Pensionskonto-Brief löst viele Sorgen aus

Pensionskonto-Brief löst viele Sorgen aus
Worüber das Pensionskonto tatsächlich informiert – und was zur Rentenrechnung noch fehlt.

Wie ich gestern den Brief von der Pensionsversicherung geöffnet habe, hat’s mich vom Sessel g’haut. Mit so einer niedrigen Pension hab’ ich nicht gerechnet." Derart geschockt reagieren derzeit viele Bürger auf Post von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Pro Tag verschicken die PVA und die übrigen Pensionsversicherer rund 30.000 Briefe. Bürger ab Jahrgang 1955 bekommen darin Informationen über ihre aktuelle Brutto-Pension und das Pensionskonto.

Doch was sagt die Kontoerstgutschrift tatsächlich aus? Was soll man tun, wenn nicht alle Versicherungszeiten beim Pensionskonto berücksichtigt wurden? Wie kann man errechnen, wie viel Geld in der Pension tatsächlich zu erwarten ist? Der KURIER gibt die Antworten.

Warum ist meine Bruttopension so niedrig?

Die im Schreiben ausgewiesene Bruttopension gibt an, wie viel Pension man (14 × pro Jahr) bekommen würde, wenn ab sofort bis zum gesetzlichen Pensionsalter nichts mehr in den Pensionstopf eingezahlt wird. Die Summe erhöht sich tatsächlich mit jedem Jahr um 1,78 Prozent des Bruttolohns, sie wird also regelmäßig aufgewertet.

Wozu dient Pensionskonto samt Erstgutschrift?

Für alle ab 1955 geborenen Bürger (für Beamte gilt eine Sonderregelung) wurde ein Pensionskonto eingerichtet (www.neuespensionskonto.at). Im PVA-Brief werden die Kunden über ihre auf dem Konto verbuchte Erstgutschrift (das kumulierte Pensionsguthaben) informiert. Berücksichtigt sind darin alle registrierten Versicherungszeiten bis 31. Dezember 2013. Dividiert man die Erstgutschrift durch 14, kommt man auf die fiktive monatliche Brutto-Pension (ebenfalls im Brief der Versicherung ausgewiesen). Da der Betrag vor allem bei jüngeren Menschen sehr niedrig ist (unter 1000 Euro brutto), sind viele irritiert. Die fiktive Monatspension sagt aber wenig über die tatsächliche Pensionshöhe im Alter von 60 oder 65 Jahren aus.

Wie logge ich mich in mein Pensionskonto ein?

Derzeit erhält man via Konto nicht mehr Infos als aus dem PVA-Brief. Wer dennoch hineinschauen möchte, benötigt eine Bürgerkarte oder Handy-Signatur (Infos dazu hier).

Wie kann ich die voraussichtliche Höhe meiner Pension berechnen?

Die Pensionsversicherer haben einen Online-Rechner installiert (www.pensionskontorechner.at). Gibt der Versicherte dort seine Daten ein (Alter, Geschlecht, Höhe der Konto-Erstgutschrift etc.), wird die Brutto- und Netto-Pension für einen Pensionsantritt mit 62 (Korridorpension) bzw. 65 Jahren errechnet. Damit wird für die Betroffenen ersichtlich, dass sie mehr bekommen, wenn sie später in Pension gehen. Die Regierung will damit erreichen, dass die Menschen freiwillig länger arbeiten. Der Haken an der Online-Kalkulation: Der Rechner geht davon aus, dass bis zur Pension durchgehend zum selben Gehalt gearbeitet wird. Nicht berücksichtigt ist also, dass das Einkommen bis 60 bzw. 65 meist steigt – und damit auch die Pension höher ausfallen würde, als sie vom Online-Rechner kalkuliert wurde. In der PVA wird erklärt, der Rechner soll nur "ein Anhaltspunkt sein", um eine ungefähre Vorstellung von der künftigen Pension zu bekommen. Das soll sich übrigens ab 2015 ändern, dann sollen Berechnungen mit den erwartbaren Gehaltssteigerungen möglich sein. Die PVA will damit auf Kritik der Versicherten reagieren.

Wie zahlt sich länger arbeiten aus?

Besonders die letzten Arbeitsjahre können große Unterschiede ausmachen (siehe Tabelle oben). Dazu kommt, dass bei einem Pensionsantritt nach dem Regelpensionsalter Versicherte einen Bonus von 5,1 Prozent erhalten.

Was ist, wenn auf meinem Pensionskonto noch Versicherungszeiten fehlen?

Im Brief der Versicherung sind die Versicherungszeiten angeführt, die für die Berechnung der Konto-Erstgutschrift berücksichtigt wurden. Wenn in dieser Liste noch etwas fehlt, kann dies nachträglich gemeldet werden.

Wie werden Erziehungszeiten bei einem oder mehreren Kindern angerechnet?

Für jedes Kind werden bis zu vier Jahre lang monatlich 1649,84 Euro auf das Pensionskonto gutgeschrieben. Kommt ein zweites Kind innerhalb der vier Jahre auf die Welt, erlischt der Anspruch für das erste Kind.

Kann ich Schul- oder Studienzeiten nachkaufen?

Das ist möglich – aber teuer. Jeder Monat kostet um die 1000 Euro pro Monat, Versicherte müssen dafür einen Antrag stellen, die Versicherung schickt dann ein Angebot.

Was passiert, wenn ich meine Daten noch nicht der Versicherung gemeldet habe?

Rund 70 Prozent der Arbeitnehmer haben ihre Daten bereits der PVA gemeldet – diese erhalten nun den Brief mit der Erstgutschrift. Wer das noch nicht gemacht hat, dem bleibt bis Ende 2016 Zeit, es nachzuholen – ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Bis dahin wird die Gutschrift einfach geändert. Wer die Unterlagen später schickt, dem drohen Verluste durch die Umrechnung vom alten ins neue Pensionssystem.

Gibt es eine Anlaufstelle für weitere Fragen?

Ja, die PVA hat eine Hotline unter der Telefonnummer 05 03 03-87000 eingerichtet. Landwirte, Selbstständige und Eisenbahner müssen sich an ihre jeweiligen Versicherer wenden.

Kommentare