Parlamentarier gegen strengere Offenlegungsregeln

APA1334566-2 - 29092009 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Vorsitzender Martin Bartenstein anl. des Spionage-Untersuchungsausschusses am Dienstag, 29. September 2009, im Parlament in Wien. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
Transparenz mit Maß und Ziel - so der Tenor unter den Abgeordneten zur Meldung von Nebenjobs.

Welchen Beruf üben Abgeordnete in ihrem Zivilleben aus – und wie viel verdienen sie? Diese Fragen werden durch das neue Transparenzgesetz, das am Donnerstag im Parlament novelliert wurde, großteils beantwortet. Die Regelung wurde verschärft. Kritiker wie der Parteien-Experte Hubert Sickinger meinen aber weiterhin, sie sei zu lasch.

Was sagen die Betroffenen? Der KURIER hörte sich bei den Parlamentariern um.

Der Tenor lautet: Die Gesetzesreparatur war notwendig, aber noch strenger sollte die Regelung nicht werden. Denn man kann Transparenz auch überziehen.

Worum geht es konkret? Die Mandatare müssen seit 1. Juli einmal jährlich ihre Nebenbeschäftigungen melden – und in fünf Kategorien publizieren, wie viel sie aus diesen Jobs lukrieren. Im ursprünglichen Gesetz gab es Lücken, die gestern großteils geschlossen wurden. Sickinger hatte via KURIER aber auch Kontrollen und Sanktionen gefordert – und auf Deutschland verwiesen, wo Abgeordnete sogar einzelne Auftraggeber nennen müssen.

Ein derart strenges Gesetz „halte ich für überzogen“, die nun beschlossene Regelung sei „angemessen“, befindet ÖVP-Mandatar Michael Ikrath. Der Generalsekretär des Sparkassen-Verbandes mahnt zur Vorsicht. Transparenz sei nötig, „aber wir wollen auch ein Parlament mit Abgeordneten haben, die einen Zivilberuf ausüben“. Das sei wichtig, „damit Gesetze praxisgerecht werden“.

Das heißt im Klartext, Personen aus der Wirtschaft würden sich an den Pranger gestellt vorkommen, wenn sie noch mehr preisgeben müssten. Dann würde es noch schwieriger werden, Menschen aus der Wirtschaft ins Hohe Haus zu bringen.

Das sieht auch ÖVP-Mandatar und Unternehmer Martin Bartenstein so, der Transparenz grundsätzlich befürwortet: „Aber der Trend zum Berufspolitiker geht weiter.“

Das lasse sich aus der Liste der Nebeneinkünfte herauslesen. Tatsächlich gaben mehr als 40 Prozent der Parlamentarier an, kein Zusatzeinkommen zu haben.

Auch SPÖ-Klubchef Josef Cap meint, dass mit dem nun geltenden Gesetz „den Ansprüchen nach Transparenz genüge getan“ werde. Detto Laura Rudas: „Was wir jetzt beschlossen haben, finde ich gut und richtig.“

Rechtsanwalt Hannes Jarolim (SPÖ) und Notar Harald Stefan (FPÖ) geben zu Bedenken, dass sie sich zwischen ihrem Zivilberuf und dem Abgeordneten-Job entscheiden müssten, wenn sie etwa ihre Klienten bekannt geben müssten.

Wie sieht es mit Sanktionen aus? Stefan hält sie nicht für nötig: „Ein Abgeordneter, der etwas nicht meldet, fliegt sowieso auf.“

Bartenstein sagt, er hätte „kein Problem mit einer Kontrolle und Sanktionen“, aber er scheide im Herbst aus dem Parlament aus.

Sinn und Zweck der Regelung ist vor allem, dass die Öffentlichkeit weiß, wessen Interessen ein Abgeordneter vertritt. Nach Veröffentlichung der Liste Anfang dieser Woche wurde aber hauptsächlich über die Höhe der Zusatz-Gagen debattiert ...

Regelung 2012 beschlossen

Ein Mal jährlich müssen Mandatare Nebenjobs melden und Bezüge daraus in fünf Kategorien bekannt geben: bis 1000 Euro/Monat (brutto); bis 3500 Euro; bis 7000 Euro; bis 10.000 Euro; mehr als 10.000 Euro. Nicht aufscheinen mussten zunächst Bürgermeister, Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer. Auch Pensionsbezüge fehlen.

Änderungen Juli 2013

Gestern wurde im Parlament eine Änderung des „Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetzes“ beschlossen. Die Lücken wurden großteils geschlossen. Künftig müssen also auch Bürgermeister sowie Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte von Unternehmen in der Liste stehen müssen. Ausgenommen bleiben die Pensionsbezüge. Sanktionen für Falschmeldungen gibt es nicht.

Einkommensrubriken

Mehr als 10.000 Euro monatlich verdienten: Hannes Jarolim, Wilhelm Haberzettl (SPÖ); Jakob Auer, Martin Bartenstein, Michael Ikrath (ÖVP); Harald Stefan, Andreas Karlsböck (FPÖ), Ernest Windholz (BZÖ). Bis zu 10.000 Euro: Wolfgang Katzian, Laura Rudas (SPÖ), Herbert Kickl (FPÖ), Konrad Steindl (ÖVP). Die übrigen Abgeordneten gaben geringere oder keine Einkünfte an.

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