Parteifinanzen: SPÖ muss 180.000 Euro Strafe zahlen

Parteifinanzen: SPÖ muss 180.000 Euro Strafe zahlen
Eine Wahlkampfveranstaltung der SP-Gewerkschafter im vorigen September wurde vom Senat als unzulässige Sachspende gewertet.

Die SPÖ ist als erste Partei wegen eines Verstoßes gegen das 2019 beschlossene Verbot von Großspenden verurteilt worden. Ein entsprechendes Straferkenntnis hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) am Freitag veröffentlicht. Anlass war eine Wahlkampfveranstaltung der SP-Gewerkschafter vom 9.September 2019, die vom Senat als unzulässige (weil zu hohe) Sachspende gewertet wurde.

Die SPÖ soll nun den Gegenwert der Veranstaltung in Höhe von 150.073,06 Euro bezahlen. Zu einer weiteren Zahlung von 31.500 Euro wurde die SPÖ verurteilt, weil ihr Parlamentsklub im Wahlkampf Inserate geschalten hatte. Darin sieht der Senat eine verbotene Spende des Klubs an die Partei.

Parteien-Transparenz-Senat verurteilt SPÖ

Die SPÖ überlegt, gegen beide Straferkenntnisse zu berufen. "Wir sind in diesen beiden Punkten fundamental anderer Meinung und werden mit unserem Anwalt die nächsten Schritte besprechen", sagte ein Sprecher der Partei der APA am Freitag. Für die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht hat die SPÖ vier Wochen Zeit.

Die SPÖ ist damit die erste Partei, der eine Strafe wegen des von ihr selbst betriebenen Verbots großer Parteispenden droht. Gemeinsam mit FPÖ und Liste JETZT hatten die Sozialdemokraten im Wahlkampf 2019 beschlossen, Zuwendungen an Parteien mit maximal 7.500 Euro pro Jahr und Spender zu begrenzen. Bei Verstößen muss die Partei den zu hohen Betrag abführen.

Anlass ist eine Wahlkampfveranstaltung der "Gewerkschafterinnen in der SPÖ" - also des Vereins der SPÖ-Gewerkschaftsfraktion - mit SP-Vorsitzender Pamela Rendi-Wagner vom 9. September 2019.

Vermögensverschiebungen innerhalb der Parteistruktur

Dass es sich bei den Kosten dafür (wie die SPÖ argumentierte) nur um "Vermögensverschiebungen innerhalb der Parteistruktur" und nicht um Spenden handelte, anerkannte der Senat nicht. Eine Ausnahme nahestehender Organisationen von den Spendenregeln würde dem Transparenzgedanken des Parteiengesetzes diametral entgegenstehen, heißt es im Erkenntnis: "Es hätte nämlich zur Konsequenz, dass die Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben (...) durch die Auslagerung von Wahlwerbung auf nahestehende Organisationen unterlaufen werden könnte."

Eingeleitet hatte der Senat das Verfahren angesichts der breiten medialen Berichterstattung über die Veranstaltung selbst. Der zweite Fall – die Inserate des SP-Parlamentsklubs – waren von der FPÖ an den Senat herangetragen worden. Dies ist auch der Grund, warum es (neben der 182.000 Euro schweren "Abschöpfung" der unzulässigen Spenden) keine zusätzliche Geldbuße gegen die SPÖ gibt. Eine solche kann laut Gesetz nämlich nur nach einer Mitteilung des Rechnungshofs verhängt werden.

In beiden Fällen wurde aber auch jene Mitarbeiterin belangt, die bei der SPÖ für die Einhaltung der Strafbestimmungen des Parteiengesetzes verantwortlich ist. Sie soll insgesamt 3.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Auch dies ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ihr steht ebenfalls eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu.

Seitens der SPÖ hieß es am Freitag, der Parlamentsklub habe mit seinen Inseraten lediglich seine Arbeit im "freien Spiel der Kräfte" beworben. Konkret ging es in den Inseraten um Forderungen der SPÖ in Punkto Pflegekarenz, Pensionserhöhung, Wohnen und Steuern. "Hier steht mit Sicherheit Rechtsmeinung gegen Rechtsmeinung", so ein SP-Sprecher. Denn der Klub habe die Zulässigkeit dieser Inserate rechtlich prüfen lassen. Eine Berufung sei daher "nicht auszuschließen".

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