich noch verhandelt bzw. fixiert werden müsste“.

Auch die Frage, bei welcher der insgesamt acht betrieblichen Vorsorgekassen das Konto am Ende geführt werden soll, will Zakostelsky nicht abschließend beantworten: „Hier könnte natürlich ein Wettbewerb stattfinden. Auch bei der Abfertigung neu entscheidet der Arbeitgeber, welche konkrete Kasse er sich aussucht.“

Interessant ist freilich das Volumen, das die Zweiprozent-Abgabe lukriert: Denn laut Zakostelsky würde mit der beschriebenen Abgabe ein Kapitalstock von rund zwei Milliarden Euro zusammenkommen – und zwar jedes Jahr.

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